Hallo,
ich möchte mein Fahrzeug nun mit H-Kennzeichen anmelden. Soweit so gut...
Nun bin ich mit einer Sache noch verunsichert. Wie ist das mit Fahrzeugen die länger als 7 Jahre abgemeldet waren ?
Ich besitze jetzt für meinen
Fahrzeugbrief Orginal von 1981
Abmeldebescheinigung von 2001
Gutachten Oldtimer §23 STVZO von 2014
HU und ASU von 2014 im zusammenhang mit H-Gutachten gemacht.
und natürlich eine Versicherungsbest.
kann ich mit diesen Papieren das Auto zulassen oder brauche ich noch eine Vollabnahme !?
Werde leider nicht schlauf auf den Tüv Seiten.
mfg Thorsten