Mal wieder das H-Kennzeichen

  • Hallo fürs Forum,
    Ich muss bezüglich des H-Kennzeichen nochmal was fragen :floet: .
    Mein 315er könnte in 4 Monaten sein H Kennzeichen theoretisch bekommen, bis jetzt hat er O7er.

    1. Wenn ich den Motor aufs den 318i umbauen (lasse) sollte ich das vor der Begutachtung fürs H->Kennzeichen machen? dann ist der Motor noch nicht eingetragen wegen der Zulassung auf 07er. Das gleiche gilt für Fahrwerk, Felgen...

    2. Gibt es mit dem 318i Motor dann berhaupt H ? Wahrschlich von jeder TÜVStelle anders?

    3. Ein Freund von mir hat im letzten Jahr neuen TÜV fürn 02er machen lassen und ist direkt zur Zulassungstelle gefahren und hat sich das H abgeholt? :scratch: Kein H-Kennzeichen vorher! Versehen von der Behörde?

    Danke für Eure Antworten!
    Der Klaus

    Der "Henner": 09/83er 315, Fünfgang, Hennarot, 6x13 BBS-Felgen, Grüncolour.

    Neu: Bilstein B8, M20Federteller mit Konifedern vorne, 7x15 Melber

    333 Bremsen macht die Felgen dreckig! 333

  • Alles was innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ verfügbar war ist fürs H zulässig, sogar baureihenfremde Motoren. Das gleiche gilt für Zubehörteile wie Felgen, Fahrwerke, Spoiler usw.
    Der Prüfer darf das also nicht ablehnen.

  • Hallo e30-335,

    das stimmt so nicht mehr.
    Der H-Katalog hat sich gewandelt, Fremdmotoren anderer Baureihen oder gar anderer Hersteller sind nicht zulässig.
    Es sei denn dieser ist selber schon 30 Jahre eingetragen und der damalige Umbau damit schon historisch.
    Wenige Ausnahmen könnte es geben bei historischen Vorbildern.
    Z.B. bei Motoren aus anderen Baureihen nach Alpina-Vorbild.

    Klaus:
    Ein 318i Umbau ist kein Problem, vermutlich geht auch ein M10 mit L-Jetronic, der liegt locker in dem geforderten 10-Jahres-Fenster.
    Der Eintrag geht vor, beim und auch nach dem H-Kennzeichen.
    Ich würde es möglichst zusammenfassen, ist aber kein muss.

    Beste Grüße André

  • Hallo e30-335,

    das stimmt so nicht mehr.
    Der H-Katalog hat sich gewandelt, Fremdmotoren anderer Baureihen oder gar anderer Hersteller sind nicht zulässig.
    Es sei denn dieser ist selber schon 30 Jahre eingetragen und der damalige Umbau damit schon historisch.
    Wenige Ausnahmen könnte es geben bei historischen Vorbildern.
    Z.B. bei Motoren aus anderen Baureihen nach Alpina-Vorbild.

    Hallo!
    Das ist so auch nicht ganz richtig. Wenn es zeitgenössische Umbauten sind, dann muss es 20 Jahre eingetragen sein. Alles andere dann eben die 30 Jahre.
    Kann man aber auch selber alles nachlesen.
    Z.B: http://www.tuev-sued.de/uploads/images…at-oldtimer.pdf
    Aber der Umbau auf 318i ist kein Problem :D

    Grüße Heiko

  • Moin,

    und wenn ich mir die Sitze ganz unhistorisch mit Leder beziehen lasse? Gab´s damals nicht als Serie haben
    aber trotzdem einige früher schon gemacht. Ist es dann mit dem H Essig ... ? :scratch:

    Gruß Kai


    Warum konnte man seine Sitze damals nicht mit Leder beziehen? Wenn die Sitze in Leder bezogen sind und das sauber aussieht wird das niemand bemängeln.
    Wenn du Fk Sportsitze in Kunstleder einbaust dann gibts nichts :rol:

  • Ein 318i Umbau ist kein Problem, vermutlich geht auch ein M10 mit L-Jetronic, der liegt locker in dem geforderten 10-Jahres-Fenster.
    Der Eintrag geht vor, beim und auch nach dem H-Kennzeichen.
    Ich würde es möglichst zusammenfassen, ist aber kein muss.

    Die L-Jetronic geht nicht, da es diesen Motor nur im E30 gab. Dieser müßte dann schon 10 Jahre eingetragen sein.

  • Hallo okiehdo (doller Name),

    der Leseort und Inhalt es aktuellen H-Kataloges ist mir durchaus geläufig.
    Interessant was er wieder für Interpretationen zulässt, obwohl...........eigentlich ja nicht, und das war ja auch das Ziel.
    Mattschwarze und echte Rostlauben sollen eben den Steuerschutz nicht mehr bekommen, genau wie Fake-Hot-Roads und manch anderes.

    Über den M10 318i Umbau mit L-Jetronic würde ich zumindest Diskutieren, und das ernsthaft und mit Sinn.
    Immerhin bleibt es beim M10 und die Gemischbildung beim Einspritzer, früher wurden nur Einspritzer und Vergaser nach altem Katalog unterschieden.
    Und schon da durften Doppelvergaser (wenn diese denn grundsätzlich möglich waren) nicht begrenzt auf nur Weberm nur Solex, nur Dellorto, sie waren dann beliebig ersetzbar.

    Und was nützt mir bitte ein seit 20 Jahren eingetragener Umbau wenn der Wagen schon vierzig ist?
    Genau dann fällt die ehemals ausgeführte Änderung (z.B. Fremdmotoren, oder Motoren anderer Baureihen) eben nicht in die Regel: Zeitgenössisch und in den ersten 10 Jahren üblich und kaufbar rein.
    Darum gelten dann doch die 30 Jahre für den ehemaligen Umbau/Änderung.
    Denn so steht es doch drin, Zitat:

    "Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls
    Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
    Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens
    30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig."

    Wenn ich das nun richtig interpretiere ist Deine Aussage zu diesem Punkt eben nicht richtig.

    Beste Grüße André

  • "Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls
    Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können,

    Danke André, dieser Zusatz fehlte mir!
    Türi, ich denke mal dass es da um die Diskussion von "okelydokely" :good: :ironie: und André geht. Evtl. 318i ausm E30 mit L-Jetronic, das ist wohl bei Dir das selbe plus einen anderen Kopf beim 2,5l.
    Grüße
    Klaus

    Der "Henner": 09/83er 315, Fünfgang, Hennarot, 6x13 BBS-Felgen, Grüncolour.

    Neu: Bilstein B8, M20Federteller mit Konifedern vorne, 7x15 Melber

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  • Hallo Arthur,

    315 auf 323i ganz sicher: Ja!
    Mit 325i E30 Motor...........ich weiß nicht.
    Auch wenn mein o.g. Beispiel 318i L-Jet M10 in den E21 sehr ähnlich gelagert ist.
    Trigger-Rad, Digitale Motorlektronik, Plastik-Lufi-Kasten, Ansaugbrücke, mehr Hubraum, mehr Leistung...........
    Für mein Gefühl ist das schon zuviel des Guten.
    Zumal der "Umbauer" damit auch eine Win/Win Situation für sich erzeugt, alle Vorteile mitnehmen möchte, sich aber nicht der Situation stellt die wirklich alte und passende Technik zu beschaffen und am laufen zu halten.
    Ist aber nur ein Gefühl und Technik lässt sich eben nicht nach Gefühl beurteilen.
    Einige Wagen fahren damit ja rum, wobei ich annehme das diese noch zu Zeiten des alten H-Kataloges so abgenommen wurden.
    Das war vor dem 01.11.2011 und noch nicht so engmaschig wie heute.
    Ich könnte mir vorstellen das es welche gibt die es abnehmen und auch ablehnen.
    Das hängt aber vom Ausbildungsstand, speziellem Wissen und vermutlich auch dem Wagen selber ab.
    Meine Erfahrung: Sind sie unsicher heißt es meist nein und lehnen ab.

    Am Besten im Vorwege abklären und einen Prüfer der nicht sofort verbal ablehnt mit einbeziehen, bis zur Abnahme........

    Beste Grüße André

  • Wenn ich das nun richtig interpretiere ist Deine Aussage zu diesem Punkt eben nicht richtig.


    Hallo!
    Also ich denke da hast du wohl recht :D
    Ich hätte sollen doch voher alles lesen ;)
    So gesehen würde allerdings auch ein Umbau auf M20B25 darunter fallen. Denn dieser Umbau ist definitiv ab 1985 möglich gewesen.
    Eigentlich ist eben das Meiste trotzdem Auslegungssache, denn was ist denn wirklich Zeitgenössisch? Wenn du ein Bild von 1980 daherbringst auf dem ein getiegerter e21 drauf ist, dann hast du nen Nachweiß und es ist hysterisch :D
    Grüße

  • Ich würde lieber einen 2,7er mit KJet installieren und schweigen :ironie:
    Zur Not einen 2,5er. :zwinker:

    Und Nummern kann man umschrenzen.... :rennleitung:

    Wenn ich langsamen Leuten beim langsam sein zugucken muss, dann krieg ich laute Weisse-Hai-Musik im Kopf.

    Die Elli: Ein 320/4 A, Bj.76 in Jadegrün
    Der Edgar: Ein 320/6 A, Bj.82 in Polarissilber

  • Hallo ,
    Das Problem ist immer das gleiche und wird sich auch nie ändern : Auch wenn der Prüfer dies nicht merkt und das auto mit e21 Motor zugelassen ist,
    fährst Du ohne Betriebserlaubnis. Geht immer solange gut bis Du einen Unfall baust und dann gehen die Probleme los.
    Einzig wagen würde ich sowas bei einem 07-Kennzeichen, weil hier der TÜV außenvorsteht und zeitgenössisches anerkannt ist.

    mfg
    Arthur

  • Hallo ,
    Das Problem ist immer das gleiche und wird sich auch nie ändern : Auch wenn der Prüfer dies nicht merkt und das auto mit e21 Motor zugelassen ist,
    fährst Du ohne Betriebserlaubnis. Geht immer solange gut bis Du einen Unfall baust und dann gehen die Probleme los.
    Einzig wagen würde ich sowas bei einem 07-Kennzeichen, weil hier der TÜV außenvorsteht und zeitgenössisches anerkannt ist.

    mfg
    Arthur


    Na ganz so hab ich das ja nicht gemeint ;D
    Natürlich lässt man den Motor eintragen. Das sollte auch so kein Problem sein. Dann muss man eben zu einer anderen Stelle fahren und dort den §23 machen lassen.
    Aber abgesehen davon würde ich sagen, dass die Umbauten in den nächsten Jahren dann auf jeden Fall H-fähig sind :D. Von daher kann man das auch alles regulär machen ohne dann ein schlechtes Gewissen zu haben.
    Grüße

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