Hallo,
Wie verhält es sich eigentlich, wenn im alten KFz. Brief von bspw. 1980 schon von damals alle Eintragungen vorhanden sind , wie z.B anderer Motor, Fahrwerk, Spoiler , Lenkrad , Felgen etc...,
-- also schon damals anhand von Gutachten alles geprüft worden ist.
Übernimmt dann heute bei Erteilung eines H-Kennzeichens der Prüfer einfach die damaligen Eintragungen original in den neuen Brief, nachdem er sich vom Vorhandensein der Teile überzeugt hat oder verlangt er nochmals die entsprechenden Gutachten ?
Vielleicht weiss das jemand .
mfg
Arthur