Erfahrung mit Reifeneintragungen

  • Servus,

    wie versprochen, mein Nachbericht. Habe mal ein Bildchen vom Auto gemacht, wie er jetzt aussieht. Vielleicht ein wenig prollich, aber mir gefällt es. Muss irgendwann vorne vielleicht noch ein wenig tiefer.

    Nach dem mir der TÜV-Prüfer in NW "Viel Glück" bei meinem Vorhaben - Rad-Reifen-Kombi eintragen lassen ohne KBA-Nr., ohne Originalprüfberichte - gewünscht hat, entschied ich mich, das ganze von einer freien Werkstatt machen zu lassen, die auch Restaurationen durchführt und deshalb häufiger mit fahrbarem Altmetall zu tun hat. Dem Werkstattmeister legte ich mein Anliegen dar, drückte ihm Felgen (Baujahr 1989) sowie Kopien von Prüfberichten und Festigkeitsgutachten (aus Ende der 80er Jahre) in die Hand, worauf er meinte: Gar kein Problem! Ein paar schöne neue Fulda-Schlappen zog er noch auf, montierte das Ganze und dann ab zum TÜV nach LD.

    Als ich ihn anrief, wie's denn gelaufen sei, begann er zu jodeln: Das Gute vorweg: Die Eintragung ist geschafft, ABER: Der erste Prüfer habe die Eintragung gar nicht machen wollen. Mit dem Zweiten habe er 1,5h verhandelt, bis es passiert war. Habe die folgenden Infos nur aus 2ter Hand, deshalb kann ich für die Richtigkeit nicht gerade stehen: Bei Eintragungen würden mittlerweile nur noch Gutachten akzeptiert, die jünger sind als 1996 - da sieht es für Old- und Youngtimer aber sch.. aus. Nix mit Gutachten oder Daten aus dem Computer ziehen. Die Gutachten müssten dem § 19 StVZO in der geänderten Fassung entsprechen. Nachdem der Prüfer die Teile eintragen wollte, wollte er dem Wagen jedoch das H-Kennzeichen entziehen, da die Reifen/Felgen ja nicht in den ersten zehn Jahren nach EZ eingetragen wurden.

    Zum Schluss habe er wohl auf Drängen des Werkstattleiters - und weil er selbst mal einen E21 gefahren sei - die Eintragung doch vorgenommen. Die TÜV-Gebühr hat ca. 83€ gekostet + die Arbeitszeit des Werkstattleiters. Der hat dann noch zu mir gemeint, ich als Privatperson hätte die Eintragung wohl nicht ermöglicht bekommen.

    So, das zu meinen Erfahrungen. Ihr dürft gerne drüber diskutieren. Ich hoffe, dass das anderen Fahrern von älteren Fahrzeugen - nicht nur BMW E21 - erspart bleibt, aber ich befürchte, wir verheddern uns immer mehr im Bürokratie-Dschungel.

    Vielen Dank nochmals an die Meinungen und die Bereitstellung des Prüfberichts sowie des Festigkeitsgutachtens für meine MIM-Felgen.

    Gruß, Dan

  • Hallo Dan,

    dummes Geschwätz vom Prüfer, gut, man ist ja zufrieden wenn der Eintrag gemacht wurde.
    Aber:
    Die Räder müssen NICHT in den ersten 10 Jahren des Wagens eingetragen worden sein.........von wegen "H" Aberkennung.
    War ist das das Rad in den ersten 10 Jahren ab EZ des Wagens am Markt kaufbar gewesen sein muss.
    Dazu müsste zumindest die Prägung der Herstellung der Felge nicht mal in den ersten 10 Jahren liegen.
    Sondern nur der Beginn und Verkauf des Rades, zzgl. der entsprechenden Papiere.
    Sollte das Rad keine ABE/Gutachten/Prüfbericht/ besitzen darf auch eine neuere Felge mit diesen Nachweisen verwendet werden........die so aussieht.
    Das entspricht dann der "in etwa Wirkung" bei Leuchten und lichttechnischen Einrichtungen bei importierten Kraftfahrzeugen.

    Diese Regelung gilt nun schon über ein Jahr, Grundlagen des neueren H-Kataloges.
    Und betrifft soweit alle technischen Änderungen die anliegen könnten.
    Ich bin immer wieder verwundert das viele Prüfer/ASS noch nach dem alten handeln und keine Nachschulung erhalten haben.
    Ist ein völlig wilder Umbau, sagen wir mal 524td Motor im alten 6er, selber schon vor 30 Jahren gemacht und abgenommen worden dann ist das auch heute so H-fähig.

    Beste Grüße André

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