Tieferlegung und H-Kennzeichen?

  • zu diesem Thema gibt es sehr unterschiedliche Aussagen:


    Ist es nun möglich, bspw. neue H&R Federn (35mm) zum jetzigen Zeitpunkt einzubauen und dennoch das H-Kennzeichen zu erhalten. Tieferlegungen für den e21 gab es ja auch schon vor 30 Jahren.

    Was ist im Falle, wenn das H-Gutachten bereits erstellt ist über Serienfedern? Kann man sowas abändern lassen, macht es überhaupt Sinn?


    Lg

    Ralf :laie

  • Die Aussagen sind unterschiedlich, weil jeder Prüfer das anders sieht.
    Wichtig ist aber, dass es die Federn damals schon gab. Bei H&R ist das der Fall.
    Also einfach vorher abklären, ob der Prüfer das eintragen würde. Wenn nicht, geh woanders hin...
    Spätere "zeitgenössische" Eintragungen bei H-Kennzeichen sind kein Problem.

    Gruß Ekki

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

  • Hallo,

    der Prüfer hatte insoweit kein Problem mit Veränderungen und H-Kennzeichen, solange die Veränderung mind. 20 Jahre alt sind. Hier zählte nicht das Umbaudatum sondern das Prüfdatum im Gutachten/ABE.

    Ich habe Tieferlegerung, Spoiler, Felgen usw. die bereits vorher schon eingetragen waren, ohne Probleme in die H-Zulassung bekommen. Dazu musste ich halt alle org. Schriftstücke der Gutachten vorzeigen.

    Gruss Klaus

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