Bald H-Kennzeichen....was muss ich alles beachten.????

  • Hallo zusammen,

    ich möchte meinen E21 bald auf H-Kennzeichen anmelden....was muss ich alles beachten.????

    Fahrwerk möchte ich mir ein Spax 60mm verbauen.
    Felgen am liebsten 7,5 und 9 x 16 RS1 Style...(würden auch 17" gehen?)
    Fächerkrümmer habe ich einen dazu bekommen, ist denke mal ein no-Name Teil(verchromt wie er auch bei Ebay überall angeboten wird). :scratch: kann man sowas mit einem Vergleichsgutachten eintragen.??


    Vielen Dank im voraus


    Grus Ronny

  • Hallo,

    Fahrwerk weiss ich nicht. Aber Felgen wirst Du nie auf H eingetragen bekommen, ich würde sogar fast sagen die bekommst du überhaupt nicht eingetragen. Fächerkrümmer kommt wahrscheinlich auf den Püfer an.


    Gruß,

    Stefan

  • Nicht nur beim Krümmer kommt es auf den Prüfer an.

    Was es im Detail zu beachten gibt findet man mit ein wenig Google Recherche im Netz. Aber diese Richtlinien sind dann doch nur Theorie und es liegt individuell am Prüfer. Manche lehnen Dinge ab die Regelkonform sind und manche lassen Dinge durchgehen, die eigentlich nicht möglich wären.

    Grundsätzlich muss der Zustand in Ordnung, der Wagen original oder mit Umbaumassnahmen ausgestattet sein, die 10 Jahre nach EZ möglich gewesen sind.

    16/17" geht dabei wohl nicht, ebenso wie Gewindefahrwerke. Alle Angaben ohne Gewähr :floet:

    Grüsse

    Klaus

    Wenn zwei Menschen immer die gleiche Meinung haben, taugen beide nichts.

    Konrad Adenauer

  • Zitat


    16/17" geht dabei wohl nicht, ebenso wie Gewindefahrwerke. Alle Angaben ohne Gewähr :floet:
    Grüsse
    Klaus

    na hoffentlich nicht....ist eh in letzter zeit häufiger zu beobachten was für "seltsame" fzg. das "h" bekommen... :shock

    ...das leben ist zu kurz um scheiss autos zu fahren...

    Homer J: E21 320/6 Bj. 10/81 zypressengrünmetallic
    Friedhof: E21 320/6 Bj. 3/79 Automat topasbraunmetallic
    Hai: E21 323i Bj. 5/78 arktisblaumetallic

    *1954 *1974 *1990 *2014

  • Nabend,

    das stimmt wohl und mir gefällt es auch nicht. Allerdings kommen hier Design(ab)gründe aus den frühen 90er in den Rahmen einer H-Zulassung. Die haben mir früher schon nicht gefallen und das gefällt mir heute noch weniger. Aber dennoch: zeitgenössisch halte ich auch ATS Stern in 8x13 und auch 7x15 Cup Felgen auf einem C-Coupe oder Golf 1, von mir aus auch auf einem E21 oder frühe E30. Dazu kommen dann auch irgendwann die 9x16 Borbet auf der Vorderachse und auch 10x17 Borbet - nur auf der Hinterachse :scratch:

    Wird schon...

    Gruß

  • weder die eine noch die andere ATS wurden damals auf einem E21 gefahren.
    Das war mehr was für Opel und VW.
    Und Borbet ging schon eher in Richtung Mercedes.
    Damals gabs es regulär nicht viel Spielraum wenn kein Gutachten vom Hersteller erstellt wurde.

  • Einfacher Weg wäre, mit dem Prüfer vorher abzuklären, was er alles akzeptiert.
    Auspuff-Fächer - Einzelabnahme, kostet Geld, wäre aber wohl möglich.
    Grüße
    Manfred

    Die Unesco hat beschlossen: "Der E 21 ist ein schützenswertes Kulturgut, ihn gilt es zu erhalten" - und ich erhalte mit !!! :klap:

  • Moin!
    In der Regel kommt es nur darauf an das dein E21 Zeitgenössisch ausschaut. Alle Umbauten die 10 Jahre nach EZ des Fahrzeugs möglich gewesen wären sind H Kennzeiche konform. ZB auch ein Umbau auf 24V Motoren E36 oder E34. Also auch die 16 Felgen 17er er nicht. (9X16 auf einem E21 sieht aber völlig sch....e aus. (meine Meinung)
    Wichtig ist das das Fahrzeug vernünftig vom Zustand ist und keine Bastelbude. Der Prüfer muss erkennen das es sich um Kulturgut handelt und nicht um Steuern zu sparen.
    Viele Prüfer haben aber auch echt schiss die Abnahme zu machen wenn am Fahrzeug Veränderungen vor genommen worden sind. Kann immer Ärger mit der QS geben.
    Fächer ohne Teilegutachten geht eigentlich nicht. Einzige Möglichkeit man besorgt oder fräst / graviert eine Typenschild eines zulässigen Fächers dran rein.
    Habe damals beim VR6 Umbau bei TA Technix angerufen die haben mir ein Edelstahlschild zugesendet. Hab gesagt das fehlte!
    Im Rahmen der HU wird die Übereinstimmung zum §23 mit gegen gescheckt, passt das nicht mehr kann der Prüfer die Plakette verweigern und das als Mangel notieren, ggf sogar Meldung ans SVA dann ist es aus mit H Kennzeichen.
    Ich hoffe das ich etwas Licht in die Sache bringen konnte. Viel Spass beim Umbau....

  • Dran denken: das H-Kennzeichen kann jederzeit wieder entzogen werden. Wenn ein "guter Freund" Anzeige erstattet, wird ein TÜV-Nachprüfer äußerst vorsichtig sein. Dann ist Ende mit Umweltzone... Also: lieber das Auto serienmäßig lassen.

    Im übrigen verstehe ich sowieso nicht, warum man ein Auto umbauen muss. Wenn einem das Auto nicht passt, kann man doch ein anderes kaufen, das die eigenen Wünsche besser erfüllt... :zwinker:

  • Zitat

    Im übrigen verstehe ich sowieso nicht, warum man ein Auto umbauen muss. Wenn einem das Auto nicht passt, kann man doch ein anderes kaufen, das die eigenen Wünsche besser erfüllt... :zwinker:

    Grundsätzlich gehen mir solche Aussagen echt auf die Nerven, weil das alles so fatalistisch Richtung matching numbers und zwanghafte Originalität und einen ähnlichen Nippes geht.

    Aber jeder so, wie er mag, sollte hier mMn die Devise sein und wenn's noch H-konform sein soll, dann eben in diesen Grenzen. Ich kann einem völlig serienbelassenen (ansich noch so schönen) Wagen nichts abgewinnen. Individualisierungen machen doch auch ein wenig das Salz in der Suppe, ansonsten führen wir alle in Anlehnung der Trabbi - Kultur einen Ral weißen E21 mit Serienfedern und 13 Zoll Stahlfelgen, möglicherweise sogar mit Einheitsmotor ..... Grauenhafte Vorstellung :focus:

  • Ja Ingo,

    ich sehe die Wahrheit irgendwo dazwischen. :laie

    Natürlich soll und kann jeder den Wagen fahren, der ihm gefällt. Aber genauso hat auch jeder ein Recht auf seine Meinung. Und in einem so tollem Forum wie dem Board sollte die auch jeder kundtun dürfen.

    Jeder der ADO kennt wird sagen, dass er individualisiert wurde, aber eben zeitgemäß.
    Ich mag es halt so, aber wenn einer es gerne anders mag, bitte sehr. Ich halte es da mit dem Zusatzartikel zum kölschen Grundgesetz: Wat däm ein sing Ül eß däm andere sing Naachtijall

    Was in meinen Augen gar nicht geht, wenn jemand die Vorteile des H-Kennzeichens haben will, sich aber nicht an die dafür geltenden Regeln hält. Immerhin dient das H-Kennzeichen ja der Erhaltung von mobilem historischen Kulturgut.
    Also soll das Auto auch "historisch" sein.

    Den Anforderungskatalog zum H-Kennzeichen kann man hier nachlesen.

    Grüße

    Klaus

    Wenn zwei Menschen immer die gleiche Meinung haben, taugen beide nichts.

    Konrad Adenauer

  • was dem einen seine Eule ist, ist dem Anderen seine Nachtigall.
    Bedeutet er hat Ado und ich habe die Möhre, nur was davon die Nachtigall ist weiß ich nicht.
    Ich glaube für Ihn habe ich die Nachtigall und er seine Eule :rol:
    oder so....

  • harryseemann: Genau wie Roland geschrieben hat. Schönheit liegt im Sinne des Betrachters. Jeder findet etwas anderes schön.

    Ihr müsst öfter mal hier runter kommen.
    Was haltet ihr von einer Reintour (in Kölle)?
    Mal hier rein, mal da rein...... :smoke:

    Wenn zwei Menschen immer die gleiche Meinung haben, taugen beide nichts.

    Konrad Adenauer

  • egal wie, Original oder Umbau jeder muss selbst wissen was er macht oder ihm gefällt. Ich kann zum Teil auch nur den Kopf schütteln was ich so sehe. aber soll jeder ein weißen 315 mit 13" Stahlfelgen fahren, oder ein lauten brüllenden 323i mit 9X16 extrem tief usw. Die Vielfallt ist doch schön an zu schauen oder.
    Da lacht man da schüttelt man den Kopf da Ist man vielleicht etwas neidisch usw.
    Nur ausnutzen sollte man das H nicht finde ich

    Frohe Ostern
    Ich hau ab in die Berge...

  • tjo das Ausnutzen von Schildern haben die Niederländer am eigenen Leib mal so richtig erfahren und wir Deutschen sind unser 04-er losgeworden.
    Bei den NLnern war es Geldgeierei und bei uns waren es... naja fällt mir halt nicht viel zu ein wenn jemand ein paar tage ein niemals straßenverkehrstaugliches Kfz zwischen uns bewegt..

  • Hallo Ronny,

    ich habe letztes Jahr im Frühling in Singen beim TÜV eine Vollabnahme mit H-Gutachten machen lassen.
    Solche Sachen wie Tieferlegung und Fächerkrümmer habe ich mir auch überlegt.
    Vorab habe ich mich bei den TÜV-Prüfern über das Thema unterhalten und es wurde schnell klar, -Keine Chance-

    Einzig das Sportlenkrad das schon einige Jahre alt war haben sie mir eingetragen. Ausserdem noch Alpina Felgen die ich vorne nun in 7" anstelle 6" Breite verbaut habe.

    Fahrwerk oder Krümmer neu aus dem Laden geht leider nicht, da nicht zeitgemäss. Es sei denn, du bekommst einen von Hartge o.Ä., die damals schon nachweislich für den E21 Krümmer gefertigt haben. Dann ist es kein Problem.
    Das selbe gilt auch für andere Anbauteile.

    Gruss Markus
    :lovebmw:

  • Fahrwerk oder Krümmer neu aus dem Laden geht leider nicht, da nicht zeitgemäss.


    Hallo Markus,

    deine Erlebnisse unterstreichen mal wieder den Wahrheitsgehalt meiner Aussage in Beitrag 3. Es liegt individuell am Prüfer.

    Grundsätzlich sind Sportfahrwerke (Federn) zeitgemäß. Nach H-Kennzeichen Richtlinien müssen Umbauten 10 Jahre nach EZ möglich gewesen sein.
    Mein Sportfahrwerk ist "nagelneu" mit einem Gutachten für die Federn aus 1999, also außerhalb der 10 Jahresfrist. Ich habe allerdings ein Schreiben vom Federnhersteller, dass die Federn seit anno pief so gefertigt werden.
    Hat den Prüfer alles nicht interessiert, alles einfach eingetragen.

    Grüße

    Klaus

    Wenn zwei Menschen immer die gleiche Meinung haben, taugen beide nichts.

    Konrad Adenauer

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