Beiträge von e21-björn

    Siehe hier den originalen Auszug aus dem Gesetz:

    § 51 Zitate
    Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
    1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
    2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
    3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

    Ist aber eh Banane! Da es sich um das hier niederzuschreiben gewollte um eine Tabelle handelt tritt folgendes in Kraft:

    Sprachwerke, § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG

    Ich zitiere Andreas Böhm, RA, Dipl.-Kfm.

    Der Begriff des Sprachwerkes (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG) umfasst alle mittels Sprache ausgedrückten Schöpfungen, gleich welcher Sprache auch immer. Auch Blindenschrift und ausgestorbene Sprachen werden hiervon erfasst.

    Im Gesetz werden Schriftwerke, Reden und Computerprogramme beispielhaft genannt. Ein Schriftwerk ist ein durch Zeichen äußerlich erkennbar gemachter sprachlicher Gedankenausdruck. Reden sind mündliche Äußerungen. Computerpreogramme können gem. § 69a Abs. 1 UrhG in allen, teilweise sehr unterschiedlichen Ausdrucksformen, z.B. als Entwurfsmaterial, Quellcode oder Maschinencode urheberrechtlichen Schutz genießen. Für Computerprogramme gibt es Sonderregeln in den §§ 69a ff. UrhG.

    Zu beachten ist, dass nicht jedes Sprachwerk, also beispielsweise jeder Text, alleine weil er ein Sprachwerk ist urheberrechtlich geschützt ist. Es müssen nämlich für Urheberschutz immer auch die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG vorliegen.

    Beispiele Urheberrechtsschutz:

    Romane, Novellen, Gedichte, Liedertexte, Drehbücher, wissenschaftliche Bücher
    Tagebücher können eine individuelle geistige Leistung aufweisen
    Anwaltsschriftsatz, wenn in ihm ein hohes Maß an Energie und Kritikfähigkeit und Fantasie sowie Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt
    Werbeslogans (z.T.)
    Beispiele fehlender urheberrechtsschutz:

    einfacher Anwaltsschriftsatz
    Briefe, die lediglich alltägliches enthalten
    Einzelne Worte
    Werbeslogans (z.T.)
    Formulare, Tabellen und Vordrucke

    Nun könnte man aber auch folgendes sagen:

    Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG

    Auch hier zitiere ich Andreas Böhm, RA, Dipl.-Kfm.

    Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art unterfallen dem Urheberrechtsschutz gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG, wenn in der Darstellung eine individuelle, sich vom allgemeinen Schaffen abhebende Geistestätigkeit zum Ausdruck kommt. Dabei ist bereits ein geringes Maß an individueller Prägung ausreichend. Nicht abschließende Beispiele des Gesetzes sind Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
    Der dargestellte Gegenstand selbst muss nicht wissenschaftlicher oder technischer Natur sein. Geschützt wird die Darstellung als solcher.

    Wobei ich hier in der Tabelle der Zeitung weder auf wissenschaftliches noch technisches schließen würde...

    Also ist schon stark verzwickt aber alles möglich :smile

    Ich würde zum Beispiel folgendes machen:

    Ey Leute, ich hab letztens auf dem Flohmarkt jemand fremden zugehört der meinte er kenne jemanden der folgende Tabelle gesehen haben soll:

    Preise für BMW E21 Zustand 2 = 1546434341 EUR
    Preise für BMW E9 Zustand 2 = 46464646 EUR
    USW...

    Gesetzlich völlig unantastbar!!!

    Ich liebe unser Land und freue mich schon auf das Wechselkennzeichen, oder auch nicht oder :focus:

    :laie

    Es gibt immer einen der liest was man da textet... :zwinker:

    Ich hoffe MX5 ist nicht dein erstes Auto, bzw. hast du schon Wintererfahrungen? Ich spreche da den Heckantrieb des Mazda an! Der macht im Winter superspaß aber kann auch sehr gefährlich sein!!! Nur mal so :-e:smile

    Huhu Leute,

    habe nun schon die unterschiedlichsten Aussagen gehört zum Thema Bleiersatz und was schütt ich mir in den Tank...

    Soweit ich weiß ist es Motorabhängig was ich tanken kann und was nicht, richtig?

    Mag mal jemand so lieb sein und eine Liste posten über welchen Kraftstoff ich in welchen Motor verbrennen kann/darf??

    Habe meinem 315 bis jetzt immer Super+ gegönnt...

    Lieben Dank!!!!
    Björn