Felgen-Identifikation

  • Hallo Leute,

    ich habe auf meinem 316 diese Felgen und würde gerne wissen ob ich die (mit der richtigen Reifengröße) auf dem Auto fahren darf oder ob es beim nächsten TÜV zu Problemen kommt. Brauche ich da so ein "Gutachten" o.ä.?. Außerdem: Sind die "zeitgenössisch"?

    [Blockierte Grafik: http://www.abload.de/img/ganzxlcd.jpg]

    Drauf steht:

    KBA 40252
    ET 13
    TYP 5 A
    6J x 13H

    Außerdem ein komisches Zeichen, hab versucht es einigermaßen zu treffen:

    [Blockierte Grafik: http://www.abload.de/img/zeichenra27.jpg]

    Vielen Dank!


    EDIT:

    Laut diesem Dokument sind das RG Felgen von '79...zweite Seite, recht weit unten.

    http://www.strichzwo.de/dokumente/2240_2_1.pdf

    Also wäre es wohl zeitgenössisch, die Frage ist aber noch ob ich die einfach so auf dem 316 fahren darf?

  • Beim TÜV gibt es Unterlagen mit Reifen und Räderfreigaben für bestimmte Fahrzeuge. Nicht nur für den 02, sondern auch für den E21.
    Die Felgen sollten dann auch drin stehen, wenn sie für den E21 geprüft wurden.

    Wenn nicht, mach fürs H-Kennzeichen die normalen Felgen drauf. Was Du hinterher drauf machst, interessiert eh kaum noch jemanden (es sei denn, Du änderst auch die Reifengrößen :zwinker:

    Gruß Ekki

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

  • Hallo Cutler,

    Du brauchst nur die betreffende Seite vom E21 des Räderkataloges, dann ist alles ganz klar. Ich denke das wird recht sicher passen mit der Felge.

    Ich würde sie aber eintragen lassen da diese Felge nicht in der Grund-ABE des E21 enthalten sein wird. Auch rechtlich wird es dann später nie Schwierigkeiten geben. Sollte diese Felge nicht beim E21 mit aufgeführt sein steht einem Eintrag aber trotzdem nichts im Wege. Das Rad ist geprüft und die Daten sind über den Räderkatalog bekannt, von daher eigentlich kein Problem. Zeitgenössisch ist es ohnehin da es zu Lebzeiten des E21 im Handel war.

    Übrigens: Das es gänzlich ohne Änderungen an einem 02 eintragungsfähig ist lese und glaube ich nicht einfach so. Aber beim E21 wird das schon eher der Fall sein.

    Beste Grüße André

  • Zitat

    Wenn nicht, mach fürs H-Kennzeichen die normalen Felgen drauf. Was Du hinterher drauf machst, interessiert eh kaum noch jemanden

    Daran hab ich auch schon gedacht aber dann muss ich 2 Satz Felgen neu beziehen lassen oder nach der Abnahme umziehen. Die Reifen auf den Stahlfelgen sind auch "zeitgenössisch". Zumindest fast :rol:

    Zitat

    Ich würde sie aber eintragen lassen da diese Felge nicht in der Grund-ABE des E21 enthalten sein wird. Auch rechtlich wird es dann später nie Schwierigkeiten geben. Sollte diese Felge nicht beim E21 mit aufgeführt sein steht einem Eintrag aber trotzdem nichts im Wege. Das Rad ist geprüft und die Daten sind über den Räderkatalog bekannt, von daher eigentlich kein Problem. Zeitgenössisch ist es ohnehin da es zu Lebzeiten des E21 im Handel war.

    Ok, so werde ich vorgehen.

    Zitat

    Übrigens: Das es gänzlich ohne Änderungen an einem 02 eintragungsfähig ist lese und glaube ich nicht einfach so.

    Ach so, mein Schluss war: Keine Einschränkung hinter der Felge vermerkt -> Kein Problem. Aber ok, wäre ja auch zu schön gewesen wenns mal einfach wäre :zwinker:


    Danke an alle für die Hilfe, wieder eine von 8543275462348326174 Fragen geklärt :good:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!