@ etaAndy
In Deutschland galt ein PKW mit einem Alter von 20 bis 30 Jahren laut 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO als Youngtimer. Diese Regelung war bis zum 28. Februar 2007 gültig. (aus Wikipedia)
In dieser 49. Ausnahmeverordnung war in keinem Wort von Oldtimer oder Youngtimern die Rede.
Ich habe 6 Wochen nach Erlass 1994 dieses rote Kennzeichen als erster in meinem Landkreis noch als 06 erhalten.
Ich habe den VO Text noch vorliegen.
Die 30 Jahre waren bis dahin nicht mal definiert.
Im Text ging es um alle Fahrzeuge die über 20 Jahre alt sind.
Die alte Regelung gilt übrigens weiter, für alle bis dahin erteilten Kennzeichen mit deren Fahrzeugen(Bestandsschutz).
Auch heute sind nicht nur Fahrzeuge über 30 Oldtimer, nur weil sich eine Regierung eine Abgrenzung einfallen ließ.
07 Fahrzeuge ab März 2007 und H-Kennzeichen weisen ein vorbestimmtes Alter und Originalitätszustand auf.
Sie sind als historisch authentische Oldtimer gesetzlich eingestuft.
Und trotzdem gibt es Oldtimer unter 30 und ohne 07 oder H-Kennzeichen.
Lt. dem Dachverband Europäischer Oldtimerclubs sind alle Fahrzeuge über 25 Oldtimer !
Und alle Fahrzeuge über 20 wenn sie nur noch im Promillebereich am Verkehr teilnehmen.
Wenn das was du schreibst bei Wiki steht, dann ist dieser Beitrag sachlich völlig falsch.
Wiki ist nicht die Wahrheit schlechthin.
Da schreibselt jeder dran rum wer will...
Meine BMW E28 und E21 und ein Kadett C laufen auf einer "alten"07.
Eine regulär zugelassene japanische Rarität (20 Jahre alt) hat die Grüne Plakette.
Gruß Andy.