• Ach ... ich sehe da kein Problem ...

    Ich werde mit meinem Wagen (wenn er denn je fertig wird :sarcastig:) beim TÜV vorfahren ohne Led-Birnen drin. Und wenn alles erledigt ist und die H1-LED dann irgendwann typgeprüft und zertifiziert sein sollten, dann setze ich diese Leuchtmittel einfach ein - legal per se ist es ja dann.

    Sollte doch mal ein TÜV-Ingenieur bei den kommenden TÜV-Terminen etwas auszusetzen haben à la LED-Leuchtmittel sei nicht H-konform und so (und innerhalb der Prüfergemeinschaft ist derzeit eine erbitterte Debatte darüber im Gange zwischen Pro und Contra), dann nehme ich halt zwei normale H1-Halogen in die Hände und tausche sie schnell aus - noch vor seinen Augen. Beim E21 kommt man gottlob so gut dran, da ist das in zwei Minuten erledigt ... :zwinker:

    Das Problem im Zusammenhang mit dem H-Kennzeichen ist nämlich, dass gemäß genau dieser Arbeitsanweisung 333LED-Leuchten333 erst dann zulässig sind, "wenn diese in der jeweiligen Fahrzeugbaureihe erhältlich waren."
    Nun gut, aber darum geht es in diesem Fall genau genommen gar nicht, denn bei den H1-LED Leuchtmitteln handelt es sich nicht um Leuchten, sondern um Leuchtmittel! :gehtd: Geht es nach diesem Sinne, dann dürfte man auch nicht 50er/60er-Jahre Fürsten der Dunkelheit von BiLux auf Halogen umrüsten. Aber damit haben genau diese Herren auf einmal gar kein Problem mehr! Verstehe die Welt sonstwer - ich nicht ... :kahnung:
    Aber wie immer gibt es Menschen, die nicht genau lesen können oder wollen und interpretieren statt dessen ihre eigene Überzeugung hinein. :scratch:

  • Ich habe ein H auf beiden Autos r nich ist es ein Sicherheitsaspekt und wenn sie legal werden kommen sie darein und ich freue mich auf Diskussioben mit den Prüfer .

    Aber da wo ich hingehe sind sie entspannt sonst hätte man meine Selbstgebaute Auspuffsnlage ala Hartge inkl Fächer auch nicht eingetragen

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