Beiträge von Alex318

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    Laut der Landesverfassung von Hessen können Verbrecher zum Tode verurteilt werden.

    Warum aber wurde beispielsweise der Kannibale von Rothenburg nicht zum Tode verurteilt ?

    Na wer weiß es ?

    Weil Bundesgesetze Landesgesetze außer Kraft setzen. Speziell zur Todesstrafe: Art. 102 GG.

    Paypal ist ein von eBay eingeführtes Bezahlsystem, soweit ich weiß. Funktioniert wie ein Giro-Konto, man kann Beträge drauf und runterbuchen; wenn nicht genug drauf ist, wirds vom hinterlegten Bank-Konto via Lastschrift geholt. Nur mit dem Unterschied, dass man an e-mail-Adressen sendet, und nicht an Kontonummern und BLZs. Die Gebühren (festgesetzter Prozentsatz ) trägt immer der Geldempfänger. Die Sicherheit Garantiert Paypal. Näheres findest du hier. Ist echt simpel und Probleme gabs bei mir auch noch nie:laie

    Gruß, Alex

    Edit: Achja, das schöne ist auch, dass das Geld sofort da ist.

    Ich glaube den Audi mal live gesehn zu haben.. Der Lader ist tierisch laut, hab mich echt erschrocken, als der direkt neben mir geschaltet hat :focus:

    Der E21 ist ja verglichen zu den anderen eher langweilig...

    Zitat


    War das in Österreich? Der Typ in den Zuschauern der "bist du deppad" sagt (klick mich, ich bin ein link) hört sich so an. Ein Bayer könnts aber auch sein...

    In der Videobeschreibung steht San Marino, also Italien...

    Gruß, Alex

    Ich hab ne Kaskoversicherung... In meinen Augen das Einzig sinnvolle. Mal abgesehen von einer Garage. Die sollte auch helfen. Oder hattest du schonmal den Gedanken, wenn nachts eine Auto-Alarmanlage in der Nähe losging, schnell aufzustehen und nachzusehen, was da los ist? Ich nicht...
    Ich geh aber wahrscheinlich anders an die Sache ran als die, die ihr Auto mit viel Liebe komplett restauriert haben. :lovebmw:

    Gruß, Alex

    Zitat

    15.000 Umdrehungen

    15k Umdrehungen die Minute? Wo bekommt man denn solche Festplatten her? Die von meinem Heimserver, den ich vor + - 3 Jahren hatte, haben nicht mehr als 10k geschafft, aber da war ich schon stolz drauf :laie

    Gruß, Alex

    Zitat

    Was ist mit den Zusätzen in Kaufverträgen wie z.B.: "Gekauft wie
    gesehen" oder "Der Verkäufer erklärt......." oder "....kein Anspruch auf
    Garantie, Gewährleistung oder Umtausch".

    Schließen die nicht eine Garantie/Rücknahme aus?

    Grundsätzlich ist die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei Übergabe kannte oder kennen musste. Steht mehr oder weniger in §442 Abs. 1 S. 1 BGB. "gekauft wie gesehen" ist also eigentlich überflüssig in einem Vertrag. "Kein Anspruch auf Garantie usw." wird ja erst interessant, wenn man etwas schon hat und dann Mängel auftreten. In diesem Fall kann sich der Verkäufer leider durchaus durch diese Klausel absichern. Verrausgesetzt ist natürlich, dass er von den Mängeln nichts wusste und es auch nicht wissen musste. Wenn aber ein Auto z.B. sehr hohen Ölverbrauch hat, was sich bei einer Probefahrt schlecht feststellen lässt, und der Verkäufer sagt einem davon nichts, dann ist egal, was im Kaufvertrag steht. Dann hat er den Mangel arglistig verschwiegen, was dann den § 442 Abs 1 S. 2 BGB greifen lässt.

    Zitat

    Wenn bereits der dritte (oder mehr) Besitzer das Auto mit der falschen
    Nummer gefahren hat, wenn will man letztendlich haftbar machen?

    Haftbar? Vermutlich keinen mehr: Verjährt nach 5 Jahren... Privatrechtlich beklagen wird auch schwer, da auch hier das Ganze nach 3 Jahren verjährt ist...

    Alle Angaben ohne Gewähr :zwinker:

    Gruß, Alex

    Ups, das schein ich überlesen zu haben :focus:

    Nichtsdestotrotz dürfte es im Allgemeinen ähnlich gelagert sein. Schließlich haben beide Länder gemeinsame Rechtswurzeln. Und die beginnen schon bei den alten Römern:

    "2. Kauf (emptio venditio)
    Mit dem Kaufvertrag, der bei Barzahlung formfrei (siehe
    oben) möglich war, war der Verkäufer verpflichtet, dem
    Käufer den tatsächlich und rechtlich ungestörten Besitz
    an der Kaufsache zu verschaffen und ihn darin zu erhalten.
    Der Käufer war zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises
    verpflichtet. Die Verschaffung von Eigentum war
    bereits von Anfang an Kaufvertragsinhalt, nunmehr trat
    aber die Verschaffung ungestörten Besitzes hinzu. In
    dieser Form findet sich der Kaufvertrag auch in unserem
    BGB wieder."

    Gruß, Alex

    :_moin

    da würde ich auch gegen angehen...

    Juristisch gesehn ist das übrigens (meiner Einschätzung nach) auch durchaus machbar:

    Erstmal müsstest du den Vertrag nach § 119 Abs. 2 BGB anfechten. "Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über
    solche Eigenschaften (...) der Sache, die im Verkehr als
    wesentlich angesehen werden."

    Daraus ergibt sich eine erneute Leistungsschuld des Verkäufers nach § 433 Abs 1 BGB. "(...) Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben
    und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem
    Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen."

    Das wird aber für den Verkäufer schwierig, da eine so genannte "Stückschuld" besteht. Es geht nicht um die Gattung BMW E21 323i sondern um genau dieses eine Auto, dass du haben wolltest (und nicht frei von Sachmängeln bekommen hast). Folglich ist die Leistung nach § 275 Abs. 1 BGB unmöglich geworden. Der Vertrag sollte damit hinfällig sein.

    Aber Achtung: Ich bin keineswegs Anwalt, hab lediglich das eine oder andere Semester Jura studiert!

    Urkundenfälschung könnte übrigens passen, bringt dir nur leider nichts. Ist Teil des StGB und damit Sache des Staates. Zwischen Privatpersonen greift immer nur das BGB.


    Gruß und viel Erfolg,

    Alex