Probleme Tüv Abnahme BBS RS Felgen

  • Hallo ,

    kann mir von euch jemand sagen ob die BBS RS 070 (7x15et 16) sowie die RS 071 (8x15et 18) zei5tgenösisch und somit vom den blauen Herrn eingetragen werden müssen/ dürfen oder was weis ich :scratch:

    Grund ist folgender ,
    ich war soeben beim Tüv Süd und erkundigte mich wegen der bevorstehenden Eintragung dieser Felgen.
    Ich legte den Herren das orig. Gutachten sowie meine Fahrzeugpapiere vor und dann hies es 45 Minuten warten bis er dann zu dem Entschluss kam das diese Felgen nicht zeitgenösisch seien und somit gibt es keine Eintragung :shock

    Da ich jedoch weiss das einige von euch mit genau diesen Felgen in Verbindung mit dem H-Kennzeichen rumfahren ,kann ich ich diese Aussage des blauen Herrn nicht so recht glauben schenken.

    Oder kann es evtl doch sein das eine Eintragung dieser Felgen in der jetzigen Zeit nicht mehr möglich ist ??
    Ohh man manchmal wünschte ich mir ,das ich ohne den H-Kennzeichen unterwegs wär :floet:

    Gruss barabas

  • > das RS-Rad wurde ab 1983 angeboten

    das problem: nur einige breitbauräder in 15" waren füpr den E21 vorgesehen und hatten ev. ein entsprechendes Gutachten

    zeitgenössisch ist das RS auf jeden Fall,nur musst du halt einen prüfer finden,der die die Räder mit den Gutachten für den E30 (offiziell DAS Auto für 070 und 071) einträgt

    Grüsse bernd

  • dat is aber mal garnich nich legal :floet:
    Ausserdem stehen die BBS wohl im Räderkatalog und können somit dem E30 zugeordnet werden :zwinker:

    Gruß Ekki

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

  • Hallo,

    es gibt seit vergangenem Jahr neue Richtlinien für die H-Abnahme. Das wirkt sich auch auf Eintragungen aus.

    Momentan ist wohl Stand der Dinge und so auch per interner Anweisung an nahezu alle Prüfstellen bundesweit rausgegangen: Eintragungsfähig bei H-Kennzeichen sind nur noch Teile, die zum einen maximal 10 Jahre nach Baureihenende verfügbar waren (trifft für die BBS zu) und zusätzlich zum zweiten ein Gutachten oder eine ABE haben, in der exakt das Fahrzeug mit drinstehen muß, auf dem das Teil eingetragen werden soll (das wiederum trifft wohl für die BBS bei E21 nicht zu). Soweit ich gehört habe, sind vereinzelt großzügige Prüfer noch anders verfahren, haben dafür aber teilweise auch eine Abmahnung von "oben" kassiert.

    Generell gehen Eintragungen von Teilen ohne exakt zutreffendes Gutachten / zu neuen Teilen zwar schon noch per Einzelabnahme, damit ist aber das H-Kennzeichen wech.

    Die Juristen eines nicht ganz einflußarmen Autoclubs in Deutschland, die auch in dem Gremium beteiligt sind, das den rechtsverbindlichen Katalog zur Erläuterung der praktischen Ausführung der neuen H-Kennzeichen-Richtlinie zusammenstellt, haben auf eine ähnlich gelagerte Nachfrage allerdings eine deutlich "eintragungsfreundlichere" Position geäussert. Ma gucken, ob sie das auch in dem regelmässig tagenden Expertenkreis so durchsetzen können/werden/wollen und es damit bei der nächsten Überarbeitung des Katalogs vielleicht mit einfließt.

    Ansonsten bleibt momentan mit den neueren Fahrzeugpapieren (EU-Zulassungsbescheinigung nicht alter Fahrzeugschein) ggf. der Umweg über Alpina 15Zoll. In den neuen Papieren ist ja wohl nur noch die max.zulässige Felgengröße eingetragen und nicht mehr ein genauer Felgentyp. Alpinas ausleihen, 15Zoll eintragen lassen und bei den nächsten Kontrollen darauf vertrauen, daß die Pozilei nicht darauf besteht, die genaue Größe der nachher draufgesteckten BBS nachzumessen.

    Verneigung, Lars.

    Einmal editiert, zuletzt von LHG (31. Januar 2013 um 12:51)

  • vollzitat wegradiert^^.


    Hallo Lars,

    das ist leider nicht so .
    Bei mir sind die Alpina Design der Firma Heyking in 7x15 eingetragen.Jedoch befindet sich auch die genaue Bezeichnung der Felgen in den Fahrzeugschein .
    Auch in meinen E39 Touring habe ich 10x19er Felgen eintragen lassen (zuvor waren 20 Zoll drauf und auch eingetragen).Nun stehen auch die 19er felgen drinn.

    Gruss Barabas

  • Hallo Barabas,

    von den neueren EU-Zulassungsbescheinunigungen hab ich noch keine. Dann hab ich da wohl was Falsches drüber gelesen.

    Die Absätze darüber sollten nach meinem Informationsstand aber zutreffen. Also wird´s momentan leider wohl eher schwer mit Eintragung. Wenn doch was geht (rechtlich unbedenklich wohlgemerkt), wäre ich für Info (ggf. per PN) über Wo und Wie dankbar - ich stehe vor einem ähnlichen Problem.

    Verneigung, Lars.

  • ...das Problem sind ja wohl nicht Polizeikontrollen. Das Problem ist, das man u.U. die ABE riskiert, wenn man nicht eintragungsfähige Felgen NACH dem Tüv fährt. Bei einem Unfall kann das ungeahnte Folgen haben, denn dann kommt alles raus...
    Caspar

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