Hallo Thomas,
die Frage ob es weiter gehen soll kannst Du dir nur selber beantworten. Im Extremfall macht das auch der Lebenspartner.
Wie teuer der Spaß wird hängt davon ab welche Eigenleistung Du erbringen kannst und willst. Sind wenig Eigenleistungen möglich kommt es drauf an wer zu welchem Preis die Arbeiten durchführt.
Ich hatte das Glück, dass meine Blecharbeiten in guter Qualität zu einem sehr guten Kurs gemacht wurden. In einem Fachbetrieb mit normalem Stundensatz wäre der Wagen verkauft worden.
Extrem wichtig, wieviel ist dir der "Spaß" wert ist und kannst es dir leisten ohne das die Frau meckert.
Bei der Prüfung hängt schon stark an der Person. Der eine Prüfer wollte meine Endtöpfe von Hartge nicht eintragen, beim nächsten überhaupt kein Problem.
Für alle gelten natürlich irgendwelche Richtlinien.
Auszug vom Anforderungskatalog des TÜV Süd:
1. Allgemeine Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gem. § 23 StVZO:
Nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend
dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des
kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können als Oldtimer eingestuft werden und die
Schlüsselnummer „0098“ erhalten (§ 2 Nr. 22 FZV). Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals
in Verkehr gekommen sind, aber die bezüglich der Erstzulassung diese Bedingung nicht
erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine
Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Die Orginalität muss in allen Hauptbaugruppen gegeben sein. Im Zweifelsfall sind erforderliche
Nachweise vom Verfügungsberechtigten beizubringen. Die sachverständige Beurteilung einer
Abweichung im Einzelfall ist vom aaSoP oder Pl jeweils mit der „Technischen Leitung“ der
Überwachungsinstitution abzustimmen.
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls
Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens
30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.
Das vorgestellte Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Voraussetzung dafür ist
die nachgewiesene Vorschriftsmäßigkeit und ein Zustand gemäß Ziffer 2.
2. Mindestzustand des Fahrzeugs:
Eine positive Begutachtung setzt grundsätzlich die Einhaltung folgender Bedingungen voraus:
ohne erkennbare technische Mängel im Sinne der StVZO unter Berücksichtigung des damaligen
Standes der Technik und Vorschriftenlage,
nur leichte für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessene Gebrauchsspuren
(Patina ja, aber Fahrzeug nicht „verbraucht“),
kein Fehlen wesentlicher Teile,
keine erkennbaren Unfallrestschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung und
die wesentlichen Baugruppen befinden sich weitgegend in Originalkonfiguration, im Originalzustand
oder im nachweislich zeitgenössischen Zustand.
Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege
des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes im Regelfall nicht möglich.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ja, fertig machen.
Wir fahren am Samstag die Köln Historic, 179 Starter, davon 33 Porsche, alleine 18 x 911, diverse 356, E-Type, SLs. Aber nur ein E21!
Grüße
Klaus