H-Kennzeichen für Oldtimer, neue Richtlinien für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO

  • Hallo Gemeinde,
    die ab 2012 geltenden wesentlichen Änderungen für 30 Jahre alte Autos, die eine H-zulassung haben sollen:
    - Bestandene Hauptuntersuchung wird jetzt bei jedem H-Gutachten gefordert :gutgemacht:
    - Keine Zustandsnoten mehr: Früher genügte eine Drei. Ab 2012: guter, gepflegter Original-Zustand mit geringen Gebrauchsspuren :klap:
    - Lizensierte Rahmennachfertigungen sind erlaubt :floet:
    - Ersatzmotoren werden nur noch aus der gleichen Baureihe geduldet :shock
    - Lackfarben nur im Originalton oder in einem zeitgenössischen Farbmuster :shock
    Erlaubt ist u. a.: Räder müssen nicht original sein, aber im Design und zeitgenössisch :lovebmw: ; eine weitestgehende Originalausführung der Innenausstattung (:smoke:ob "fahrbare Rauchersalons" noch original sind?), wobei zeitgenössische Modifikationen zulässig sind; Sportfahrwerk - wenn es damals schon z. B. als Tieferlegung gab, ist es auch heute OK :good: .
    Das "alte" fünfstufige Bewertungssystem gilt damit nicht mehr, durch die Änderungen sollen H-Zulassungen leichter erreicht werden :thumpsUp: .
    Alle Infos entstammen der AMS vom 26.01.2012, in der auch der komplette Artikel nachgelesen werden kann.
    Manfred

    Die Unesco hat beschlossen: "Der E 21 ist ein schützenswertes Kulturgut, ihn gilt es zu erhalten" - und ich erhalte mit !!! :klap:

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