Alpina 13 Zoll, Probleme bei der Eintragung

  • Hallo zusammen.

    Da ich ja seit einiger Zeit stolzer Besitzer eines 13 Zoll Alpina Radsatzes bin wollte ich diese nun auch eintragen lassen. Ein entsprechendes Gutachten habe ich auch vorliegen.
    Bei genauer Betrachtung des Gutachtens fiel dem netten Prüfer auf, dass ich ja diverse Hinterachsteile vom 2002 Turbo verbaut haben muss :shock

    Nun meine Frage: Hat jemand den Felgen Satz verbaut und eingetragen, ohne die Hinterachse vergolden zu lassen?

    Ich fahre die 6x13 mit 185/70 auf der Vorderachse und 6,5 x 13 mit 205/60 auf der Hinterachse.

    Für Tips und Anregungen bin ich wie immer dankbar.

    Gruß aus der Eifel.

  • Bei genauer Betrachtung des Gutachtens fiel dem netten Prüfer auf, dass ich ja diverse Hinterachsteile vom 2002 Turbo verbaut haben muss :shock

    :_moin
    Welchen Motor hat das Fahrzeug, auf dem die Felgen eingetragen werden sollen.
    Beim 320 und 323 ist die Änderung der Achsteile nicht nowendig. (Nachtragsgutachten III zur ABE 40149 Radtyp 3611104 vom 7.4.81)
    Gruß Ralf

  • Sorry, beim 320 habe ich den Motortyp nicht beigeschrieben.
    Also:
    320 Motor Typ 120.1 Änderung erforderlich.
    320 Motor Typ 20 V6 Z1 Änderung nicht erforderlich.
    323i Motor Typ 23i Änderung nicht erforderlich.
    Gruß Ralf

  • bei genauerer Betrachtung des Gutachtens " was nicht mit Photoshop bearbeitet " wurde...

    hmm, ich weis nicht. :kahnung:
    Manchmal nehmen die Prüfer die Gutachten aus ihrem Rechner zum Vergleich.
    aber,
    laut BMW-Händler-Teile-Katalog sind die Hinterachswellen vom 320/4 und 323i identisch.
    320/4
    01Hinterachswelle 334111150262 10/76 1.650 kg
    http://www.leebmann24.de/bmw-ersatzteil…9&grafikid=4100
    323i
    01Hinterachswelle 334111150262 08/78 1.650 kg
    http://www.leebmann24.de/bmw-ersatzteil…0&grafikid=4101

  • Also muss ich doch? :shock

    nein.
    :_moin
    Bin heute mit meinen Unterlagen zum TÜV-Nord gefahren und habe ein ausführliches Gespräch mit dem leitenden Prüfer geführt.
    Die Eintragung ist möglich ohne Änderung der Hinterachswellen, vorausgesetzt die anderen Auflagen sind erfüllt.
    Ich bekomme die Rad-/Reifen-Kombination offiziel mit der Abnahme nach §19.2 StVZO vom TÜV-Nord eingetragen.
    Ich bin gerne behilflich, wenn dich die Enfernung von 200 km (400 km) nicht abschreckt.
    Gruß Ralf

  • Super, vielen Dank schonmal für die Mühen.

    Ich habe das Gutachten derzeit nicht vorliegen, da mein Schätzchen unplanmässig in die Werkstatt muste und das Gutachten im Handschuhfach liegt. Was sind das denn für andere Auflagen?

  • Nachfolgend die wichtigsten Auflagen:

    Fahrwerk und Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.
    Zum Auswuchten der Sonderräder können an der Fahrzeugvorderachse an den Innenseiten der Räder nur Klammergewichte am Felgenhorn angebracht werden.
    Bei Verwendung schlauchloser Reifen dürfen nur Metallventile eingebaut werden.
    Unter Umständen ist eine Nacharbeit der hinteren Radhäuser erforderlich, um eine in allen Fahrzuständen ausreichende Freigängigkeit zu erreichen.
    Die Verwendung der Sonderräder (6 1/2 J) ist nur auf der Hinterachse möglich.
    Eintragung § 19 Abs. 2 StVZO erfoderlich.

    Gruß Ralf

  • Ok soweit, bis auf die Tatsache, dass ich mir keine Klammergewichte an die Felgen hämmern möchte :shock . Sowas hab ich ja noch nie als Auflage gehöhrt......

    Und die Freigängigkeit an der Hinterachse sollte bei nem Serienfahrwerk doch auch kein Poblem sein, oder?

  • Klingt verrückt, aber ist dann wohl so.

    Sobald ich mein Auto und das Gutachten wieder habe, werde ich mich der Sache mal annehmen.

    Auf jeden Fall schonmal viiiiiiielen Dank für die Unterstützung. :klap::good:

  • Ich frag mich die ganze Zeit, was das für Teile sein sollen, die vom 2002 Turbo erforderlich sein sollen :scratch:
    Da die Achschenkel mit allen Anbauteilen niemals beim E21 passen würden, bleibt nur die große Bremstrommel 250mm. Die war beim E21 aber serienmäßig.

    Ich würde mir einen anderen Prüfer suchen, der nicht so kleinlich ist :zwinker:
    Obwohl das bei Deinem Beruf doch eh alles egal ist :ironie:

    Gruß Ekki

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

  • Ich frag mich die ganze Zeit, was das für Teile sein sollen, die vom 2002 Turbo erforderlich sein sollen :scratch:

    Da hat sich der Prüfer wohl unglücklich ausgedrückt.
    Beim 2002 Turbo, 320/6 und 323i sollen lt. Alpina-Gutachten gehärtete Hinterachswellen serienmäßig eingebaut sein.
    Lt. Gutachten Auflage 7 sind bei den Fahrzeugausführungen BMW 315, 316, 318, 320 und 320i gehärtete Hinterachswellen (30 mm Durchm.) Alpina Nr. 3330104 einzubauen.
    Gruß Ralf

    PS: Kurioses am Rande: der 318i ist in dem Gutachten überhaupt nicht erwähnt. Die Rad-/Reifenkombination würde auf meinen TC1 auch eingetragen.

  • Dann dürfte es bei der Ausstellung des Gutachtens wohl noch keinen 318i gegeben haben :zwinker:

    Ich habe alle meine Wagen mit den gehärteten Achswellen ausgestattet... muss man mir einfach glauben :floet:

    Gruß Ekki

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

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