Deutsche Zulassung des Spaniers!!!

  • Also die Liste ist doch echt überschaubar. Scheibenwischer und Nierenbefestigung sind ja lächerlich. Sowas überhaupt aufzuschreiben....

    Da steht einer Zulassung in dieser Saison nix im Weg.

    Und das Auto sieht gut aus. Mach ma mehr Bilder

    Ja, alles kein großer Akt aber sehr pingelig (zusätzlich zu schlecht gelaunt) war der schon. Er erklärte mir, dass es seit 2018 neue Auflagen gibt, dass wirklich nur sehr gute Wagen die H-Abnahme bekommen. Nur Gebrauchsspuren (Patina) und fachgerechte Instandsetzung werden akzeptiert.
    Die Niere ist fest! Sie hat nur die typische Delle von der Service-Stellung der Haube, was im Sinne des §23 einen erheblichen Mangel darstellt (keine Gebrauchsspur, sondern Beschädigung). :dash Mehr Bilder reiche ich noch nach, das Auto steht jetzt erstmal in meiner Schrauber-Scheune.

    der liebe Warnblinkerschalter

    Vielen Dank!!

    Moin! Der erste Fehler der mir auffällt ist das der TÜV SÜD Mann den Typschlüssel 000 genommen hat! Das wäre falsch da das Fahrzeug eine ABE hat damit auch eine TSNR!
    Hast du eine HU&AU machen lassen?? DEKRA?
    Dann frage ich mich wieso der TÜV-Mann den technischen Part nochmal prüft!? Er soll doch nur den §23 abdecken....Deshalb steht der Satz drunter Abweichend zum original Zustand.

    HU/AU hab ich von der DEKRA. Das mit der ABE hat ihn kaum interessiert; auf meine Fragen was ich an Papierkram brauche, kam nur: "Wir machen das was Sie von uns wollen, was Sie brauchen müssen Sie selber wissen!" Er sagte §23 ist eine technische (Umfang HU) sowie optische Untersuchung.

    Das war mir alles zu blöde, die Lösung war eine "Tageszulassung" in HH und dann eine Ummeldung in SH mit Halterwechsel, das Ganze hat dann nur 5 Minuten auf der Zulassungsstelle gedauert. Vielleicht hättest du den e21 auch in BaWü zulassen sollen und dann einfach in Bayern ummelden. Dann bist du halt nicht der erste Halter im deutschen Brief aber wenn kümmert es, ist ja ersichtlich, dass der andere Halter nur einen Tag existent war.

    Genau so habe ich es ja jetzt vor. Das Auto lief 5 Tage auf den Verkäufer in BaWü.

    §23, Zuteilung eines H-Kennzeichens kann theoretisch jeder Plakettenkleber machen. Also auch Dekra, KÜS und GTÜ. Eventuell findest Du da einen Prüfer, der nicht Angst vor der eigenen Courage hat. Das liest sich so, daß er mit Verzweiflung gesucht hat....

    Richtig, wenn gar nix hilft geh ich zu nem anderen Verein.

    Zulassungsservice - Grosstankstelle Brandshof

    Danke für den Tipp! ist halt die Frage, ob die was zu Bayern und München sagen können.

    Ein Bild hab ich noch von heute Morgen vor der Scheune:
    [Blockierte Grafik: https://farm1.staticflickr.com/794/26053562347_9cc41b89fe.jpg]


    Vielen Dank nochmal!

  • Die Niere ist fest! Sie hat nur die typische Delle von der Service-Stellung der Haube, was im Sinne des §23 einen erheblichen Mangel darstellt (keine Gebrauchsspur, sondern Beschädigung). :dash


    :rol::rol::rol:
    Das ist keine typische Delle, sondern die "Delle" ist original so und stellt keinerlei Beschädigung dar...

    Ich glaubs einfach nicht... dann sind kleine Dellen im Blech auch nicht mehr akzeptabel? :dash:dash:dash

    Gruß Ekki

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

  • Servus,

    hab heute versucht mit meinen bisherigen Papieren wenigstens ein Saison-Kennzeichen zu erlangen, damit ich den Wagen wenigstens ein bisschen bewegen kann.
    Leider ohne Erfolg.
    Aber Neues gelernt habe ich noch:

    In den alten Bundesländern wird nur die §21 vom TÜV akzeptiert, da angeblich nur dort staatlich anerkannte Prüfer arbeiten.
    In den neuen Bundesländern ist es umgekehrt; hier gelten bei Import-Fahrzeugen nur Papiere von der DEKRA.
    :dash

    Laut Aussage der Zulassungsstelle sei diese Aufteilung der Republik ein Relikt der Wiedervereinigung. Für mich klingt das eher nach Kartell-rechtlich fragwürdiger Absprache, aber gut.
    Mein Argument, dass der Wagen eine KBA-ABE-Nr. hat und diese auch auf dem Typenschild trägt, hat auch nix gebracht; es hieß: "Was auf dem Auto steht ist uns egal, bei uns zählt nur Papier." Immerhin erklärte man mir, dass alternativ zur §21 ein Dokument von BMW vorgelegt werden kann, aus dem hervorgeht, dass diese Fahrgestellnummer dieser ABE zugeordnet ist.

    Frage: Hat jemand hier so ein BMW-Classic-Zertifikat und kann mir sagen, ob diese Information darin enthalten ist?

    Die Abmeldebestätigung in Kopie hat ihnen auch nicht geschmeckt, aber immerhin hat man mir angeboten die Bestätigung bei den spanischen Behörden einzuholen, sofern ich das Original nicht auftreiben kann. Dauert 4 - 8 Wochen, ist aber wohl in der Regel erfolgreich.

    Schau mer mal, wann ich die erste Fahrt machen kann...
    Diese Woche kommt erstmal ein dickes Paket von W&N.

  • In den alten Bundesländern wird nur die §21 vom TÜV akzeptiert, da angeblich nur dort staatlich anerkannte Prüfer arbeiten.

    Moin,

    genau das haben die mir in SH erzählt auch und sogar eine Textstelle in einem dicken Gesetzbuch gezeigt. In HH ging es auch mit §21 von einer anderen Prüforganisation.
    Ich glaube auch an dieses TUV/DEKRA Kartell. :smile

    Gruß,

    Volkert

    Der, der einen 02 Baur gesucht hatte.

  • Hallo,

    oh man ich leide mit dir. Ich finde es immer unverschämter was bei TÜV und Dekra abgeht, hier ist eine Delle in der Niere ein erheblicher Mangel ??

    Es wird immer schlimmer, es kann doch nicht sein das man immer einen kennen muss der einen kennt, der einen "Tüvver hat" wo plötzlich alles kein Problem ist. Das stinkt doch zum Himmel. Ich war mit meinem E21 bei der DEKRA.

    Erster Satz: Ich brauch eine EG-Übereinstimmungserklärung, wenn nicht mal der weiss das es sowas erst seit 1996 (oder so) gibt wer dann? 2. Satz, ohh 205er Pellen auf ner 13 Zoll Mahle, dass trag ich dir auf keinen Fall ein!

    Also warten bis der "Tüvver" zeit hat der einen kennt der einen kennt, der einen Schwager hat der mich kennt :focus: oder die Frau vorbei schicken :teta:

    LG Robert

    81er BMW E21 320i Californien Ausführung :lovebmw:
    00er MB C208 CLK 55 AMG Florida Ausführung

  • Guten Morgen! Man möge doch die Aussage Kartell mal überdenken und mal genau prüfen warum das so ist.
    Ferner ist doch hier das Problem, dass er das Fahrzeug auf Behördenwillkür nicht zugelassen bekommt ohne rechtlichen Hintergrund.
    Es gibt ein Erlass wo drinnen steht hat ein Kraftfahrzeug eine ABE oder EG Typengenehmigung darf keine §21 National gemacht werden! Warum auch!?
    Ich würde in ein anderes Bundesland fahren und das gute Stück mit einer Tageszulassung zulassen, gut ist
    Leider haben die Ämter wie SVA ihre eigenen regeln, jeder macht was er will. Bei uns in Hannover ist das SVA Hannover sehr anstrengend, die auf dem Land wieder ganz easy.
    Viel Erfolg weiter!

  • Hallo Leute,

    hier ist eine Delle in der Niere ein erheblicher Mangel ??

    Ja, er erklärte mir, das sei eine Beschädigung und keine Gebrauchs-Spur. Mir aber eigentlich Wurscht, ich hätte sie eh früher oder später getauscht. Aber dass ich es jetzt machen muss, das käst mich an.

    Man möge doch die Aussage Kartell mal überdenken und mal genau prüfen warum das so ist.

    Das war natürlich etwas überspitzt formuliert, aber als Außenstehender nicht auf Anhieb zu verstehen. Kannst Du uns vielleicht aufschlauen?

    Es gibt ein Erlass wo drinnen steht hat ein Kraftfahrzeug eine ABE oder EG Typengenehmigung darf keine §21 National gemacht werden! Warum auch!?

    Oh ha, erzähl mir mehr! Wo kann ich das nachlesen?
    Das mit der ABE leuchtet mir eben auch überhaupt nicht ein. Das würde ja bedeuten, dass wenn ich z.B. ein Mofa kaufe, das ja auch "nur" eine ABE hat, ich zum TÜV zur Einzelabnahme müsste um es zuzulassen.
    Leider konnte mir bis jetzt auch BMW zur ABE nicht weiterhelfen.

    Zitat von »user E21«
    Ich würde in ein anderes Bundesland fahren und das gute Stück mit einer Tageszulassung zulassen, gut ist

    Damit meint ihr aber keine 5-Tage-Zulassung, oder? Die und den zugehörigen Fzg.-Schein hätte ich ja.
    Ihr meint eine richtige Zulassung mit anschließender Ummeldung, um erstmal an einen deutschen Brief zu kommen, richtig?

  • Hi Volkert,

    ja, den hab ich gesehen.
    Ich werde jetzt mal das mit der Zulassung in einem Bundesland über den Verkäufer probieren. Laut seiner Aussage hätte er den Wagen ohne Probleme in BaWü mit den vorhandenen Papieren zulassen können. Die 5-Tage-Schilder hat er ja auch bekommen.
    Wenn das klappt, wäre es ja einfach nur noch ein Ummelden.

    Gruß,
    Balthi

  • So Freunde,

    Zeit für ein Update:

    Der Trick mit der Zulassung in einem anderen alten Bundesland war erfolgreich! Dort ging die Erstellung der deutschen Papiere mit den Dekra-Papieren ohne Probleme. Und die Münchner Hoheiten haben diesen Brief auch ohne Widerrede akzeptiert und ich konnte das Auto gestern auf meinen Namen zulassen.

    Einziger Nachteil der mir jetzt entstanden ist, dass ich nun der dritte Halter anstatt der Zweite bin, aber das ist zu verschmerzen und im Falle eines Verkaufs auch argumentierbar, da zweiter Halter der Händler war.

    Jetzt geht's weiter mit einer erneuten §29 Vorführung bei einem anderen Prüfer...

    VG,

    Balthi

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