zur H-Zulassung: Generell hängt das stark vom Prüfer ab. Ich würde sagen, du brauchst einen Beleg(am Besten aus ner alten tuningzeitschrift oder direkt vom Federhersteller), dass man diese Federnkombination vor 20Jahren schon hätte einbauen können. Ich habe das beim Überrollbügel versucht, aber Wiechers hatte keine Aufzeichnungen aus diesen Jahren. Eventuell reichts aber auch (wie gesagt kommt auf den Prüfer an) wenn du viel Glück hast, dass das ohne Beanstandung eingetragen wird.-Ist aber eher unwahrscheinlich
Viele Grüße Simon
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