Mit abgelaufenem Saisonkennzeichen zur H-Zulassung fahren?

  • ...wir können hier bald einen juristischen Gesprächskreis aufmachen.


    Ich glaub das wollte Salso nicht unbedingt erreichen, weil wie Ms-e21 schon sagte: Drei "Experten" ergibt vier Meinungen :ironie:
    Grüße
    El

    Der "Henner": 09/83er 315, Fünfgang, Hennarot, 6x13 BBS-Felgen, Grüncolour.

    Neu: Bilstein B8, M20Federteller mit Konifedern vorne, 7x15 Melber

    333 Bremsen macht die Felgen dreckig! 333


  • Also, kurzes Update: 

    Von der Zulassungsstelle hab ich natürlich noch nichts gehört, auch telefonisch offensichtlich unmöglich einen auskunftsfähigen Mitarbeiter zu erreichen… 

    Allerdings sind sich sowohl mein Versicherungsfritze als auch der TÜV Prüfer unabhängig voneinander einig: Deckungskarte (bzw. eVb-Nummer) ausstellen lassen und ab damit zum TÜV (das sei mir vor allem wegen der abgelaufenen HU gestattet…) und dann zur Zulassungsstelle (zum Abmelden als Saisonfzg und sofortigem Wiederanmelden auf H). Kurzzeitkennzeichen oder rote Nummer wären wohl eher unerlaubte Doppelzulassung. 

    Es wollte mir zwar keiner 100% Gewähr darauf geben dass das auch die Rennleitung so sieht, aber bei dieser Vorgehensweise hätte ich im Zweifel wohl kaum etwas zu befürchten, da zumindest der Versicherungsschutz gewährleistet wäre. 

    So ähnlich lese ich es auch aus der TÜV-Nord-Info raus: http://www.tuev-nord.de/de/Nicht_zugelassene_Kfz_2759.htm

    Ich werd‘s also so machen, sollte von der ZuSte noch anderslautende Info kommen dann wird’s natürlich hier gepostet! 

    Und jeder Input von Eurer Seite ist natürlich weiterhin willkommen 

  • Okay, das heisst jetzt aber auch, so lange Du nicht mehr in "Deiner" Saison bist, ist das Fahrzeug auch gar nicht versichert? Das heisst also, wenn das Fahrzeug langsam aus purem Zufall vom Hof hinunterrollt und irgendeinen Schaden verursacht (KFZ-Haftpflichtschaden) oder einfach ein Baum drauffälltauf Deinem Hof (Kaskoschaden), dann bist Du nicht versichert?
    Kann ich mir im Beispiel Vollkasko kaum vorstellen, da ist das ja reines Glückspiel, ob Dir der Baum am 30.9 oder am 1.10 drauffällt. Oder gibts es dann Zusatzklauseln für das Fahrezg im unbewegten Zustand ausserhalb der Saison?
    Grüße
    El

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  • Meines Wissens besteht für ein saisonal zugelassenes Fahrzeug außherhalb des Betriebszeitraums eine sog. Ruheversicherung, die schliesst solche Schäden, die nicht beim unmittelbaren Betrieb entstehen, ein.

    Langsam vom Hof runter rollen (lassen) fällt aber u.U. unter grobe Fahrlässigkeit, da weiß ich nicht wie es ausschaut, aber z.B. bei Diebstahl würde die Versicherung wohl zahlen müssen.

  • Habe doch versprochen, dass ich mich wieder melde.

    Ich gebe auf. Nach 2 Wochen Wartezeit auf die Antwort der kompetenten Juristin habe ich bis heute keine Antwort erhalten. :fire:
    Ich kann somit keine erschöpfende Auskunft geben. Was ich bisher zum Thema geschrieben hab´, ist meine persönliche Meinung und Auslegung des Gesetzestextes. :glaskugelhp9:

    mbg
    ms

    :rennleitung:

  • ...ich kann ne abschließende Antwort geben: ms-e21 hatte schon recht mit seiner Theorie. Mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison zur HU zu fahren is illegal. Nur zur Abmeldung wäre möglich... (hab mich auch informiert :floet: ).
    Caspar

  • Sehe ich jetzt auch so, mit ein wenig Abstand wird das klar.. :floet:

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