BENÖTIGE RATSCHLÄGE ZWECKS MOTORWECHSEL

  • hallo liebe fangemeinde,
    habe ein paar fragen und erhoffe mir gute ratschläge von einigen spezialisten .


    ich habe mir einen E21 320 6zylinder mit vergassermotor gekauft.dieser wagen ist erstzulassung 1980 und hat im april dieses jahres eine H-ZULASSUNG bekommen.
    verbaut sind 323i BREMSANLAGE,FEDERBEINE inkl.STOSSDÄMPFER 323i,sowie die AUSPUFFANLAGE.
    -NUN WÜRDE ICH MIR GERNE EINEN M20B25 MOTOR VERBAUEN UND HABE DIESBEZÜGLICH EINIGE FRAGEN:


    1.ich habe den kompletten M20 motor inkl. steuergerät und kabelbaum schon-was benötige ich noch alles
    2.kann ich das E21 getriebe sowie das diff verwenden
    3.wie siehts mit den motorhaltern aus-welche benötige ich


    ich hoffe auf gute und ernstgemeinte ratschläge bzw technische hilfestellung.


    vielen dank und allen ein schönes wochenende

  • Servus, :_moin
    der Umbau ist in dieser konstellation relativ einfach.
    Der Motor passt quasi 1 zu 1 in den Motorraum des E21, die Motorhalter vom 320er oder 323i Motor müssen verwendet werden. Einige Halter müssen gebaut werden ( Halterung Luftfilter... Getriebe kann weiter verwendet werden, ob das Diff. zum Motor passt ist dahingestellt. Ich nehme an es ist etwas arg kurz. So hast du nen Sprinter, aber nur bedingt nen Tourer...
    Der M20 B25 Kabelbaum muß an den E21 Kabelbaum angeschlossen werden, das Motorsteuergerät passt übers E21 Handschuhfach ( quasi wie beim E30 )
    Die Batterie kann vorne bleiben ist aber sehr eng. Zwecks besserer Gewichtsverteilung kann die Batterie Richtung Kofferraum entschwinden.
    Der Ölkühler des 325er Motors kann weiter verwendet werden, ein Plätzchen findet sich vorne unterhalb der Stoßstange.
    Der Auspuff kann prinzipiell weiter verwendet werden, allerdings bietet sich eine Kat Auspuffanlage des 325i an. So kann man den alten E21 bis auf Euro 2 bringen.
    Ich denke im Groben wars das. Bei Detailfragen wende dich doch einfach mal an Ekki, der fährt den 325i E21 als Alltagswagen.

    Grüße

    Jürgen

    Alkohol löst keine Probleme, aber das tut Milch ja auch nicht ! :good:

  • servus jürgen,

    vielen dank für deine antwort.

    da ich das H-KENNZEICHEN schon habe wäre eigentlich ein kat egal.
    oder erlischt bzw bekomme ich dann die H-zulassung nicht mehr wenn ich diesen motor einbaue und eintragen lasse

  • sprech das mit dem Prüfer ab der das eintragen soll in Vrbindung mit dem bestehenden H-Kennzeichen.
    Das kann durchaus Probleme geben :zwinker:
    Eigentlich nur zeitgenössisch, wenn das schon 20 Jahre drin ist... aber jeder Prüfer sieht das etwas anders :zwinker:

    Gruß Ekki

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

  • Eigentlich nur zeitgenössisch, wenn das schon 20 Jahre drin ist... aber jeder Prüfer sieht das etwas anders


    Und man braucht ihn ja auch nicht mit der Nase auf die Regelung stoßen, nur was von "vorteilhaft für die umwelt, da ja eh schon Euro 1 (oder nachgerüstet auf Euro 2)" brummeln :zwinker: .
    Grüße
    El

    Der "Henner": 09/83er 315, Fünfgang, Hennarot, 6x13 BBS-Felgen, Grüncolour.

    Neu: Bilstein B8, M20Federteller mit Konifedern vorne, 7x15 Melber

    333 Bremsen macht die Felgen dreckig! 333

  • Hallo,
    es gibt ein Schreiben vom Bundesverkehrsministerium an alle Prüforganistationen das Euro2 oder Euro3 Einträge grundsätzlich zu unterlassen sind, wenn die ABE Nummer des Fahrzeugs auf das sich das Gutachten bezieht nicht mit der Nummer übereinstimmt wo nun der Eintag erfolgen soll. Das Schreiben ist mindestens 2 Jahre alt und eigentlich kennt es jeder Prüfer und wird sich somit hüten solch einen Eintrag vorzunehmen. Hintergrund ist folgender: Ein 323i E21 mit 325i Kat Motor E30 hat eigentlich nicht mal Euro1 weil diese Kombination nie in einen Abgastest nach Euro1 geprüft wurde. Nun kommt noch der Kaltlaufregler mit Gutachten für den E30 ins Spiel und der E21 soll nun Euro2 erreichen? Das funktioniert nicht mehr weil der Gesetzgeber nun einen Riegel vorgeschoben hat damit sich tausende die Steuervorteile nicht mehr sichern können. Selbst den Euro1 Eintrag halte ich schon für schwierig und hängt im wesentlichen vom jeweiligen Prüfer ab.

    Unter dem Strich hat der E21 ein anderes Gewicht, einen anderen CW-Wert und eine andere Übersetzung, damit eben auch ein anderes Abgasverhalten. Wobei ich schon glaube das diese Kombination immer Euro1 erreichen würde wenn man mit gutem Material diesen Zyklus abfahren würde. Ein G-Kat mit korrekter Lambdaregelung hat um 98% bessere Abgaswerte wie ein ungeregelter Motor. Die ganzen Kaltlaufregler und verbesserten Katalysatoren spielen da nur noch in den letzten 2% rein um eben noch Euro2 oder gar Euro3 zu erreichen. Kenner der Materie wissen auch genau das es oft schon verschiedene Kaltlaufregler gibt und das jeweilige Gutachten sich nur in der ABE Nummer unterscheidet ob das geprüfte Fahrzeug Schaltung oder Automatik hat.

    Den o.g. Umbau finde ich historisch nicht problematisch. Allgemein hat sich die Regelung durchgesetzt das verbautes Zubehör oder Komponenten in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung erhältlich gewesen sein müssen, das wäre ja der Fall wenn es nicht gerade ein E30 Motor der letzten Baujahre ist. Ganz schlecht ist immer ein älterer Motor zum frischeren Wagen weil die zum Tage der Erstzulassung gültigen Emmisionswerte sicher nicht eingehalten werden können.

    Seit der neuen StVZO (im März 2011 vier oder fünf Jahre?) kann man generell sagen das im Bereich der Abnahmen und Eintragungen der Sachverstand abgeschafft wurde und wirklich viele Prüfer und Sachverständige ob dieser Tatsache extrem genervt sind und sich fragen wofür sie diese Ausbildung gemacht haben. Ohne EWG Betriebserlaubniss geht nur noch wenig. Im Bereich des Abgasverhaltens fast nichts mehr.

    Mein Lieblingsprüfer war vor wenigen Monaten nicht in der Lage eine Auspuffanlage mit Gutachten aus 94 bei einem 69er Wagen einzutragen. Begründung: Der Wagen hatte bereits einen Fächerkrümmer gleichen Herstellers und eine Leistungssteigerung eingetragen. Er könnte in dieser Kombination das Abgasverhalten und eine evtl. weitere Leistungsteigerung nicht beurteilen weil sich das Gutachten (ist ohnehin ungültig und nur Arbeitgrundlage) auf den Serienzustand begründet. Natürlich hätte er es machen können, wenn aber aus der Zentrale später eine Rückfrage kommt hätte er keine Chance den Eintrag Sach- und Fachgerecht zu begründen. Leider hat er in aller Konsequenz recht, das ist unsere Zukunft im Schrauberbereich. Viele werden sich bestimmt noch an die Anfänge des H-Kennzeichens und des Kataloges dazu erinnern. So schnell wie das verwaschen war und unterschiedlich angewendet wurde wird es bestimmt auch mit der Eintragerei zu Ende sein.

    In diesem Sinne, Grüße André

  • ...ne, barabas, weil er ja einen stärkeren H-fähigen Motor sucht. Ja, das mit den Umbauten ist eben so ne Sache. Macht Spaß aber kostet Geld. Vielleicht ist es besser auf nen 323i auszuweichen und den zeitgenössisch zu tunen... :floet:
    Caspar

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