Kurzzeitkennzeichen

  • Ich eröffne mal einen neuen Thread mit der von Türi: aufgeworfene Frage. Im Einwohnermeldeamt hat die eher nix zu suchen :zwinker:

    Zitat

    Apropo, weil Du ein Kurzkennzeichen hast, das so ab April anderen Regeln unterworfen ist.

    Da muss ich bei mir noch tätig werden, weil das Auto natürlich noch keinen TÜV hat und das letzte Mal 2006 zugelassen war,
    somit also die 7 -Jahresfrist überschritten wurde und der zulassungsstelle nicht mehr bekannt ist
    Würde das im Umkehrschluss heissen, daß ich überhaupt kein Kurzkennzeichen ab April mehr bekommen würde.
    Ähnlich bei Restaurationen eines e21 mit anschließender TÜV-Vorführung, der schon bspw. 20 Jahre nicht mehr zugelassen wurde.

    Kennt sich hier jemand genau aus ?

    mfg
    Arthur

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

  • Hallo Arthur,

    wenn diese Regelung kommt das es Kurzzeitkennzeichen nur noch mit einer nicht abgelaufener HU gibt (sie muss nicht frisch sein) kannst Du Dich von dieser 7-Jahres-Geschichte geistig befreien.
    Es ist völlig egal wie lange der Wagen nicht zugelassen war oder ob er bei irgend einem Verkehrsamt in Deutschland noch geführt wird.
    Wenn der Brief oder die Zulassungsbescheinigung vorliegt gibt es an jeder Prüfstelle eine HU wenn technisch alles stimmig ist.
    Erst wenn die Papiere nicht mehr vorhanden sind brauchst Du eine Untersuchung nach §21 (Baurat/Vollabnahme).
    Diese macht technisch aber keinen Unterschied, ist nur eben teurer.

    Beste Grüße André

  • Wenn der Brief oder die Zulassungsbescheinigung vorliegt gibt es an jeder Prüfstelle eine HU wenn technisch alles stimmig ist.


    Das hört sich ja erstmal alles tuti an.....

    Aber wie komme ich ohne Kennzeichen zur Werkstatt, um die HU machen zu können???
    Hier auf'm Land sind die Wege alle etwas weitläufiger.

    Gruß
    Harry

    Gruß
    Harry

    "Damit das mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.

  • z.B.....
    oder von jemanden die rote 06er leihen,
    oder den Wagen mit unplaketierten Kennzeichen zur AU, HU fahren. Das ist erlaubt, wenn die Kennzeichen vom Strassenverkehrsamt zugeteilt wurden und der Wagen versichert ist.

    Gruß Ekki

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

  • Hallo Harry,

    angedacht ist in dieser neuen Verordnung das Du die erste Fahrt mit dem Wagen zur HU machen darfst.
    Die Prüfstelle muss bei Dir im Bezirk, bzw. im angrenzenden Bezirk liegen.
    Heißt: Das Kennzeichen würde dann doch ohne HU ausgegeben werden.
    Aber die erste Fahrt.............. heißt auch: Probefahrt ohne HU verboten.
    Eigentlich ein echter Schwachsinn.
    Vermutlich möchte der Gesetzgeber völlig wilde Umbauten, bei denen nichts abgenommen ist und die nur 2-3x im Jahr für den "wilden Ritt" auf die Straße kommen aus dem Verkehr ziehen.
    Der Scheunenfund der seit 15 Jahren steht, 400km Fahrtstrecke bedeutet, den würde man doch ohnehin Trailern wollen. Darum kann es eigentlich nicht gehen.
    Der spontane Fahrzeugkauf mit HU Fälligkeit, egal wo, fällt dann ebenfalls auch aus.

    Beste Grüße André

  • Aber die erste Fahrt.............. heißt auch: Probefahrt ohne HU verboten.
    Eigentlich ein echter Schwachsinn.
    Vermutlich möchte der Gesetzgeber völlig wilde Umbauten, bei denen nichts abgenommen ist und die nur 2-3x im Jahr für den "wilden Ritt" auf die Straße kommen aus dem Verkehr ziehen.

    Moin!
    Aber wie lange "darf" man die HU überschreiten, einen Monat?
    Wenn man von den wilden Umbauten ausgeht macht es Sinn; konsequenterweise würde ich das dann auch bei den 06er fordern, die machen auch oft so was (wer hier alles nen 06er hat :fie ). Verhältnismäßig wahrscheinlich sogar mehr als die Kurzzeitkennzeichen für die Wilden. Insofern kann man das 06er auch als "Dauerkurzzeitkennzeichen" sehen, nur für verschiedene Fahrzeuge. Schließlich braucht man beim 07er ja auch HU.
    Grüße
    Klaus

    Ps. Bißchen Öl ins Feuer :ziped:

    Der "Henner": 09/83er 315, Fünfgang, Hennarot, 6x13 BBS-Felgen, Grüncolour.

    Neu: Bilstein B8, M20Federteller mit Konifedern vorne, 7x15 Melber

    333 Bremsen macht die Felgen dreckig! 333

  • Hier ist der Referentenentwurf dazu. Kommt ab 01.04.2015.
    §16
    wers genau wissen will, kann sich hier (nach unten scrollen) das neue Gesetz für 2,40 Euronen runterladen. Gilt für alle Bundesländer.
    §16 neu
    LG
    Birgit

    "Die wirklich guten Fahrer haben die Fliegen auf den Seitenscheiben."
    Walter Röhrl

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!