oder: "Welche Federn muss ich nehmen, damit ich 3 cm unter der Teerdecke fahren kann?"
Ich muss das jetzt mal los werden. Welche Fragen sind das? 6cm vorne reichen nicht, wie kann ich noch tiefer kommen? oder "Meine Querlenker sind im Weg, kann ich die einfach wegschneiden, oder soll ich Löcher in meine Karosserie machen?"
Mensch Leute, wir fahren doch keine japanische Tuning-Reisbude und ............................ 18 Jahre sind wir auch nicht mehr. Abgesehen davon, finde ich auch, dass der E21 seine Tuning-Proll-Zeit längst hinter sich hat.
Und W.Franz muss ich auch zustimmen. Der Bock ist dann eigentlich nicht mehr fahrbar und sieht schei.e aus. Nur meine Meinung.
Aber: ................. es gibt da auch noch ein paar gesetzliche Regelungen, die man natürlich auch in den Wind schlagen kann:
Auszug TÜV-Süd:
"Es bedarf schon profunder Sachkenntnisse, um zwischen gesetzlichen Bestimmungen und individuellen Wünschen sicher zu navigieren. Bezüglich der Bodenfreiheit von Fahrzeugen gibt es beispielsweise keine eindeutigen Vorschriften. Als Orientierung gilt aber: „Flachmänner“ müssen besetzt mit dem Fahrer und vollem Kraftstofftank ein Hindernis mit einer Höhe von acht Zentimetern berührungslos überfahren können. Beim Tieferlegen ändert sich auch die Höhe der Scheinwerfer. Hier sind jedoch Grenzwerte vorgeschrieben, erinnert der TÜV SÜD-Fachmann: „50 Zentimeter über der Fahrbahn. Das ist die Mindesthöhe der Unterkante der Frontscheinwerfer.“
Wie gesagt, kann der HU-Geber (TÜV, Dekra, KÜS u.a.) natürlich sagen was er will, weil ich nachher mache was ich will und mit auf dem Teer schleifender Ölablassschraube umherfahre. Kommt dann ein früher grün, jetzt blau gekleideter Spaßverderber und zieht den Karren aus dem Verkehr und verteilt oberlehrerhaft Anzeigen mit Punktekarte in Flensburg, ist der schuld und nicht der Tuning-freak. Das geht mir dann schon auf den Sack.
Meine jetzt nicht Nordschleifenfahrer, die mit ihrem Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen oder aufgrund Verschleiß das Teil irgenwo angeht, sondern "Tieferlegungsnimmersatt`s".
Sorry, hin und wieder muss ich sowas einfach loswerden.
mbg
Stefan