Ampelrennen sind was anderes. Ich kenne auch einen Unfall zwischen zwei Vollidioten, die an der Tanke ein Rennen auf der BAB bis zur Ausfahrt XY ausgemacht haben. Mit 220 km/h sind sie auf die Ausfahrt zugefahren und der auf der Überholspur kam am anderen nicht vorbei. Auf Höhe des Ausfädelstreifens hat er dann einfach nach rechts gezogen, wo der andere fuhr. Ergebnis: zweimal Totalschaden, beide sogut wie unverletzt, da es keinen überschlagen hat.
Beide Scheine weg, der auf der rechten Spur für 3 Monate, der andere hat heute seinen noch nicht wieder, nach 3 Jahren.
Die Polizei kann nicht überall sein, soll sie nciht, muss sie auch nicht, aber sie ist nie da, wo sie sein sollte und wenn jemand kontrolliert wird, ist das immer der falsche, wo doch soviele andere herumfahren, die kontrolliert werden müssten oder dafür besser geeignet wären. Ist wahrscheinlich nicht so einfach.
Und "Radarfallen" gibt es, das stimmt wohl, aber die überhöhte Geschwindigkeit gerade außerorts auf Landstraßen ist halt immernoch die Unfallursache Nr. 1 und wenn es dort kracht, dann richtig. Aber dann sollte halt auch dort gemessen werden.
Zum Kevin: Haben wir da nicht einen "Worstcase-Denker" am Board, der sich mit sowas auskennt?
Dem Intelligenzbolzen musst halt eine Straftat nachweisen können und das wird schwer. Wenn niemand gefährdet wurde und zwar konkret, dann scheiden Straßenverkehrsgefährdung und Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr aus und die Polizei und auch Staatsanwaltschaft haben schlechte Karten. Dann müssten sie sogar das Auto wieder herausgeben. Diese Behörden stellen nur fest, wer was falsch gemacht hat und können das verfolgen und ahnden.
Schon besser gestellt und auch gefragt ist hier die Führerscheinstelle. Sie kann feststellen, ob jemand für das 'Führen eines Kfz auf öffentlichen Straßen geeignet ist und im Zweifelsfall ein entsprechendes Gutachten anordnen. Bringt er das nciht bei oder fällt das negativ aus, wird der Schein von der FS-Stelle entzogen. Den bekommt er erst dann wieder, wenn ein positives Gutachten nach einer ggf. Sperrfrist vorliegt.
mbg
Stefan