Ich eröffne mal einen neuen Thread mit der von Türi: aufgeworfene Frage. Im Einwohnermeldeamt hat die eher nix zu suchen
ZitatApropo, weil Du ein Kurzkennzeichen hast, das so ab April anderen Regeln unterworfen ist.
Da muss ich bei mir noch tätig werden, weil das Auto natürlich noch keinen TÜV hat und das letzte Mal 2006 zugelassen war,
somit also die 7 -Jahresfrist überschritten wurde und der zulassungsstelle nicht mehr bekannt ist
Würde das im Umkehrschluss heissen, daß ich überhaupt kein Kurzkennzeichen ab April mehr bekommen würde.
Ähnlich bei Restaurationen eines e21 mit anschließender TÜV-Vorführung, der schon bspw. 20 Jahre nicht mehr zugelassen wurde.Kennt sich hier jemand genau aus ?
mfg
Arthur