ein wenig Off Topic: Saisonkennzeichen

  • Hallo Leute!
    Ich habe mich heute mal ein wenig schlau gemacht wegen einem Saisonkennzeichen. Ich wollte meinen derzeit nicht angemeldeten BMW in den Monaten Mai -September angemeldet haben und deswegen ihn noch in diesem September auf die Strasse kriegen. jetzt habe ich aber gehört, das es in diesem jahr nicht mehr möglich ist das Saisonkennzeichen zu bekommen, sondern daß ich den wagen jetzt anmelden müßte (weil er im januar abgemeldet wurde), dann wieder abmelden und im Mai wieder anmelden müßte, um das Saisonkennzeichen ab Mai zu bekommen. Stimmt das so? das Kennzeichen war doch dafür gedacht, daß man weniger hinläuft, aber bringt doch nur die Hälfte wenn man es nur zum Beginn der gewählten Periode beantragen kann.
    Besteht denn noch die Möglichkeit sich die Jahresfrist von der Abmeldebescheinigung verlängern zu lassen, um der Vollabnamhe zu entgehen? dann würde ich den erst im Mai nächsten jahres anmelden. Vielen Dank für eure Antworten
    El

    Der "Henner": 09/83er 315, Fünfgang, Hennarot, 6x13 BBS-Felgen, Grüncolour.

    Neu: Bilstein B8, M20Federteller mit Konifedern vorne, 7x15 Melber

    333 Bremsen macht die Felgen dreckig! 333

  • >Hallo Leute!
    >Ich habe mich heute mal ein wenig schlau gemacht wegen einem Saisonkennzeichen. Ich wollte meinen derzeit nicht angemeldeten BMW in den Monaten Mai -September angemeldet haben und deswegen ihn noch in diesem September auf die Strasse kriegen. jetzt habe ich aber gehört, das es in diesem jahr nicht mehr möglich ist das Saisonkennzeichen zu bekommen, sondern daß ich den wagen jetzt anmelden müßte (weil er im januar abgemeldet wurde), dann wieder abmelden und im Mai wieder anmelden müßte, um das Saisonkennzeichen ab Mai zu bekommen. Stimmt das so? das Kennzeichen war doch dafür gedacht, daß man weniger hinläuft, aber bringt doch nur die Hälfte wenn man es nur zum Beginn der gewählten Periode beantragen kann.
    >Besteht denn noch die Möglichkeit sich die Jahresfrist von der Abmeldebescheinigung verlängern zu lassen, um der Vollabnamhe zu entgehen? dann würde ich den erst im Mai nächsten jahres anmelden. Vielen Dank für eure Antworten
    >El

    Hallo !

    Das mit der Jahresfrist wurde geändert ! Früher konnte man es um ein halbes Jahr verlängern ! Jetzt ist es abgeschafft und du hast die 18 Monate von anfang an ! Also hast du bis 7/2003 Zeit, wenn ich mich nicht verrechnet habe ! Am besten fragste mal bei der Zulassungsstelle nach ! Bei meinem hat die Tante von der Zulasungstelle gleich den letzt möglichsten Termin eingetragen und der Zeitraum ist 18 Monate ! Hoffe konnte Helfen ! Gruss Dietmar

  • Hi,

    ich bin damals zwei Wochen, bevor ich die Kennzeichen brauchte zum Amt gelaufen. Hat wunderbar funktioniert. Auch die Umkennzeichnung von angemeldeten Fahrzeugen ist kein Problem, ich habe vor ein par Wochen einen leicht Leitplanken geschädigten 5er zum Winterauto umgemeldet 11-03 ging auch! Der muß jetzt halt stehen bleiben bis November. Also ich meine Du kriegst keine Probleme, wenn Du deinen Wagen direkt als Saisonfahzeug anmeldest, auch nicht, wenn´s nur für einen rest Monat ist.

    >>Hallo Leute!
    >>Ich habe mich heute mal ein wenig schlau gemacht wegen einem Saisonkennzeichen. Ich wollte meinen derzeit nicht angemeldeten BMW in den Monaten Mai -September angemeldet haben und deswegen ihn noch in diesem September auf die Strasse kriegen. jetzt habe ich aber gehört, das es in diesem jahr nicht mehr möglich ist das Saisonkennzeichen zu bekommen, sondern daß ich den wagen jetzt anmelden müßte (weil er im januar abgemeldet wurde), dann wieder abmelden und im Mai wieder anmelden müßte, um das Saisonkennzeichen ab Mai zu bekommen. Stimmt das so? das Kennzeichen war doch dafür gedacht, daß man weniger hinläuft, aber bringt doch nur die Hälfte wenn man es nur zum Beginn der gewählten Periode beantragen kann.
    >>Besteht denn noch die Möglichkeit sich die Jahresfrist von der Abmeldebescheinigung verlängern zu lassen, um der Vollabnamhe zu entgehen? dann würde ich den erst im Mai nächsten jahres anmelden. Vielen Dank für eure Antworten
    >>El
    >Hallo !
    >Das mit der Jahresfrist wurde geändert ! Früher konnte man es um ein halbes Jahr verlängern ! Jetzt ist es abgeschafft und du hast die 18 Monate von anfang an ! Also hast du bis 7/2003 Zeit, wenn ich mich nicht verrechnet habe ! Am besten fragste mal bei der Zulassungsstelle nach ! Bei meinem hat die Tante von der Zulasungstelle gleich den letzt möglichsten Termin eingetragen und der Zeitraum ist 18 Monate ! Hoffe konnte Helfen ! Gruss Dietmar

  • Danke!
    Ich hab es nachgeschaut (bzw. nachschauen lassen) steht tatsächlich 07/2003 druff!!! aber gleich das nächste Problem.
    Der wagen hat Tüv bis 03/03 udn AU bis 03/02 gehabt. was ist denn wenn ich im März neuen TÜV machen lasse und dann auch ne neue AU haben will?
    Die kleben die AU ja normalerweise immer zurück (wenn man zwei Monate zu spät kommt wird halt der Termin aufgeklebt, an dem ich hätte da sein sollen).
    was machen die denn dann wenn man genau 12 Monate überzieht (wagen nicht angemeldet)? kleben die mir dann 03/03 drauf und sagen ich muß jetzt noch ne AU machen lassen, dann für 03/04? Ich trau denen ja irgendwie alles zu...


    >Hallo !
    >Das mit der Jahresfrist wurde geändert ! Früher konnte man es um ein halbes Jahr verlängern ! Jetzt ist es abgeschafft und du hast die 18 Monate von anfang an ! Also hast du bis 7/2003 Zeit, wenn ich mich nicht verrechnet habe ! Am besten fragste mal bei der Zulassungsstelle nach ! Bei meinem hat die Tante von der Zulasungstelle gleich den letzt möglichsten Termin eingetragen und der Zeitraum ist 18 Monate ! Hoffe konnte Helfen ! Gruss Dietmar

    Der "Henner": 09/83er 315, Fünfgang, Hennarot, 6x13 BBS-Felgen, Grüncolour.

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  • >Also ich meine Du kriegst keine Probleme, wenn Du deinen Wagen direkt als Saisonfahzeug anmeldest, auch nicht, wenn´s nur für einen rest Monat ist.

    Danke, gut das mal zu hören. Das Gegenteil hat mir nämlich heute jemand von der versicherung erzählt. Kann das sein das das evtl. wieder ne Ländersache ist? KFZ-steur ist ja Bund, aber Strassenverkehrszulassungsordnung (in der ja auch rote 07er.Nummern usw. stehen) ja auch, da hört man aber auch von unterschiedlichen Handhabungsweisen von Kreis zu Kreis!
    Ich ruf ml morgen beim Strassenverkehrsamt an, dann werd ichs wohl erfahren, wie es bei mir aussieht. Wenns nicht klappt lass ich ihn halt erst im Mai nächsten Jahres zu (oder April :-).
    Bis dann
    El

    Der "Henner": 09/83er 315, Fünfgang, Hennarot, 6x13 BBS-Felgen, Grüncolour.

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  • Nein, Du bekommst eigentlich bis 03/04 ASU. Ganz sicher, wenn Du erst im April gehen würdest, nur dann bekommst Du keine Zulassung im März.
    Noch was: Wenn ich´s richtig gelesen hab, willst Du den Wagen nur 5 Monate anmelden? Dann kann es sein, dass Dich Deine Haftpflicht nicht jährlich zurückstuft, weil dafür mind. 6 Monate Zulassung pro Jahr nötig sind...#

    O-O


    >Danke!
    >Ich hab es nachgeschaut (bzw. nachschauen lassen) steht tatsächlich 07/2003 druff!!! aber gleich das nächste Problem.
    >Der wagen hat Tüv bis 03/03 udn AU bis 03/02 gehabt. was ist denn wenn ich im März neuen TÜV machen lasse und dann auch ne neue AU haben will?
    >Die kleben die AU ja normalerweise immer zurück (wenn man zwei Monate zu spät kommt wird halt der Termin aufgeklebt, an dem ich hätte da sein sollen).
    >was machen die denn dann wenn man genau 12 Monate überzieht (wagen nicht angemeldet)? kleben die mir dann 03/03 drauf und sagen ich muß jetzt noch ne AU machen lassen, dann für 03/04? Ich trau denen ja irgendwie alles zu...
    >
    >>Hallo !
    >>Das mit der Jahresfrist wurde geändert ! Früher konnte man es um ein halbes Jahr verlängern ! Jetzt ist es abgeschafft und du hast die 18 Monate von anfang an ! Also hast du bis 7/2003 Zeit, wenn ich mich nicht verrechnet habe ! Am besten fragste mal bei der Zulassungsstelle nach ! Bei meinem hat die Tante von der Zulasungstelle gleich den letzt möglichsten Termin eingetragen und der Zeitraum ist 18 Monate ! Hoffe konnte Helfen ! Gruss Dietmar

  • >Nein, Du bekommst eigentlich bis 03/04 ASU. Ganz sicher, wenn Du erst im April gehen würdest, nur dann bekommst Du keine Zulassung im März.
    >Noch was: Wenn ich´s richtig gelesen hab, willst Du den Wagen nur 5 Monate anmelden? Dann kann es sein, dass Dich Deine Haftpflicht nicht jährlich zurückstuft, weil dafür mind. 6 Monate Zulassung pro Jahr nötig sind...#
    >O-O
    >

    Hi!
    Das mit den 6 Monaten habe ich mir auch schon überlegt, dann werde ich den wohl ab April anmelden. dann geh ich auch dann hin zur AU und TÜv überzieh ich dann einen Monat...
    Es ist aber egal daß der Wagen nicht angemeldet ist, wenn man nen neuen Tüv und AU haben will?
    Grüße El

    Der "Henner": 09/83er 315, Fünfgang, Hennarot, 6x13 BBS-Felgen, Grüncolour.

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  • Also, meiner mußte vorher AU und Tüv haben bevor ich ihm ein Saisonkennzeichen dranklemmen konnte!
    Fährst du denn noch ein anderes Auto oder einen Firmenwagen? Habe meinen 323
    auch nur 5 Monate angemeldet, versichert beim ADAC Classic Car, da ich noch einen Alltagswagen(Firmenwagen geht auch) habe. Dort hast du einen festen Haftpflicht-Satz, der auch nicht steigt, wenn du einen Unfall hast!Bei mir sind´s bei 5 Monaten 80 € insgesamt!

    MfG Robert

  • >Es ist aber egal daß der Wagen nicht angemeldet ist, wenn man nen neuen Tüv und AU haben will?
    => Im Gegenteil, Du kriegst einen Wagen ohne TÜV und AU normalerweise nicht angemeldet! Also mit roter Nummer zum TÜV...


    >>Nein, Du bekommst eigentlich bis 03/04 ASU. Ganz sicher, wenn Du erst im April gehen würdest, nur dann bekommst Du keine Zulassung im März.
    >>Noch was: Wenn ich´s richtig gelesen hab, willst Du den Wagen nur 5 Monate anmelden? Dann kann es sein, dass Dich Deine Haftpflicht nicht jährlich zurückstuft, weil dafür mind. 6 Monate Zulassung pro Jahr nötig sind...#
    >>O-O
    >>
    >Hi!
    >Das mit den 6 Monaten habe ich mir auch schon überlegt, dann werde ich den wohl ab April anmelden. dann geh ich auch dann hin zur AU und TÜv überzieh ich dann einen Monat...
    >Es ist aber egal daß der Wagen nicht angemeldet ist, wenn man nen neuen Tüv und AU haben will?
    >Grüße El

  • >>Es ist aber egal daß der Wagen nicht angemeldet ist, wenn man nen neuen Tüv und AU haben will?
    >=> Im Gegenteil, Du kriegst einen Wagen ohne TÜV und AU normalerweise nicht angemeldet! Also mit roter Nummer zum TÜV...
    >
    hallo!
    Das ist mir schon klar, ich meinte das eigentlich andersrum. die Frage war, ob ich TÜV und AU bekommen kann, obwohl der wagen nicht angemeldet ist. muß dann aber ja gehen...
    Grüße
    El

    Der "Henner": 09/83er 315, Fünfgang, Hennarot, 6x13 BBS-Felgen, Grüncolour.

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  • Ja, Du bekommst auch TÜV und AU auf Dein Fahrzeug wenn es nicht angemeldet ist und das ist auch gültig.
    Mußt halt nur zusehen das Du das Fahrzeug irgendwie zum TÜV hinbringst.
    Otto hatte das ja schon geschrieben, war wohl nicht ganz so verständlich.
    Du kannst auch nur ein Fahrzeug zulassen das TÜV und AU für mindestens einen Monat hat, ein TÜV und AU fälliges Fahrzeug bekommst Du nicht zugelassen.

    Gruß Ingo


    >>>Es ist aber egal daß der Wagen nicht angemeldet ist, wenn man nen neuen Tüv und AU haben will?
    >>=> Im Gegenteil, Du kriegst einen Wagen ohne TÜV und AU normalerweise nicht angemeldet! Also mit roter Nummer zum TÜV...
    >>
    >hallo!
    >Das ist mir schon klar, ich meinte das eigentlich andersrum. die Frage war, ob ich TÜV und AU bekommen kann, obwohl der wagen nicht angemeldet ist. muß dann aber ja gehen...
    >Grüße
    >El

  • >Ja, Du bekommst auch TÜV und AU auf Dein Fahrzeug wenn es nicht angemeldet ist und das ist auch gültig.
    >Mußt halt nur zusehen das Du das Fahrzeug irgendwie zum TÜV hinbringst.
    >Otto hatte das ja schon geschrieben, war wohl nicht ganz so verständlich.
    >Du kannst auch nur ein Fahrzeug zulassen das TÜV und AU für mindestens einen Monat hat, ein TÜV und AU fälliges Fahrzeug bekommst Du nicht zugelassen.
    >Gruß Ingo
    >
    >>>>Es ist aber egal daß der Wagen nicht angemeldet ist, wenn man nen neuen Tüv und AU haben will?
    >>>=> Im Gegenteil, Du kriegst einen Wagen ohne TÜV und AU normalerweise nicht angemeldet! Also mit roter Nummer zum TÜV...
    >>>
    >>hallo!
    >>Das ist mir schon klar, ich meinte das eigentlich andersrum. die Frage war, ob ich TÜV und AU bekommen kann, obwohl der wagen nicht angemeldet ist. muß dann aber ja gehen...
    >>Grüße
    >>El

  • Das soll nur heißen das er es ned richtig verstanden hat, obwohl Du es ja reingeschrieben hast.
    Konnte aus seiner Reaktion nur schließen das er es nicht richtig verstanden hat.
    Das war jetzt keine Kritik an Dir sondern nur ne Feststellung ;-))))

    Nix für Ungut;-)))

    Gruß Ingo


    >>Ja, Du bekommst auch TÜV und AU auf Dein Fahrzeug wenn es nicht angemeldet ist und das ist auch gültig.
    >>Mußt halt nur zusehen das Du das Fahrzeug irgendwie zum TÜV hinbringst.
    >>Otto hatte das ja schon geschrieben, war wohl nicht ganz so verständlich.
    >>Du kannst auch nur ein Fahrzeug zulassen das TÜV und AU für mindestens einen Monat hat, ein TÜV und AU fälliges Fahrzeug bekommst Du nicht zugelassen.
    >>Gruß Ingo
    >>
    >>>>>Es ist aber egal daß der Wagen nicht angemeldet ist, wenn man nen neuen Tüv und AU haben will?
    >>>>=> Im Gegenteil, Du kriegst einen Wagen ohne TÜV und AU normalerweise nicht angemeldet! Also mit roter Nummer zum TÜV...
    >>>>
    >>>hallo!
    >>>Das ist mir schon klar, ich meinte das eigentlich andersrum. die Frage war, ob ich TÜV und AU bekommen kann, obwohl der wagen nicht angemeldet ist. muß dann aber ja gehen...
    >>>Grüße
    >>>El

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