Beiträge von dodo45

    Der Abzieher ist schon mal ein Anfang. Aber aufpassen mit dem Ding..., das steht bei solchen Sachen richtig unter Spannung und wenn es dabei abspringt..., hast Du im Zweifel ein anderes Problem als ein sich nicht lösender Querlenker. ;) Wenn alle Stricke reißen hilft nur rohe Gewalt

    Was noch aussteht:

    * Felgen eintragen lassen: Es sind 7x15er ET12 Typ 09A, wie sie wohl recht häufig gefahren werden wie ich hier im Board festgestellt habe. Mir macht da nur die Vorderachse etwas Bauchschmerzen, bin nicht so sicher ob das mit der Radabdeckung hinhaut obwohl ich die passende Reifengröße aufgezogen hab (Falken vorne 195/50 r15 hinten 205/50 r15). Hat da jemand von euch Erfahrungen eventuell?


    * Andere Sitze, idealerweise natürlich originale Recaros wenn mir mal welche über den Weg laufen, oder vielleicht ein Nachbau... muss ich noch sehen. Die originalen Sitze sind echt nicht geil :D

    Die Mischbereifung einzutragen bzw. zu fahren ist kein Problem. Fahre ich auch so. Steht so im Gutachten der Heyking. Die Freigängigkeit ist kein Problem.

    Originale Recaros zu bekommen ist weniger ein Problem wenn man bereit bzw. in der Lage ist, sie zu bezahlen. Die Preise für heruntergerockte sind genau so "Gaga" wie für Differenzialdeckel, Alpina Frontspoiler und Heckbürzel. Naja, bei aufgearbeiteten Sitzen hab ich Verständnis für bestimmte Preise. Sattlerarbeiten sind aufwendig und damit teuer. Vom beschaffen der Stoffe gar nicht erst anzufangen. Wobei ich da einen guten Kontakt ausgegraben habe.

    Wir waren diese Jahr mit dem E 21 am Bodenseetreffen ;) Vielleicht sieht man sich ja dieses Jahr 🙂

    Die erkennt man meist erst auf den 2. oder 3. Blick. Am besten immer noch Motorsportbereich und den dort erzielten Erfolgen.

    Unter dem Strich, aus heutiger Sicht und auch heute noch, wird dort auch nur mit Wasser gekocht. Es geht um Geld. Viel Geld. Umso mehr davon da ist, umso mehr kann man machen. Dass das im Rennsport dann vom Fahrer auch umgesetzt werden muss, ist die Kehrseite der Medaille.

    Einen vernünftig gehenden M 10 oder M 20 / M 30 ist damals wie heute eine Frage der Erfahrung und somit, wenn man es machen lassen muss, auch eine des Geldes.

    Wenn man die Grundlagen verstanden hat kommt man in Verbindung mit Eigeninitiative für relativ wenig Geld relativ weit. Aber relativ ist eben relativ. Einer stöhnt schon bei 1000 Euro der andere erst bei 6.....

    Das Auto muss man ansehen und reden. Dann lässt sich ein realistischer Preis bestimmen. Für alles andere muss man einen finden der praktisch jeden Preis bezahlt weil Alpina oder Hartge irgendwo vermerkt ist....

    ...die Vergaser waren von Weber bzw. Magneti Marelli. VGS ist ein Vertriebspartner.

    Flachstromvergaseranlage von VGS für den E 21? Nie gehört, bin aber belehrbar.

    Die Luftfilter sind ein bisschen hoch. Kaum zu glauben, dass sich das am vordersten Vergaser rausgeht bzw. rausgegangen ist. Ich hab den Sammler nachgemessen und meine Filter sind ca. halb so hoch.

    Es gibt 2 Gutachten für den 320/6. Eintragung ist also im Prinzip kein Problem.

    ...die Felgen sind grenzwertig. Wer meint das als "echten" Klassiker verkaufen zu müssen, ok. Mir gefällt er nicht. Es ist ein Manhart Tii, kein Alpina. Die letzten 02 rollten afaik ohne Google 1975 vom Band. Also wäre das 10 Jahre später mit Edka und Stg. möglich gewesen. Ob das tatsächlich gängig war, kann man vorsichtig anzweifeln bzw. sieht man so etwas kaum bis nie. Weniger der Motor als die Felgen. Die sind für so ein Auto mit der Motorisierung viel zu groß. Vor allem mit den heutigen Reifen. Der hat mehr Grip als Leistung, wenn er vernünftig abgestimmt ist seitens des Fahrwerks.

    Dass eine EMU verwendet wird sollte kein Problem sein. Den Aufwand eine Motronic aus einem S 14 umzustricken kann man sich heute tatsächlich sparen. Das Prinzip ist das gleiche nur einfacher mit heutigen Mitteln. Zerstört auch nicht den historischen Charakter des Fahrzeugs. Die Felgen schon eher. Ist am E 21 auch so. Airride oder 16 Zoll und größer hat meiner Ansicht nach auf den Autos mit H nix verloren. Geht zwar einzutragen und wer's braucht aber üblich war das zu der Zeit nicht....

    die 10-Jahresregel kenne ich auch, die ist eine Binsenweisheit ...

    Die Eintragung eines M50-Motor aus einem E36 in die Fahrzeugpapiere stellt bestimmt kein Problem dar, wenn er sauber ausgeführt wurde. Aber es gab den Motor in den ersten 10 Jahren nicht. Also nix mit "H".

    Hier liegt das Missverständnis. Es heißt 10 Jahre nach Erstzulassung. 😉 Ist der E 21 Baujahr 80 geht es weil auch Änderungen der Hauptbaugruppen zulässig sind sofern zeitgenössisch oder bereits damals erfolgt. Überdies verbessert sich das Abgasverhalten. Der Prüfer kann sich im Prinzip nur am Wort zeitgenössisch aufhängen und das Ding weiter spinnen im Sinne des Wortes und sagen: bedeutet zeitgenössisch: "war das üblich" oder "war es möglich". Das sind Wortklaubereien denn grundlegend müssen die Hauptbaugruppen dem Original entsprechen aber es sind eben auch Änderungen möglich. Mehr ist das eigentlich nicht. Und da fängt der Ermessensspielraum des Sachverständigen an. Ansonsten müsste man den Wortlaut ändern auf: "das Fahrzeug muss in allen Hauptbaugruppen dem Original entsprechen. Änderungen, selbst wenn zeitgenössisch bzw. zur damaligen Zeit üblich, sind verboten". Es gibt also durchaus noch Spielraum das alles zu verschärfen. Da stellt sich dann allerdings wieder einmal die Sinnfrage. Denn wer sich (heute) tatsächlich die Mühe macht einen M 50 in einen E 21 zu bauen hat sich (heute) mehr als 2 Minuten Gedanken zum Thema gemacht. Zum Beispiel: "war 1990 möglich, Spritverbrauch geringer und Abgasverhalten im Verhältnis zur Leistung besser als mit jedem Motor der Baureihe". 😉

    Ich könnte mir als "geiles Projekt" einen M 54 mit Vergasern vorstellen...., das geht nicht, denn der kam erst 2000 und das Argument "ey, geil so nen leichten Sechszylinder auf der VA" zieht in keinem Fall. 😉

    Problematisch wird's bei Motoren anderer Hersteller. Die müssen nachweislich vor mindestens 30 Jahren abgenommen worden sein.

    Damit wäre der Umbau legal. Aber nicht legitim im Sinne eines H-Gutachtens.

    Nicht ganz. Wenn der Umbau binnen der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung durchgeführt wurde bzw. möglich gewesen wäre, geht das. Das ist wahrscheinlich der Grund, warum Stauber so etwas schon gesehen hat. Es stellt sich eher die Sinnfrage. Die (aus meiner Sicht) eigentlich interessanten Motoren gab es erst später. Und warum man freiwillig auf Kat umbauen sollte, erschließt sich mir auch nicht. Ich bin eher puristisch angehaucht denn das ist ja u.a. das schöne an unseren Autos, dass die Technik überschaubar ist. 🙂