• Hallo liebe Leute,

    Habe zur Zeit die Chance einen sehr schönen E21 meines Bruders zu kaufen. Er hat leider keine Zeit mehr für das Auto und so steht es nun seit ca 3-4 Jahren in einer Garage.
    Das einzige was dem Auto noch fehlt ist Genehmigung vom Tüv. Es wurde wie in der Überschrift zu erkennen ein M20B25 aus einem E30 verbaut. Ebenso ein Bilstein Fahrwerk. Nun ist meine Frage ob und wie ich das ganze am besten und einfachsten "zulassen" könnte, was ich benötige und ob eventuell jemand Firmen im Raum Hessen-> Gießen -> Frankfurt kennt die einem da unter die Arme greifen könnten?
    Leider reicht mein Fachwissen :ironie: in der Richtung nicht aus, jedoch wäre es mehr als ein Traum das Auto endlich fertigzustellen.


    Bin für jede Anregung und jeden Tipp offen und danke euch schon mal im vor raus !


    Mit freundlichen Grüßen


    Eric

  • das fzg. kommt mir bekannt vor...
    war doch bis vor kurzem noch inseriert.. :scratch:

    ...das leben ist zu kurz um scheiss autos zu fahren...

    Homer J: E21 320/6 Bj. 10/81 zypressengrünmetallic
    Friedhof: E21 320/6 Bj. 3/79 Automat topasbraunmetallic
    Hai: E21 323i Bj. 5/78 arktisblaumetallic

    *1954 *1974 *1990 *2014

  • was soll ich Dir da schon raten...
    Man bekommt den Motor eingetragen.
    Um die ganze Sache aber als H-tauglich abgenommen zu bekommen, benötigt es einen wohlwollenden Prüfer.
    Ich kenne im Raum Frankfurt aber niemanden...

    Gruß Ekki

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

  • Ich würd da einfach mal beim TÜV vorsprechen. Wenn der Prüfer sich blöd anstellt ab zum nächsten. Viele von denen haben aber Spass an Oldtimern und helfen gerne aus.

    Alkohol löst keine Probleme, aber das tut Milch ja auch nicht ! :good:

  • Entscheidend ist Baujahr Auto und Baujahr Motor. Weniger als 10 Jahre Differenz ist kein Problem für die H-Zulassung und das macht auch jeder TÜV.

    Was ich nicht weiß ist, ob die Bremsen und das Fahrwerk dann auch auf den E30 325i umgerüstet werden müssen. Kann aber gut sein, ich kenne nur die Unterschiede nicht.

    Reifen ist auch klar.

    Und am besten vorab den richtigen Prüfer finden, der das begleiten soll.

  • Moin,

    ich glaube das Problem ist "HESSEN". Da werden die Eintragungen die Prüfer aus langjährigen Erfahrungen und
    anhand von Gutachten und Materialprüfungen für "gut" befinden noch einmal von Verwaltungshengsten am grünen
    Tisch begutachtet. Wenn die dann nein sagen gibt es keine Eintragung.

    Ich habe einen Bekannten mit einem Bruder aus Hessen der den Wagen von seinem Bruder für einen Tag auf sich selbst
    in Hamburg zugelassen hat um alle Eintragungen in den Brief zu bekommen.
    Am nächsten Tag ist er wieder nach Hessen gefahren und hat den Wagen wieder auf seinen Bruder zugelassen.

    Ist jetzt ein Halterwechsel im Brief und jede Menge Verwaltungsgebühren gezahlt worden aber wohl der einzige Weg für Hessen zur Zeit. :floet:

    Ähnlich wie hier:
    Behördenirrsinn in Hessen - Eintragung Fahrzeugschein : Gaskraftstoffe

    Gruß,

    Volkert

    Der, der einen 02 Baur gesucht hatte.

  • Es gibt eigentlich gar kein Argument gegen eine Eintragung und H konform ist es auch solange die 10 Jahre eingehalten werden. In Bayern oder Baden Württemberg ist es gar kein Ding.

    Ich kenne das Thema zwar nur vom E9 aber eben gänzlich ohne Probleme mit 3,5L oder M6 Motor aus dem E24.

  • Hallo ihr lieben. Ich bin neu im e21 Thema, plane aber den gleichen Umbau. Ich habe bereits den motorträger, Motorhalter, federbeine 51mm, belüftete Bremsscheiben vorn, Achsschwingen mit Bremsscheiben hinten und das Getriebe mit Kardanwelle besorgt. Also eigentlich alles was ich im groben erstmal benötige. Kleinigkeiten wie Bremskraftverstärker und Kühler würden im Rahmen des weiteren Umbaus noch folgen. Jetzt habe ich allerdings ein Problem. Die Prüfer, die ich bis jetzt gefragt habe, wollen es nicht eintragen. Karosse ist ein 316.

    Hat jemand von euch einen Prüfer an der Hand, welcher den Umbau bereits kennt und für durchführbar hält? Ich bin gerade am verzweifelt und kann kaum mehr schlafen. Ich schon viel Geld in das Projekt geflossen und ich weiß momentan nicht wie ich weiter kommen soll.

    Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfe und wünsche schöne Weihnachten und einen guten Rutsch.

    MfG Eric

  • Moin Eric,

    Eintragen sollte eigentlich kein Problem sein, allerdings wird die Luft beim H-Kennzeichen so langsam dünn...

    Viel Erfolg,

    Gruß Ekki

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

  • Danke für rasche Antwort.

    Die Gesetze scheinen sich geändert zu haben. Die beiden Prüfer, die ich gefragt habe, wollen ein Unbedenklichkeitsschreiben von BMW, das die Karosse für die Leistung freigegeben wird. Das Schreiben muss die Fahrgestellnummer enthalten. Also vor 10 Jahren wäre wahrscheinlich alles einfacher gewesen.

    Ich hätte lieber vorher Gewissheit. Ich muss an der Karosse noch sehr viel schweißen und komplett lackieren lassen.

    Roland

    Ich glaube mich daran zu erinnern, in anderen Forenbeiträgen gelesen zu haben, das du solch einen Umbau fährst?! Ist das richtig?

    Würde die Möglichkeit bestehen es im Notfall über deinen Prüfer eingetragen zu bekommen?

    Danke im voraus. LG Eric

  • DIe Richtlinien für solche Umbauten haben sich verschärft, das stimmt.

    Das ist allerdings ein Abschnitt für die Abnahme nach §23 StVZO

    und ja, ich fahre so einen Umbau. Aber ohne H-Kennzeichen sondern mit eingetragenen Kat. Das ist schon ewig so eingetragen.
    "Mein" Prüfer ist bei der DEKRA und die dürfen hier in NRW solche Eintragungen eh nicht machen.
    Die Frage ist, woher Du kommst. Es gibt hier nämlich durchaus User, die Dir da weiter helfen könnten...

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


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    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

  • Zitat

    Die Gesetze scheinen sich geändert zu haben. Die beiden Prüfer, die ich gefragt habe, wollen ein Unbedenklichkeitsschreiben von BMW, das die Karosse für die Leistung freigegeben wird. Das Schreiben muss die Fahrgestellnummer enthalten. Also vor 10 Jahren wäre wahrscheinlich alles einfacher gewesen.


    Boa, wenn ich schon immer diesen "Standardtextbaustein" höre oder irgendwo, so wie jetzt hier lesen muss: "Das geht nur mit Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller".

    Das sind mMn recht offensichtliche Offenbarungseide von eigentlich ausgewiesenen "Sachverständigen". Wenn's für jeden Umbau vom Hersteller die Absolution gäbe, wozu zum Henker bräuchte es dann noch "sachverständige Blaukittel" ?

    Ich weiß zwar nicht was sich seit kurzem schon wieder geändert haben soll, aber mein letzter Kenntnisstand: Es gibt eine Vorgabe, dass die Motorleistung, die maximal in dieser Karosserie vorgekommene Maximalmotorvariante nicht mehr als zu einem gewissen Prozentsatz übersteigen darf. Ob diese Toleranz nach oben jetzt schon für den 2,3 Liter mit 143 PS reichen würde ? Selbst da scheiden sich die Geister. Die verschiedenen Institutionen haben da wieder komplett andere Aussagen getätigt in einigen meiner Fälle, die ich so durch habe.
    Aber selbst wenn das nicht reicht, sollte immer noch ein B6 o.Ä. selbst den ignorantesten Prüfer zum Grübeln veranlassen. Sofern Bremse und sonstige Achskomponenten den genannten Ausführungen angepasst werden, sollte man das immer noch locker legalisieren können. Ob's mit H dann immer noch geht, weiß ich nicht. Aber auch da gibt's sehr sicher unzählige verschiedene Auslegungen.
    Da ist ja die Rede von dem Motortyp, der in der Baureihe verfügbar war. Ist das jetzt strikt max ein M20 mit Kjet und max. 2,3L Hubraum, oder darfs dann immer noch der im Zeitraum von 10 Jahren nach letztem Baujahr mögliche zeitgenösische Umbau mittels M20B25 und Motronic sein ?

    Ich würde an Deiner Stelle nicht nur an 2 Stellen nach Eintragungsmöglichkeit fragen. Soweit ich weiß dürfen solche Eintragungen nicht mehr nur wie früher wirklich nur vom TÜV durchgeführt werden. Mein GTÜ Mann meinte er dürfe das nach zusätzlichen Qualifikationen demnächst oder mittlerweile auch jetzt schon.

    Vielleicht schreiben die aber tatsächlich auch diese ominösen Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Hersteller, who knows ?!:rol:

    So oder so wünsche ich viel Erfolg

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