Keine H Abnahme und HU mit Edelstahlauspuffanlage !!!!!!

  • Hallo

    So ich komme gerade von der HU meines Anhägers (Alle IO)

    Der Prüfer hat mir auch schon vor ein paar Jahren eine H Abnahme gemacht !

    Ich fragte ihn was ich den für einen Auspuff in meinem Alpina c1 einbauen soll ?

    Da meinte Er keinen aus Edelstahl !!!!!!!

    Sein Bruder , der weiter weg wohnt habe ihn angerufen weil er an seinem Porsche 911 By 71 keine Abnahme erhalten hat,

    mit der Begründung er habe eine Edelstahlauspuffanlage verbaut die es damals nicht gab ! :shock

    Und da es ja von Porsche noch eine normale Stahlanlage lieferbar sei ! müsse der Originalzustand hergestellt werden !

    Er hat sich dann extra nochmal schlau gemacht und hat seinem Bruder bestätigt das die Begründung so IO ist

    Er wird , solange noch eine Stahlanlage vom Hersteller bzw. Zubehör lieferbar kein H bzw HU Abnahme mehr erteilen !

    mit Edelstahlanlage :fire:

    An meinem C1 sähe das anders aus da ja von Alpina keine Anlage mehr lieferbar ist !

    Gruß Christoph

    Gruß aus dem Schwarzwald

    Christoph

    Alpina C1 und 2002tii fahren:mitsu ,

    das Geilste was Mann angezogen machen kann :teta:

  • Hallo,

    es kommt immer auf den TÜV-Prüfer an.

    Das Auto muss als H-Fahrzeug "zeitgenössig" sein.

    Das es damals keine VA-Anlagen gab, stimmt nicht ganz.

    Alpina hat beim E21 B6 z.B. schon eine VA-Anlage verbaut.

    Das wäre das Argument für mich als zeitgenössig.

    Wird evt. nur schwer, wenn es keine Alpina-Anlage ist.

    Wenn Du eine Anlage mit Gutachten vom Hersteller hast, sollte das klappen.

    Andernfalls einen aufgeschlosseneren TÜV-Prüfer suchen.

    Viel Erfolg.

    Grüße aus dem Oberbergischen

    Bitte mal den Anhang durchlesen:

    Im Anhang steht auf Seite 3/7, Absatz 3

    ...oder hätten erfolgen können.

    > Wenn Du eine Alpina-Anlage aus VA gehabt hättest, wäre das also durchaus möglich gewesen.

  • MK z.b bietet für seine damals hergestellten e21 nur noch Auspuffanlagen in Edelstahl an

    Ich baue auch irgendwann auf Edelstahl um.

    Mein Tüver hat damit kein Problem wenn Lautstärke und Rohrdurchmesser gleich wie die damals erhältlichen sind

  • Der Prüfer hatte bis jetzt auch kein Problem damit !!!!

    Aber scheinbar haben die von Oben Anweisung erhalten !

    Mal schauen ob sich dein Prüfer darüber hinwegsetzt und gegen die Anweisungen handelt !

    Ach ja als ich dann meinte er müsse nun seine 123 Tune Zündung an seinem Oldtimer wider ausbauen , da es Sie zu jener Zeit nicht gab !!!

    Drehte er sich um und lief zum nexten Prüfobjekt

    Gruß aus dem Schwarzwald

    Christoph

    Alpina C1 und 2002tii fahren:mitsu ,

    das Geilste was Mann angezogen machen kann :teta:

  • Moin,

    das wird echt immer witzloser mit der H-Abnahme.

    Zu mir meinte ja der Prüfer, dass es seit 2018 neue Anweisungen gäbe wonach die Autos auch in optisch einwandfreiem Zustand sein müssen. Abnutzungen sin ok aber Dellen und tiefe Kratzer gelten, wie in meinem Fall, dann als Beschädigung und damit erheblicher Mangel im Sinne der §23 Abnahme.

    Gruß,

    Balthi

  • Hallo

    Das mit dem Lack hat er mir auch erzählt !!!

    Vor ein paar Jahren hat er mir eine H Annahme für ein Fahrzeug Bj . 55 gemacht

    noch mit Original Lack !!! und Dellen und Rost

    Bei der Abnahme meinte er ich solle das Fahrzeug ja nicht Lackieren , da die Patina

    (das Fahrzeug war nur mit einem Mat glänzenden Schutzmittel eingesprüht )

    Toll dazu passen wurde !

    Und genauso ist es die Patina mit den Gebrauchsspuren passt super zu dem Fahrzeug

    und zeigt die Historie des Fahrzeugs (Neu Lackierte, besser als aus dem Werk gibt es viele)

    Gruß aus dem Schwarzwald

    Christoph

    Alpina C1 und 2002tii fahren:mitsu ,

    das Geilste was Mann angezogen machen kann :teta:

  • Es ist im Leben immer etwas schwierig, egal was es ist. Jeder hat eine andere denkensweise über bestimmte Sachen.

    Aber beim 23 Gutachten gibt es eine genau VorschriftKatalog wie da zu verfahren ist.

    Es gibt leider immer mehr Schrottkarren die ein H Kennzeichen haben gerade Wohnmobile. die Wollen dann vom niedrigen Steuersatz usw profitieren. Ich kenn da welche die sind mit der Malerrolle lackierte Fahrzeuge die H Kennzeichen haben. Das sind die Leute die es alles in Frage stellen.

    Es soll Historisches Kulturgut sein. Und eine Edelstahl abgasanlage ist da wohl weniger das Thema.

    Ich denke es wird da eh ein Änderung bald geben das Fahrzeuge min 40 oder 50 Jahre sein müssen.

    Also dann schönes Rest WE

  • Das mit der `` Steuerhinterziehung ```meinte er auch

    Es ist im Leben immer etwas schwierig, egal was es ist. Jeder hat eine andere denkensweise über bestimmte Sachen.

    Aber beim 23 Gutachten gibt es eine genau VorschriftKatalog wie da zu verfahren ist.

    Es gibt leider immer mehr Schrottkarren die ein H Kennzeichen haben gerade Wohnmobile. die Wollen dann vom niedrigen Steuersatz usw profitieren.

    Gruß aus dem Schwarzwald

    Christoph

    Alpina C1 und 2002tii fahren:mitsu ,

    das Geilste was Mann angezogen machen kann :teta:

  • Hallo

    Habe mich nochmals schlau gemacht und von der Dekra folgende Aussage erhalten(und beim Tüv steht es gleich)

    ``Nachbau der Abgasanlage in Edelstahl nur ohne Verschlechterung des Abgas- und

    Geräuschverhaltens zulässig`

    Was soviel heißt wie wenn nicht Lauter erlaubt

    Vielleicht habe andere Prüforganisationen andere Anforderungen

    Gruß aus dem Schwarzwald

    Christoph

    Alpina C1 und 2002tii fahren:mitsu ,

    das Geilste was Mann angezogen machen kann :teta:

  • ist lauter nicht besser? :rol:

    und größerer Durchmesser verbessert die Anlage auch :laie

    neee... mal im Ernst. Das gibt doch sooo viel Ermessensspielraum

    Gruß Ekki

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

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