Urteil nur überflogen, für mehr bin ich zu müde. Ist ja wirklich nicht überraschend; ABER ich lese übersetzt dass die Fahrerin von den Schadensersatz für die Leitplanke freigestellt werden "könne". Dass diese jetzt vom Versicherungsschutz umfasst sein soll halte ich für zweifelhaft (wenn ich es richtig verstehe). Die Fahrerin zerlegt ihr Auto: Ihr Pech. Dabei macht sie noch was anderes kaputt: Meiner Meinung nach ist sie selber haftbar oder je nach Vertrag mit dem Betreiber der Betreiber selbst. Das die Versicherung dass zahlt ist zwar schön, aber müsste sie nach meiner Meinung nicht. Grüße Klaus
Daß der Kaskoschutz auf Rennstrecken nicht zieht, ist nicht ungewöhnlich. Es gibt allerdings im Oldtimerbereich Versicherungen wie die Würtembergische oder Belmot, die auch Touristenfahrten oder GLPs im Kaskobereich abdecken.
Haftpflicht schließen die Versicherer typischerweise nur bei Rennveranstaltungen mit Höchstgeschwindigkeits-Charakter aus. Wobei die ADAC und Zürich versicherten da genau nachschauen sollten.
Auch bei OCC hatte ich Schwierigkeiten ein Bestätigungsschreiben für ein "freies Fahren" zu bekommen, da man sowohl mündlich als auch schriftlich immer wieder auf die Bedingungen für Liebhaberfahrzeuge verwiesen hatte. Diese gelten aber für den Kaskobereich und nicht für die Haftpflicht. Nach Diskussionen und Verweis auf die Versicherungsdauer und die damit zusammenhängenden schadendfreien Jahre gab es dann endlich den Zettel für den Veranstalter....
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