vom BMW Archiv habe ich eine ABE und Übereinstimmungserklärung mit dem 320i US-Ausführung bekommen, aber nichts Fahrzeugspezifisches. Dazu noch eine Liste mit den Abweichungen zur Euro-Ausführung.
Da ich ja aber einen litauischen Fahrzeugbrief habe und das Fahrzeug schon in der EU angemeldet war gilt:
Zitat Dekra: Bei Fahrzeugen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bereits zugelassen waren, für die aber kein CoC-Papier vorhanden ist, kann die Zulassungsbehörde die Zulassung in Deutschland nicht ablehnen, wenn ein entsprechendes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird. Da in den ausländischen Fahrzeugpapieren häufig nicht alle in Deutschland für die Erstellung der Papiere erforderlichen technischen Daten vorhanden sind, ist der Halter/Händler verpflichtet diese für die Zulassung verifiziert beizubringen. Dies kann zum Beispiel durch eine dem Fahrzeug zuzuordnende ABE oder durch einen zum Fahrzeug gehörenden (auch entwerteten) Fahrzeugbrief bzw. durch eine Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem älteren Zulassungsverfahren sein, welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden
Da ich nun die ABE und Gleichwertigkeit dieser mit dem 320i US habe, dazu noch die litauischen Papiere, sollte doch langsam einer mal ne Aussage treffen können (bei der DEKRA) was nun wirklich noch notwendig ist um ihn auf die Straße zu bekommen.
Das BMW Archiv hat mir ja mitgeteilt das die Daten aus diesen Baujahren sehr lückenhaft sind und deshalb keine weiteren Daten zu meiner Fahrgestellnummer existieren.