Aktuellen BMW E21/E9/02 Preise aus dem neuen Oldtimermarkt Sonderheft Preise 2012 Heft 49

  • :_moin Leute,

    Ich habe mal die Aktuellen BMW E21/E9/02 Preise aus dem neuen Oldtimermarkt Sonderheft Preise 2012 Heft 49 für euch eingestellt.
    Dann könnt Ihr ja mal gucken :astro: was eurer E21 noch so an Wert laut Liste hat.
    Die Preise sind schon wieder etwas gestiegen und der Trend sagt: steigen weiter :good: !!!!
    Natürlich habe ich auch an unsere 02 und E9 Freunde hier im Forum gedacht und das gleich mit dazu gepackt :thumpsUp:

  • Dann kauf Dir das Sonderheft Nr.49
    Du könntest auch Deinen E21 verkaufen, um den Copyrightverstoss zu bezahlen :floet:
    Deine Bastelbude liegt übrigens bei 2500,-€ :ironie: Zustand 2 wären es 4900 :zwinker:
    Und endlich ist der 320i mal wesentlich höher angesiedelt :thumpsUp:

    Gruß Ekki

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

  • wenn es ein öffentlicher link von dem Copyrightinhaber ist, dann darf der link hier rein.
    Allerdings nur als link und nicht als hotlink.
    Alles was kopiert oder abfotografiert wird aus Zeitungen oä ist verboten.
    Was ihr untereinander per PM macht kann ich nicht kontrollieren....

  • :_moin Leute,

    @ Roland, Sorry wegen der copyright Verletzung
    Link oder Hotlink :smilie_h_017: ich kenne garnicht den Unterschied ???

    Daher biete ich hier folgendes an:
    wenn einer Interesse hat die E21/02/E9 Preise zu erfragen dann bitte ein PN an mich und bitte nicht vergessen die Private E-Mail Adresse mit zu schicken !!!
    Da der Anhang für die Board PN zu groß ist.

  • Die Lösung ist folgende:

    Man hat ein Zitatrecht (§ 51 Urheberrechtsgesetz).

    Will heissen: Aus dem Thread macht man ein Sprachwerk und zitiert die einzelnen Preise mit der Quellenangabe (Oldtimermarkt).

    Das war`s. Das ist ganz legal und liegt auf der Ebene von MetroFun.

    mfg
    Türi

  • Siehe hier den originalen Auszug aus dem Gesetz:

    § 51 Zitate
    Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
    1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
    2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
    3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

    Ist aber eh Banane! Da es sich um das hier niederzuschreiben gewollte um eine Tabelle handelt tritt folgendes in Kraft:

    Sprachwerke, § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG

    Ich zitiere Andreas Böhm, RA, Dipl.-Kfm.

    Der Begriff des Sprachwerkes (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG) umfasst alle mittels Sprache ausgedrückten Schöpfungen, gleich welcher Sprache auch immer. Auch Blindenschrift und ausgestorbene Sprachen werden hiervon erfasst.

    Im Gesetz werden Schriftwerke, Reden und Computerprogramme beispielhaft genannt. Ein Schriftwerk ist ein durch Zeichen äußerlich erkennbar gemachter sprachlicher Gedankenausdruck. Reden sind mündliche Äußerungen. Computerpreogramme können gem. § 69a Abs. 1 UrhG in allen, teilweise sehr unterschiedlichen Ausdrucksformen, z.B. als Entwurfsmaterial, Quellcode oder Maschinencode urheberrechtlichen Schutz genießen. Für Computerprogramme gibt es Sonderregeln in den §§ 69a ff. UrhG.

    Zu beachten ist, dass nicht jedes Sprachwerk, also beispielsweise jeder Text, alleine weil er ein Sprachwerk ist urheberrechtlich geschützt ist. Es müssen nämlich für Urheberschutz immer auch die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG vorliegen.

    Beispiele Urheberrechtsschutz:

    Romane, Novellen, Gedichte, Liedertexte, Drehbücher, wissenschaftliche Bücher
    Tagebücher können eine individuelle geistige Leistung aufweisen
    Anwaltsschriftsatz, wenn in ihm ein hohes Maß an Energie und Kritikfähigkeit und Fantasie sowie Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt
    Werbeslogans (z.T.)
    Beispiele fehlender urheberrechtsschutz:

    einfacher Anwaltsschriftsatz
    Briefe, die lediglich alltägliches enthalten
    Einzelne Worte
    Werbeslogans (z.T.)
    Formulare, Tabellen und Vordrucke

    Nun könnte man aber auch folgendes sagen:

    Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG

    Auch hier zitiere ich Andreas Böhm, RA, Dipl.-Kfm.

    Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art unterfallen dem Urheberrechtsschutz gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG, wenn in der Darstellung eine individuelle, sich vom allgemeinen Schaffen abhebende Geistestätigkeit zum Ausdruck kommt. Dabei ist bereits ein geringes Maß an individueller Prägung ausreichend. Nicht abschließende Beispiele des Gesetzes sind Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
    Der dargestellte Gegenstand selbst muss nicht wissenschaftlicher oder technischer Natur sein. Geschützt wird die Darstellung als solcher.

    Wobei ich hier in der Tabelle der Zeitung weder auf wissenschaftliches noch technisches schließen würde...

    Also ist schon stark verzwickt aber alles möglich :smile

    Ich würde zum Beispiel folgendes machen:

    Ey Leute, ich hab letztens auf dem Flohmarkt jemand fremden zugehört der meinte er kenne jemanden der folgende Tabelle gesehen haben soll:

    Preise für BMW E21 Zustand 2 = 1546434341 EUR
    Preise für BMW E9 Zustand 2 = 46464646 EUR
    USW...

    Gesetzlich völlig unantastbar!!!

    Ich liebe unser Land und freue mich schon auf das Wechselkennzeichen, oder auch nicht oder :focus:

    :laie

  • das Problem ist das mein Rechtsanwalt dem Kläger beweisen muß das er kein Recht hat mich zu verklagen weil....
    also.... ich möchte keine Experimente mit sowas haben..
    und nein, wir sind vor dem Gesetz nicht alle gleich, manche sind halt gleicher..

  • roland,
    deinem letzten satz:

    "und nein, wir sind vor dem Gesetz nicht alle gleich, manche sind halt gleicher.."

    kann ich nur zustimmen :good:

    ...das leben ist zu kurz um scheiss autos zu fahren...

    Homer J: E21 320/6 Bj. 10/81 zypressengrünmetallic
    Friedhof: E21 320/6 Bj. 3/79 Automat topasbraunmetallic
    Hai: E21 323i Bj. 5/78 arktisblaumetallic

    *1954 *1974 *1990 *2014

  • ch würde an deiner Stelle Roland auch konsequent durchgreifen, genau so wie du es bereits tust!!!

    Im Zweifel sitzt der mit dem dickeren Portemonai am längeren Hebel...! Und das sind nicht wir!!!!

    :aus:

  • Falls hier Interesse an der Veröffentlichung der Marktbeobachtung zum Thema E21 von Classic Data besteht, wäre es schön, wenn sich Ekki oder Roland mal melden. Vielleicht kann man auch eine Tabelle (vergleichbar der Farbtabelle) veröffentlichen.
    Sinnvolle Kommentare, Hilfestellung und Reaktionen bei der Marktbeobachtung werden auch gerne angenommen. :groupwave:

    LG
    Marco

  • Hallo Marco,

    ich denke mal, dass Du die Genemigung hast :zwinker:
    Also gerne... her damit :laie
    Ich bin aber ab morgen früh im Urlaub. Ich schieb das also mal zum Roland :floet:

    Gruß Ekki

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

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