Anmeldung Fahrzeug Stillgelegt 2001

  • Hallo,

    ich möchte mein Fahrzeug nun mit H-Kennzeichen anmelden. Soweit so gut...
    Nun bin ich mit einer Sache noch verunsichert. Wie ist das mit Fahrzeugen die länger als 7 Jahre abgemeldet waren ?

    Ich besitze jetzt für meinen

    Fahrzeugbrief Orginal von 1981
    Abmeldebescheinigung von 2001
    Gutachten Oldtimer §23 STVZO von 2014
    HU und ASU von 2014 im zusammenhang mit H-Gutachten gemacht.
    und natürlich eine Versicherungsbest.

    kann ich mit diesen Papieren das Auto zulassen oder brauche ich noch eine Vollabnahme !?

    Werde leider nicht schlauf auf den Tüv Seiten.

    mfg Thorsten


    Wer Ordung hält ist nur zu faul zum Suchen!

  • meiner war 16 Jahre abgemeldet und die Abnahme H war kein Problem und beinhaltet den Rest wie schon geschrieben wurde... wird schon


    Jop, war bei mir ebenso.

    HU, AU und H-Abnahme alles problemlos in einem Rutsch. Und wenn ich richtig informiert bin, dann gibt es ja keine "Vollabnahme" mehr. TÜV ist TÜV, egal wie alt

    AWG
    Gruß
    Harry

    Gruß
    Harry

    "Damit das mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.

  • hat man bereits einen deutschen Fhzg Schein entfaellt die Vollabnahme nach Stilllegung nur innerhalb 7 Jahren.

    Bei ueberschreiten der 7 Jahre muss das Fhzg auf Verkehrstuechtigkeit geprueft werden, daher einer Vollabnahme nach Paragraph 23 unterzogen werden.

    "Wer künftig sein Auto länger als 18 Monate stilllegt, benötigt für die Wiederzulassung keine Vollabnahme nach § 21 StVZO mehr. Möglich macht dies die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die seit 01. April 2007 in Kraft getreten ist. Gemäß der neuen Verordnung ist ein derartiges Gutachten erst dann zu erstellen, wenn das abgemeldete Kraftfahrzeug aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurde. Dies geschieht nach sieben Jahren und wenn für das unveränderte Fahrzeug keine gültige EU oder nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nachgewiesen werden kann."

    Dass du H nach Paragraph 21, AU und HU erhalten hast wundert mich, ausser aber es war in dieser bereits die Vollabnahme enthalten - merkt man spaetesten am hoeheren Preis.

    BMW 316 Handschalter aus 1978, Daily Driver

  • Hallo,

    das mit den sieben Jahren gibt es nicht mehr da die Fahrzeuge nicht mehr gelöscht werden. Und mit dem KFZ Brief ist die Typ genehmigung bereits bewiesen, wie es ohne Brief oder Datenblatt aussieht weiss ich nicht.


    Gruß,

    Stefan

  • Als Ollie 2011 aus der Schweiz kam, war auch Untersuchung nach Paragr. 23 erforderlich, da noch nie in D zugelassen.
    Wurde dann alles in einem Aufwasch - inkl. H - ohne Wallungen beim TÜV nach Voranmeldung erledigt. Fisch war nach 40 Min. geputzt. :zwinker:
    Grüße
    Manfred

    Die Unesco hat beschlossen: "Der E 21 ist ein schützenswertes Kulturgut, ihn gilt es zu erhalten" - und ich erhalte mit !!! :klap:

  • so bedanke mich für die Auskunft.

    Jetzt kann ich meinen Plan durchführen, denn ich werde am Wochenende umziehen. Um mir die Unnötige Ummelderei zu ersparen habe ich mich entschieden, gleich an meinem neuen Wohnort meinen Oldi anzumelden.
    Deshalb wollte ich sicher gehen das es gleich funktioniert. Danach kann ich meinen Oldi gleich abholen und überführen.

    mfg Thorsten

    P.S haben wir Mitglieder aus dem schönen Traunsteiner oder Berchtesgadener Land :floet:


    Wer Ordung hält ist nur zu faul zum Suchen!

  • Zitat

    Hallo,

    das mit den sieben Jahren gibt es nicht mehr da die Fahrzeuge nicht mehr gelöscht werden. Und mit dem KFZ Brief ist die Typ genehmigung bereits bewiesen, wie es ohne Brief oder Datenblatt aussieht weiss ich nicht.


    Gruß,

    Stefan

    Hast du dafuer auch eine Quelle mit Datum? Wenn naemlich 2001 abgemeldet, wurde 2008 geloescht. Mir ist aus 2014 nur mein zitierter Text bekannt.

    BMW 316 Handschalter aus 1978, Daily Driver

  • Wie würdest du diesen Satz dann interpretieren ?


    Zitat

    Dies geschieht nach sieben Jahren und wenn für das unveränderte Fahrzeug keine gültige EU oder nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nachgewiesen werden kann.

    Könnte man das so auffassen " Nachweis durch Fahreugbrief " ?

    Was denkt Ihr ?


    Wer Ordung hält ist nur zu faul zum Suchen!

  • Hallo Manfred,

    mir scheint das es nicht ganz richtig ist was Du da schreibst.
    §23 ist die Begutachtung nach dem Anforderungskatalog für die Erteilung eines H-Kennzeichens.
    Du meinst sicher §21, denn das ist die Vollabnahme die es normal braucht wenn ein Fahrzeug z.B. aus einem Nicht-EG-Staat importiert wird, es keine EG-Übereinstimmungserklärung oder EWG-Betriebserlaubnis gibt. §21 schließt dann die Erstellung eines Datenblattes zur Vorlage bei der Zulassungsstelle mit ein. Einige Prüfstellen lassen sich die Datenbeschaffung auch gerne extra bezahlen.
    Was ich übrigens sehr unfein finde, denn in der H-Abnahme ist die HU bereits enthalten und nichts anderes wird bei einer Vollabnahme gemacht. Einmal prüfen, doppelt Kasse machen.....

    @all:
    Wenn ein deutscher KFZ-Brief vorhanden ist steht einer Wiederzulassung mit einer frischen HU grundsätzlich nichts im Wege, egal wie lange die Abmeldung zurück liegt.
    Einzig mit den guten alten Pappbriefen könnte es etwas schwerer werden weil diese nicht ganz den Datenstamm enthalten wie der danach folgende "grüne Fahrzeugbrief" oder die aktuellen Zulassungsbescheinigungen.
    Ein Bekannter von mir hatte letztes Jahr eine Zulassung nach 32 Jahren Stilllegung, das war kein Problem. Allerdings war es im gleichen Kreis und das alte Kennzeichen war auch noch frei.
    Die alten noch vorhandenen Schilder fanden sie auch toll, die HU-Plakette zeigte 83, aber abstempeln ging natürlich nicht.......... Zeit bleibt nicht stehen.

    Beste Grüße André

  • Wenn ein Brief vorhanden ist brauchts kein §21. Erst ohne Brief und nicht mehr im Fahrzeugregister zu finden, dann benötigt es die §21-Abnahme.
    §23 ist die H-Abnahme

    Gruß Ekki

    edit: André war schneller und ausführlicher :floet:

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

  • Hallo, wollte noch kurz mein Ergebnis mitteilen. Kurz Papiere abgegeben und wurde ohne Murren zugelassen. TÜV muss er haben und mit Brief ist das kein Problem. Als Zusatz ist halt bei mir noch mit H Kennzeichen


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