Hallo Leute,
da muss ich Anderl vollkommen Recht geben.
Erlöschen der ABE kosten 129,50€ und 1 Punkt, so mein letzter Wissensstand. Unabhängig davon musst du damit rechnen, dass dein Auto abgeschleppt wird (ca. 350€) und beim einer Prüforganisation gutachterlich untersucht wird (Kosten je nach Prüftiefe).
Ich glaube, das ist dann das Ganze nicht wert. Da kommen dann die zugelassenen guten Leuchtmittel, auch wenn sie etwas teurer sind, wesentlich günstiger.
Mag Stefan
ZitatWenn die Zulassung steht, dann dürfen diese Leuchtmittel auch nur in diesen originalen Scheinwerfern eingesetzt werden. Die ABE mit der Zulassungsliste ist deshalb mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und auf Verlangen der blauen Rennleitung oder dem Freundlichen vom TÜV vorzulegen.
Hintergrund: Der jeweilige Scheinwerfer ist nur mit dem seinerzeit ausgelieferten Leuchtmittel-Typ geprüft und zugelassen worden. Wird das Leuchtmittel (wie z.B. H4-Halogen) ersetzt, sei es durch Xenon-Brenner oder LED-Leuchtmittel, verliert das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr. Osram (und Philips als zweiter, gegenwärtiger legaler Anbieter) müssen ihre LED-Leuchtmittel für jeden einzelnen Scheinwerfertyp separat prüfen und zertifizieren lassen. Das macht die legale Umrüstung auf LED so teuer ...