E21 315..Bj82. Endlich wieder ein E21

  • Hallo Thorsten,

    ich finde das Schaf und das Wolfsfell gut :zwinker:
    Aber der Frontspoiler gehört für meinen Geschmack einfach dazu...

    Gruß Ekki

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

  • Den Frontspoiler will ich ja auch auf jeden Fall montieren besser gesagt ist ja auch schon bestellt :good:

    Morgen Montag habe ich erstmal Termin wegen H-Abnahme und Tüv bei GTÜ....vorauf ich aber bei einer Sache ein unwohles Gefühl habe.
    Auf meinen Thema Tieferlegungsfedern ist nicht mehr überall der Schriftzug sichtbar.. naja mal sehen was passiert.

    mfg


    Wer Ordung hält ist nur zu faul zum Suchen!

  • So heute bei GTÜ und danach mal bei Tüv gefragt... keine Chance mit meinen THEMA Federn.. der Prüfbericht wird nicht mehr anerkannt.

    Naja heißt wieder nach Hause und neue Federn organisieren. Jetzt muss ich mal kucken was für H Zulässige federn ich nehme...

    Welche federn taugen was und man hat wenig Probleme mit der Eintragung ?

    mfg Thorsten


    Wer Ordung hält ist nur zu faul zum Suchen!

    Einmal editiert, zuletzt von Thoy76 (7. Juli 2014 um 18:35)

  • Wieso wird der Prüfbericht nicht mehr anerkannt?
    Der ist für die 550890024 von 1989, also zeitlich genau richtig.
    Einmal stört es den TÜV wenn das Gutachten zu jung ist und dann wenn zu alt?

  • Einmal stört es den TÜV wenn das Gutachten zu jung ist und dann wenn zu alt?

    Man nennt es auch deutsche Bürokratie.
    Neu produzierte Teile mit alten Gutachten werden nicht eingetragen, obwohl die Kennzeichnung absolut identisch ist.
    Ich hatte das große Glück noch alte Federn, im Neuzustand, zu beschaffen, die zum Zeitpunkt des Gutachten gefertigt wurden. :zwinker:
    Somit gab es keine Probleme mit der Eintragung.
    Gruß Ralf

  • Hallo Thorsten,
    Vielleicht mal ei anderen TÜV anfahren,
    Event. einen älteren Prüfer ansprechen, der sich mit alten Autos auskennt! (Mann hat tatsächlich freie Prüfer Auswahl! :zwinker: )
    Kleiner Tipp:
    Ich hatte noch zusätzlich die Seite vom e21 wiki ausgedruckt, ( darf man das???)welche der Prüfer Interressiert gelesen hat!
    Vielleicht hilft's ja!
    Viel Glück
    Harry

  • Zitat

    Ich hatte das große Glück noch alte Federn, im Neuzustand, zu beschaffen, die zum Zeitpunkt des Gutachten gefertigt wurden. :zwinker:
    Somit gab es keine Probleme mit der Eintragung.


    Das nützt Dir bei einem hirnlosen Prüfer auch nichts :focus:
    Die Prüfgutachten von früher gelten heute nicht mehr. Und genau deswegen trägt ein hirnl.. ähhh, junger Prüfer der Neuzeit sowas nicht mehr ein.
    Da kannste alle Federn von damals mit damaligen Gutachten nehmen, der trägt alle nicht ein.
    Neuen Federn die noch hergestellt werden (z.B. von H&R) haben ein aktuellen Gutachten. Die wird dir dieser Prüfer eintragen. Aber in Verbindung mit dem H-Gutachten wirst Du nachweisen müssen, dass es die Federn damals schon gab.

    Such Dir einen Prüfer, der sich etwas mit alten Autos auskennt, sonst läufst Du immer gegen die Bürokratenmauer

    Gruß Ekki

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


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    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

  • Soweit ich verstanden habe geht es um um Pa. 19 der STVZO das der Bericht nur in Original etc. Anerkannt wird. Genauer weis ich leider auch nicht, jedenfalls haben die mich bei GDÜ und TÜV gleich wieder weggeschickt.

    Ja ich hatte die Kopie von Prüfbericht Nr. 550890024.


    Der Gag an der Sache ist beim ersten ist das Fahrwerk garnicht bewusst gewesen, erst als er über die Kopie geflogen ist ist er noch mal zum Auto.


    Wer Ordung hält ist nur zu faul zum Suchen!

  • Also, bei uns ist das so, wenn ich von dem Herr Müller, oder Meier bedient werden möchte, dann wird dieser gerufen. Denn ich bin Kunde, und bringe das Geld! (Vorher erkundigen wer dort arbeitet)
    Oder ich gehe woanders hin!
    Einzige Ausnahme, wenn dieser bestimmte Abnahmen nicht durchführen darf!
    Gruß
    Harry

  • Ich mache auch immer meine Prüftermine vorab klar mit dem Prüfer meiner Wahl... man kennt sich und weiß wie der andere tickt.
    Aber wenn ich fremd irgendwo auftauche und dann mit dem ersten Prüfer nicht klarkomme, dann kann ich wohl kaum nach einem Anderen verlangen :zwinker:

    Gruß Ekki

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


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    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

  • Ich mache auch immer meine Prüftermine vorab klar mit dem Prüfer meiner Wahl... man kennt sich und weiß wie der andere tickt.

    In der Regel wird es so gemacht, aber man halt keinen Rechtsanspruch auf freie Prüferwahl.
    Hatte erst kürzlich dieses Thema mit dem Leiter der hiesigen Prüfanlage besprochen, da ich mich auch immer an den Prüfer meiner Wahl wende, der übrigens der Leiter der Prüfanlage ist.

  • Hallo Ralf,
    Du hast natürlich Recht, daß man hat keinen Rechtanspruch auf einen bestimmten Prüfer hat.
    Aber der Laden ist wie jeder andere Betrieb auch, auf seine Kunden angewiesen!
    Und wenn durch einen unsympathischen Prüfer die Kunden ausbleiben, dann macht der Laden zu!
    In jeder Autowerkstatt kann ich den Mechaniker wählen, (sofern ich den kenne) sonst hat der Betrieb einen zahlungskräftigen Kunden verloren.
    Und welcher Betrieb kann sich das heute noch erlauben?
    Gruß
    Harry

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