Deutsche Zulassung des Spaniers!!!

  • Servus,

    ich wollte heute eigentlich mein neues Spielzeug nach Hause holen. Es handelt sich um einen 320/6 Bj. 11/1980, der sein Leben im sonnigen und salzfreien Spanien verbracht hat.
    Was brauche ich zur Zulassung in München?

    Paragraph 21 Einzelabnahme (nur beim TÜV), da keine EG-Konfomitätsbescheinigung vorhanden bei dem Alter?
    -ODER-
    Paragraph 29 Hauptuntersuchung (z.B. auch bei der DEKRA), da das Fahrzeug ja die KBA ABE Nummer 9637 trägt und diese von EG-Staaten akzeptiert wird? Das habe ich zumindest in einem älteren Post gelesen hier.

    H-Gutachten kommt noch hinzu, ist klar.

    Der Verkäufer wollte mir 5-Tages-Kurzzeitkennzeichen besorgen, diese wurden ihm allerdings auf seinem LRA verwehrt. Warum genau kann er mir nicht erklären, da er nur einen Mitarbeiter geschickt hat, der der Dt. Sprache nur bedingt mächtig ist.

    Danke Euch im Voraus! Eine richtige Vorstellung und Bilder gibt's, wenn ich die Deutsche Bürokratie dann überwunden habe. ;)

    Gruß,
    Balthi

  • Moin!
    Ist ganz easy.
    Variante 1: Guck auf dem Typenschild am Federdom rechts ob das was drauf steht ,it ABE *** , dann brauchst du nur HU&AU und ein Datenblatt "COC" ähnlich weil das Fahrzeug eine Allgemeine Betriebserlaubnis BRD hat also National

    Variante 2: §21 Abnahme! Problem der Prüfer oder Du muss sich Daten vom Hersteller oder einer Datenbank besorgen (Abgas,Leistung,Geräusche usw.)

    In der Regel hat der E21 eine ABE selten mal nicht wenn er in die USA oder etwa Japan geliefert wurde.
    Vorteil: deine BMW er ist schon in einem EU Mitgliedstaat zugelassen und damit ist es leichter.
    Ist kein Hexenwerk.....

  • Servus,

    danke für die schnelle Antwort.

    zu V1:
    Wei bereits im Eingangspost geschrieben, hat der Wagen die ABE 9637 auf dem Federbeindom. Das COC-Papier bekomme ich von BMW, oder? Hat jemand Erfahrungen, was die Beschaffung des Dokumentes angeht (Dauer, Kosten, reicht ein Anruf?)?

    zu V2:
    Meinst Du dieses Dokument, was man sich beim TÜV Süd besorgen kann: Link ? Würde dieses zur Not auch bei Variante 1 helfen, sollte ich nicht an die COC Papiere kommen?

    Viele Grüße,
    Balthi

  • Ich habe den ein oder anderen BMW aus einen EU-Land nach Deutschland schon geholt und angemeldet....und so mache ich das immer:

    Zum TÜV fahren (sonst in Bayern darf´s keiner) und einen Termin machen. Den TÜV-Prüfer schon mal eine Kopie von den ausländischen Zulassungspapieren geben (in deinen Fall spanische Papiere), damit der in einer freien Minuten bis zum Termin nach den Datensatz für den E21 schauen kann. Für den E21 hat der TÜV auf jeden Fall alle Daten in seinen Datenbank-System die der Prüfer braucht. Bei der Fahrzeugscheinkopie übersetze ich den TÜV-Prüfer immer alle wichtigen Daten (z.B. Erstzulassung, Höchstgeschwindigkeit usw.), somit tut er sich etwas leichter.

    Zum vereinbarten Termin bei der TÜV-Vorführung bringe ich dann das Fahrzeug, die originalen Fahrzeugpapiere mit und mache dann immer eine komplette Begutachtung. Also Abgasuntersuchung, §21 = Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis (vergleichbar mit COC), §23 = Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer.

    Kostenpunkt beim TÜV: Abgasuntersuchung: 53,65€; Begutachtung §21: 67,95€; Begutachtung §23 (in Kombination mit §21): 52,-€ (also zusammen: 173,60€)

    Mit den ganzen Papierkram, den du vom TÜV-Prüfer bekommst, und den spanischen Fahrzeugpapieren kannst du dann bei der Zulassungsstelle antreten. Jetzt kannst du ganz normal anmelden, mit H-Kennzeichen. Die spanischen Papiere wird dann deine Zulassungsstelle für 6 Monate einbehalten, und bekommst du dann nach der Frist zugeschickt, oder kannst die wieder abholen. Ob die Zulassungsstelle den Kaufvertrag sehen will ist eventl. möglich. Meine Zulassungsstelle interessiert das nicht.

    Zum Thema 5-Tages-Kennzeichen: Ohne gültigen TÜV bekommst du solch ein Kennzeichen nicht. Ich tue mich da etwas leichter, weil ich eine Spedition mit Autotransportern habe :laie Ich schicke einen LKW los und gut ist´s....

  • Hi Jörg,

    danke auch für Deine Hilfe!

    Zitat

    sonst in Bayern darf´s keiner

    Das Auto steht momentan noch in BaWü; ist es dort anders? Ich brauch eben die 5-Tages-Nummer um den Wagen überhaupt erstmal nach Hause bzw. zum TÜV für die 23er zu bekommen.
    Der Verkäufer hat jetzt bei der DEKRA ein Datenblatt erstellen lassen, was gemäß des beiliegenden Erläuterungsbogens zur Vorlage bei der KfZ-Zulassungsstelle dient, und auch die HU/AU machen lassen.


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  • Hallo Helfer,

    ich konnte die Situation mit dem Verkäufer aufklären:
    Schuld waren nicht die TÜV/DEKRA Papiere, sondern die spanische Abmelde-Bestätigung. Offenbar werden die dort von Hand getippt und prompt hatte man sich bei der Fahrgestellnummer vertippt; aus WBA wurde WAA und da stellt sich die deutsche Behörde quer. Der Verkäufer hat jetzt bei den Spanischen Behörden ein korrigiertes Dokument angefordert, welches angeblich noch diese Woche per Post zugestellt werden kann.  :dash

    Bleibt für mich dennoch eine Frage: werden die Zulassungsstelle und der TÜV bei der 23er Abnahme hier in München das Datenblatt und die Untersuchung der DEKRA akzeptieren? Das versuche ich jetzt mal mit denen telefonisch zu klären.

    Dann kann ich ihn endlich am Samstag heim holen  :dance:

  • Moin! So ein Quatsch! Ich hätte die Spanischen Papiere weggelassen. Wichtig ist Datenblat HU&AU. Das SVA kann mit den Spanischen Papieren eh nichts anfangen. Deshalb wollen die ja immer die Datenbestätigung habe. Die EU wollte das Harmonisieren hat aber nicht geklappt da jeder Staat sein eigenes ZB Süppchen kocht. Wird schon klappen.
    Ausserdem Hätte der TÜV Mann eine Abnahme nach §13 FZV machen können und die Fahrgestellnummer korregieren können.

  • Hi zusammen,

    ich habe noch etwas telefoniert; die Lage bleibt dennoch undurchsichtig für mich.

    Telefonauskunft Zulassung München sagt:
    Datenblatt von der DEKRA ist ausreichend, ebenso HU/AU; §23 für die H-Zulassung muss ich natürlich noch machen, ist klar. Die spanischen Papiere soll ich natürlich auch mitbringen.

    TÜV Süd Garching sagt:
    §21 ist erforderlich und die Zulassungsstelle in München würde keine DEKRA-Papiere akzeptieren. Ich soll aber nochmal Samstag Vormittag anrufen, weil dann ein Prüfer da wäre, der tatsächlich Ahnung hätte. Zu der bestehenden KBA ABE für das Fahrzeug konnte man mir vorerst nichts sagen.  :dash

    Zitat

    Das SVA kann mit den Spanischen Papieren eh nichts anfangen.

    Aber wird nicht eine Bestätigung benötigt, aus der hervorgeht, dass das Auto abgemeldet ist? Kann mir nicht vorstellen, dass da mein Kaufvertrag vom Importeur ausreicht.

    Jedenfalls hol ich den Wagen am Wochenende heim auch wenn der Wetterbericht momentan noch gegen mich spricht. :mitsu
    Gruß,
    Balthi

  • Moin! Das Problem kenne ich schon länger!
    Das SVA ist die Behörde die dem TÜV "Vorgesetzt ist" soll heißen wenn dein zuständiger SVA Beamter eine §21 will dann ist das so, er wiedersetzt sich zwar geltender EU Gesetzgebung aber willst du klagen!?

    Um ein KFZ in der BRD zu zulassen braucht man:
    1. Eine Nationale ABE (die hast DU) HU&AU, Datenblatt ABE
    2. Eine EG Typ genehmigtes Fahrzeug mit COC Bescheinigung, HU&AU
    3. Eine Einzelabnahme National nach §21 STVZO
    Hilfreich ist sehr oft noch Datenbestätigung wenn das Fahrzeug EG Typgen. ist und aus einem EU Mitgliedstaat eingeführt wird wegen der Sprache. Das soll eigentlich nicht so sein laut EU aber wie gesagt sind alle Zulassungsbescheinigungen anderer EU Länder total unterschiedlich.Fakt ist das in allen Feldern, egal in welcher Sprache die gleichen Angaben stehen. ZB Feld G: Leergewicht

    Der Mann vom TÜV SÜD hatte da wohl nicht den Durchblick. :astro:
    wird schon werden.....

  • So Freunde,

    hier mal der aktuelle Stand:
    Gestern wurde der Wagen ohne Probleme 200km von BaWü nach München bewegt (mit Kurzzeitkennzeichen vom Verkäufer). Hier mal ein Bild vom Objekt der Begierde in der heimischen Garage:

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    Heute dann Termin beim TÜV zur §23. Ich frage mich ob ich je in meinem Leben mal einen Prüfer treffe, der wenigstens ein bisschen Begeisterung fürs Automobil ausstrahlt und im Ansatz den Anschein erweckt, dass ihm sein Job ein bisschen Spaß macht. Naja sei's drum; ich wurde mit folgendem Hausaufgaben-Zettel für 104,XY€ wieder nach Hause geschickt:

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    Keine Ahnung, was der letzte Satz bedeuten soll und was damit gemeint ist, gesagt hat er mir nix dazu.
    Da ich die bestandene HU/AU von der Dekra und das Datenblatt habe, werde ich versuchen das Auto mit Saisonkennzeichen zuzulassen. Dann kann ich ihn wenigstens bewegen während ich mich um die Sachen kümmere. Morgen kommt er dann erstmal in die Halle.

    Falls jemand noch einen Rat hat, Danke im Voraus.

    Grüße,
    Balthi

  • Also die Liste ist doch echt überschaubar. Scheibenwischer und Nierenbefestigung sind ja lächerlich. Sowas überhaupt aufzuschreiben.... :nega:

    Da steht einer Zulassung in dieser Saison nix im Weg.

    Und das Auto sieht gut aus. Mach ma mehr Bilder

    Gruß
    Harry

    "Damit das mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.

  • Moin! Der erste Fehler der mir auffällt ist das der TÜV SÜD Mann den Typschlüssel 000 genommen hat! Das wäre falsch da das Fahrzeug eine ABE hat damit auch eine TSNR!
    Hast du eine HU&AU machen lassen?? DEKRA?
    Dann frage ich mich wieso der TÜV-Mann den technischen Part nochmal prüft!? Er soll doch nur den §23 abdecken....Deshalb steht der Satz drunter Abweichend zum original Zustand.

  • Moin,

    mir kommt das alles wie eine "Geldgewinnungsmaschine" des TÜV Süd ( Nord ) und den Zulassungsstellen vor. Das eine Bundesland erkennt wieder die Prüfung das anderen Bundeslandes und Prüforganisation nicht an und will alles wieder neu machen. Genau so etwas hatte ich auch einmal mit einem Motorrad ohne Brief und nur einem Datenblatt des Herstellers sowie einer Anfrage bei der Polizei ob das Fahrzeug gestohlen gemeldet ist. Diese Anfrage war aber auch schon über 10 Jahre alt.

    Die Prüfung und Vorführung hatte ich in HH gemacht und alles war Paletti, als ich das Motorrad in SH anmelden wollte wurden alle Unterlagen aus HH nicht anerkannt und ich sollte alle Prüfungen beim TÜV Nord wiederholen lassen. :shock

    Wobei die doch nur die Fahrzeugdaten in den Blankobrief hätten eintragen müssen, sollte der TÜV Nord ein neues Datenblatt erstellen und das Fahrzeug erneut prüfen. Das Fahrzeug hatte ich aber auch gar nicht dabei. :smile

    Das war mir alles zu blöde, die Lösung war eine "Tageszulassung" in HH und dann eine Ummeldung in SH mit Halterwechsel, das Ganze hat dann nur 5 Minuten auf der Zulassungsstelle gedauert. Vielleicht hättest du den e21 auch in BaWü zulassen sollen und dann einfach in Bayern ummelden. Dann bist du halt nicht der erste Halter im deutschen Brief aber wenn kümmert es, ist ja ersichtlich, dass der andere Halter nur einen Tag existent war.

    Just my 50 Cent.

    Viele Grüße,

    Volkert

    Der, der einen 02 Baur gesucht hatte.

  • §23, Zuteilung eines H-Kennzeichens kann theoretisch jeder Plakettenkleber machen. Also auch Dekra, KÜS und GTÜ. Eventuell findest Du da einen Prüfer, der nicht Angst vor der eigenen Courage hat. Das liest sich so, daß er mit Verzweiflung gesucht hat....

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