mmhh..occ will aber auch ein gutachten..
Grundlagen unseres Angebotes sind, dass
- Ihr Liebhaberfahrzeug überdurchschnittlich gut erhalten und
weitestgehend original ist
- Ihr Liebhaberfahrzeug nach endgültigem Gebrauch überdacht
untergestellt wird
- alle Nutzer mindestens 23 Jahre alt und seit mindestens vier Jahren
im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind
- für den täglichen Gebrauch nachweislich ein Alltags-Pkw
uneingeschränkt zur Verfügung steht
- die jährliche Fahrleistung deutlich geringer ist als bei einem Alltags-
Pkw
- innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsbeginn die Kopie eines
aktuellen Gutachtens über Wert und Zustand eingereicht wird. Bis
dahin besteht Kaskodeckung bis zur Höhe des voraussichtlichen
Marktwertes
Für Ihr höherwertiges Liebhaberfahrzeug empfehlen wir, im eigenen Interesse
ein detailliertes Wertgutachten eines kompetenten Sachverständigen erstellen
zu lassen. Gern nennen wir Ihnen einen geeigneten Ansprechpartner in Ihrer
Nähe.
In vielen Fällen reicht bei überdurchschnittlich gut erhaltenen bzw.
restaurierten Fahrzeugen der übliche Marktwert als Entschädigungsgrenze
nicht aus, um die erforderlichen Instandsetzungskosten nach einem großen
Schaden auszugleichen. Deshalb bietet OCC für diese Fahrzeuge einen
darüber hinausgehenden Schutz bis zu einem zu vereinbarenden
Wiederherstellungswert. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine
größere Unfallreparatur, die meistens den Umfang des üblichen Marktwertes
sprengt, auch tatsächlich entschädigt wird. Voraussetzung für die
Versicherung des Wiederherstellungswertes ist die Vorlage eines
entsprechenden Wertgutachtens, das sowohl den Markt- als auch den
Wiederherstellungswert ausweist.