Eintragung offene Trichter

  • Hallo Forum


    hat von euch jemand eine Vergaseranlage mit offenen Trichtern verbaut und eingetragen?


    bräuchte ein Gutachten oder Vergleichsgutachten bzw. Vergleichseintragung.

    Gab es wohl damals auch angeblich in bmw 635csi modellen und damit wäre eine Eintragung möglich.

    Falls jemand was hat oder Ideen wie man die Eintragen lassen kann, bitte hier melden

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo!

    So was wird man heute wohl kaum noch auf legalen Wege eingetragen bekommen. Wird aller höchst wahrscheinlich zu laut.

    Selbst eine Vergaseranlage mit Ansaugfilteranlage und Gutachten ist schon nicht mehr einfach, abnehmen zu lassen.

    Wenn die Vergaseranlage eingetragen ist und Du dann offen damit fährst, ist das eine andere Sache.

    Das Risiko von Knöllchen über sicherstellen bis Verlust des Versicherungsschutz fährt dann aber immer mit.

    Viel Erfolg

    Grüße aus dem Oberbergischen

  • Auf dem Stand war ich auch bis ich das Video von Selim mit Philipp Kaess auf Youtube gesehen habe der dreifach doppel Weber mit offenen trichtern auf seinem 7er BMW eingetragen fährt. Und das wurde 2021 gemacht.
    Also müsste es machbar sein. Gab wohl mal 635csi umbauten mit Gutachten von offener Ansaugung. Deshalb die Frage ob jemand sowas hat oder Auftreiben kann.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Das kannst du vergessen, zumindest als normal Sterblicher der keine Beziehungen zu irgend nem Prüfer hat.

    Ich habe versucht meine Weber Anlage eintragen zu lassen. Mit dem Gutachten von damals, mit normalem Luftsammler und Filter.

    Der Aufwand ist einfach zu gross.

    Es wurde verlangt:

    Leistungsmessung mit Prüfstandsprotokoll

    Geräuschmessung im Stand, während der Fahrt usw.

    komplette Abnahme etc.

    Kosten dafür waren auch viel zu hoch, alles in allem viel zu Aufwändig und teuer.

    Ich fahre nun einfach so und wenn mal einer fragt behaupte ich die Anlage war schon immer drauf. Gutachten habe ich ja ;)

    Der Tüv Mann hat bei der Letzten Hauptuntersuchung auch nichts gemerkt. Obwohl er sich sogar alles ganz genau angesehen hat.

  • Ich kann das Theater um die heutigen Abnahmen nicht nachvollziehen, z,B. mit dem Argument "Geräuschentwicklung". Es gelten doch die Bedingungen zu Lärm- und Abgasemissionen, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültig waren. Und das sollte jeder, aber auch wirklich jeder Prüfer wissen ... :scratch:

  • Ende der 70er, Anfang der 80er gab es auch bereits Lärm- und Abgasbestimmungen. Da wurde auch kein 323i einfach auf Vergaser umgebaut. Insbesondere nicht mit offenen Trichtern. ?

    Daher ist das Argument damit nicht so einfach zu widerlegen. Auch früher war das alles nicht einfach....

  • Wenn eine Vergaseranlage aus dieser Zeit (z.B. die dreifach-Doppelvergaseranlage von Weber für den 320/6) über ein Gtachten verfügt, das die Übereinstimmung mit den damals für den 320/6 gültigen Abgas- und Lärmvorschriften bescheinigt, sollte sie auch heute noch problemlos in einem E21 320/6 einzutragen sein. Die Emissionsbestimmungen in Bezug auf das Fahrzeug haben sich seitdem (zum Glück) nicht verändert. Das ist auch gut so - stellt Euch vor, per Dekret würden alle Fahrzeuge, die die aktuelle Emissionsnorm Euro-6d-temp nicht erfüllen, verboten werden. Der Großteil aller Fahrzeuge würde sich auf den Schrottplätzen in den Himmel türmen und wir würden fast alle zu Fuß laufen müssen.

    Es ist selbstredend, dass eine solche Vergaseranlage auf einem 2,3-Liter E46 nicht zulassungsfähig ist, das für diesen Wagen Euro-4 gilt und die Anlage diese Norm in einem E46 nie und nimmer erfüllen würde. Und selbstverstänlich wird es auch ein schwieriges Problem, solch eine Anlage für ein Fahrzeug eingetragen zu bekommen, für das es schon damals kein entsprechendes Gutachten gab.

    Aber heutzutage diese Anlage auf einem 320/6 einzutragen sollte kein Problem darstellen, da sie die die damaligen Bestimmungen erfüllt. Und nebenbei marco21, damals wurden 323i "einfach so" auf Vergaser umgebaut. Kannst Du auf jedem größeren BMW-Treffen gleich mehrfach bewundern :zwinker:

  • Hallo,

    für Flachstromvergaser gibt es meines Wissens nach keine Gutachten für den E21.

    Es gibt von VGS eines für 40ér IDF-Fallstromvergaseranlage. Es ist richtig, dass die eine Leistung von 149,3PS fü einen 2,0ltr.-Motor angeben.

    Wie auf einem E21 so eine Anlage, wie im Bild gezeigt, eingetragen wurde kann max. durch eine Einzelabnahme geschehen sein.

    Allzeit eine Gute, gesunde Fahrt.

  • Flachstrom und Trichter geht mit BKV nicht. Siehe Bild. Und ist richtig (!) laut. Meine Frau sagte einst in Zeltweg dass man mich hört, bevor man mich sieht :mitsu. Bei aller Liebe zum Klang aber auf der Straße kann man die Nummer nicht bringen. Zumindest mit scharfen Nocken etc...

    :PWie geil iss dat denn .......:good::good::good:

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