Hallo zusammen, ich mußte mich in letzter Zeit im Rahmen von Hauptuntersuchungen (leider) schon mehrfach mit der Thematik beschäftigen. Wie hier schon richtig angemerkt wurde, ist der Einbau von LED Leuchtmittel an die Typprüfungsnummer der im Gutachten für die Leuchtmittel aufgeführten Scheinwerfer gebunden. Der Einbau in Scheinwerfer mit nicht im Gutachten aufgeführten, auch bauartidentischen Scheinwerfer, ist nicht zulässig. Dazu kommt leider auch noch das Einbau mit den Vorgaben fürs H-Kennzeichen kollidiert. Der Einbau kann zwar wohlwollend hingenommen werden legal wird er dadurch für Fahrzeuge mit H-Hennzeichen aber nicht.
LED im Oldtimer zulässig oder nicht?
Andere Sachverständige berufen sich auf die Arbeitsanweisung für die Begutachtung von Oldtimern, laut der Xenon-Scheinwerfer, Tagfahrleuchten und LED-Leuchten erst dann zulässig sind, "wenn diese in der jeweiligen Fahrzeugbaureihe erhältlich waren." Das ist oft erst bei Autos aus den späten 1990er- oder 2000er-Jahren der Fall.
"Im Rahmen von H abzulehnen", erklärte ein Sachverständiger im Gespräch mit Motor Klassik. Ein anderer bestätigte: "Nicht vereinbar mit dem Oldtimerstatus". Das kann ein Werkstattbetreiber aus dem Saarland, der dieselbe Einschätzung von einem Prüfer erhalten hat, nicht verstehen: "Eigentlich ist der TÜV dafür da, Autos sicherer zu machen."
Gruß Andreas