H-Kennzeichen / TÜV Gutachten / Motor einstellen

  • Hallo Zusammen,

    am 15.7. wird mein 316 endlich 30. Ich freue mich schon riesig, denn momentan ist er seit einem Jahr abgemeldet, da hier im Ruhrgebiet das Fahren wegen der vielen Umweltzohnen keinen Spaß mehr gemacht hat.

    Ab wann kann ich denn zum TÜV und das H-Gutachten machen lassen? Geht das erst direkt am 15.7., ggf. erst danach oder eventuell schon früher? Also wie alt darf das Gutachten sein, wenn ich den Wagen anmelde? Und wann genau kann ich ihn eigentlich anmelden? Am 15.7. oder erst einen Tag später, am 16.7.?

    Der 316 dürfte eigentlich problemlos durch den TÜV kommen, da ich in den letzten drei Jahren viel habe machen lassen.
    Aber der Motor läuft trotz neuem Vergaser und neuen Zündkabeln immer noch etwas unruhig, nur im Leerflauf (also N, da Automatik), läuft er sauber. Auf D und mit Fuß auf der Bremse ist er unruhig. Liegt das eventuell daran, dass das Automatikgetriebe mal ordentlich gereinigt werden muss? Also Ölwanne ab? Oder was könnte es noch sein?

    Wer im Ruhrgebiet kann mir da mal helfen, da ich nur wenig selbst schraube? Ggf. vor dem TÜV noch mal komplette Inspektion machen.

    Vielen Danke für Eure Hilfe. Bis zum 15.7. soll er ja ordentlich laufen.

    Einmal editiert, zuletzt von delete (27. April 2011 um 21:15)

  • Hallo,

    am besten ist, Du fragst erst mal bei Deiner Zulassungsstelle nach, ab wann sie Dir das Auto als Oldtimer (davon ausgehend, dass ein Gutachten für das H-Kennzeichen vorliegt) zulassen. Denn jede Zulassungsstelle ist ihr "eigener Fürst". Manche geben das H-Kennzeichen genau ab dem EZ-Datum, mache ab dem Monat in dem die EZ war und ganz kulante ab Beginn des Jahres in dem die EZ war.

    Rein theoretisch kannst Du ihn (bei vorliegendem H-Gutachten) ab dem 15.07.2011 (EZ lt. Deiner Angabe) bei der Zulassungsstelle auf H-Kennzeichen umkennzeichnen lassen. Wenn Du das H-Gutachten ein bis drei Wochen vor dem 15.07.2011 machen lässt, sollte es keine Probleme geben. Der TÜV bzw. die Dekra erstellen die H-Gutachten auch vor dem 30. Geburtstag.

    Wie gesagt, am besten mal mit der Zulassungsstelle sprechen, die können Dir genau sagen, "was" und "wie" sie es haben wollen.

    MfG Oli

    81er 320/6 => jetzt mit dem "H" :five:

  • Also bei uns in Duisburg kann man das §23-Gutachten der StVZO erst am Tag der Erstzulassung machen lassen und natürlich noch am selben Tag zulassen. Ich denke mal, dass das in Bochum auch so ist :scratch:

    Hatte der Automatikvergaser nicht eine andere Bedüsung??? , für den Leerlauf auf D?
    Ansonsten muss CO und Zündung natürlich richtig eingestellt sein.

    Gruß Ekki

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

  • Also bei uns in Duisburg kann man das §23-Gutachten der StVZO erst am Tag der Erstzulassung machen lassen und natürlich noch am selben Tag zulassen.

    Genau so ist es, das H-Gutachten kann erst genau 30 Jahre nach Erstzulassung ausgestellt werden, nicht einen Tag frührer!

    Das selbe Problem hatte auch ich, hätte gerne das H-Gutachten früher ausstellen lassen, hatte aber keine Chance.

    Die H-Zulassung kann im Prinzip am selben Tag erfolgen, also auch 30 Jahre nach Erstzulassung.

    Grüße

    Wer will findet Lösungen,
    wer nicht will Gründe

  • Zu deinem Getriebe


    wenn du den Ölpeilstab raus ziehst und
    das Öl ist Rot und riecht nicht „Verbrannt“, dann brauchst du es
    nicht ablassen bzw. wechseln. Ich weiß jetzt allerdings nicht ob es
    einen „Öl Filter“ besitzt, falls ja, wurde der schon mal
    gewechselt?

    Dennoch bin ich der Meinung das es
    nicht am Getriebe liegt.
    Reg. Chris

  • Es ist übrigens das ZF 3HP22 Getriebe.

  • Hallo,
    habe auch mit meiner Zulassungsstelle Rücksprache gehalten. Der Chef dort, den ich persönlich kenne, hat sich mit dem TÜV kurzgeschlossen und mir mitgeteilt, dass der TÜV-Mensch als erstes begutachtet, ob der Wagen 30 Jahre alt ist. Ist er das nicht, ist der erste Punkt auf der Prüfliste nicht erfüllt und ich kann wieder gehen. D.h. vor 30 kein Gutachten.
    Soweit meine persönlichen Erfahrungen.

    mbg
    stefan

    :rennleitung:

  • Da ist ja dann wieder der große Punkt worüber man sich streiten kann ab wann das auto denn 30 Jahre alt ist... wenn der Wagen 30 Jahre lang existiert, das wäre bei meinem ab Juli 12 ooder ob er 30 Jahre zugelassen sein muss, das wäre dann erst August 12 bei meinem:( aber ich gehe mal davon aus, das die immer nach der EZ gehen... die ist ja schließlich auch das Datum für den Garantiebeginn oder die TÜV fristen usw...
    Aber das handhabt wirklich jede Zulassungsstelle anders.

  • Da ist ja dann wieder der große Punkt worüber man sich streiten kann ab wann das auto denn 30 Jahre alt ist... wenn der Wagen 30 Jahre lang existiert, das wäre bei meinem ab Juli 12 ooder ob er 30 Jahre zugelassen sein muss, das wäre dann erst August 12 bei meinem:( aber ich gehe mal davon aus, das die immer nach der EZ gehen... die ist ja schließlich auch das Datum für den Garantiebeginn oder die TÜV fristen usw...
    Aber das handhabt wirklich jede Zulassungsstelle anders.

    Maßgebend ist, wie schon geschrieben, IMMER die Erstzulassung.

    Wer will findet Lösungen,
    wer nicht will Gründe

  • Also bei mir hat der Prüfer die 3 Tage früher gemacht. EZ war der 15.05.81, H-gutachten am 12.05. gemacht und seit 13.05. habe ich da H-Kennzeichen. Also hier wurde großzügig verfahren. :gutgemacht:

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