Erfahrung mit Reifeneintragungen

  • Servus zusammen,

    habe von einem Forumsmitglied einen Satz MIM Felgen 7J x15 erstanden, habe hier im Forum erfahren, dass ich die Teile mit 195/50 vorne und 205/50 hinten fahren kann/darf. Auch habe ich einen Prüfbericht hier im Forum entdeckt.

    Nun war ich heute mal beim TÜV und habe erfahren, dass ich zwecks Eintragung einen sehr gut leserlichen Prüfbericht brauche (mein Ausdruck ist mies, u. a. auch weil das Original sehr kleine schwarze Schrift auf rotem Papier hat, war wohl auch ein schlechter Druck), da die Teile keine KBA-Nummer haben. ABE oder Teilegutachten hab ich nicht.

    Aufgrund einer Änderung des § 19 STVZO im Laufe des Jahres seien derartige Eintragungen bzw. der Verwaltungsaufwand dafür wesentlich höher als früher, sodass ich mit ca. 200€ für die Eintragung rechnen müsste.

    Hat von euch jemand schon ähnliche Erfahrungen in der jüngeren Vergangenheit - im letzten viertel Jahr - gesammelt? Gibt's eventuell ne billigere Möglichkeit?

    Momentan spiele ich mit dem Gedanken, die Felgen aufzuziehen und zu fahren, ohne dass sie eingetragen sind. Zur HU mach ich dann die Originalos wieder drauf.

    Gruß, Dan

  • :-e Keine Eintragung -> keine Betriebserlaubnis -> keine Verischerung... Muss man wissen, ob mans riskiert. Geht ja nicht nur darum, dass die Herren in Blau sich daran stören :-a

    Entschuldigt bitte das korinthengekacke, aber ich bin da eher der Typ, der auf nummer sicher geht...


    Ansonsten hat ja evtl. noch jemand anderes die Felgen bereits eingetragen, dann könnte dir evtl. eine Kopie des Scheins weiterhelfen.

    lg Alex

  • Ich hab die Felgen auf jedem meiner E21 eingetragen. Und das immer mit dem gleichen Gutachten.
    Fahren tu ich aber meist mit den Alpinas mit der gleichen Reifenkombi. Ich kann doch nicht alle Felgen eintragen lassen, die ich mir so drauf mache.
    Fest steht, das Felgen und Reifen eingetragen werden müssen. Es fallen also 2 mal die Eintragungsgebühren an. Aber dann komm ich nicht auf 200 Euronen :shock

    Gruß Ekki

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

  • Verstehe ich nicht.

    Die Götter der Plakette besitzen einen Räderkatalog, auf der alle Reifen Kombies bestimmer Modelle aufgelistet sind.
    Ich weiss es weil ich es mit eigenen Augen gesehen habe.
    Dort sind alle Zeitgenössischen Felgen und Reifengrössen für Modelle aufgelistet sowie die Auflagen die dazu gehören.
    Sprich ein Gutachten-Nachweis für alle erdenklichen Felgen. Der Verein kann mich mal langsam.
    Wozu muß ich eigentlich noch ein ABE oder ein Gutachten mit schleppen, wenn die eh alles Intern abrufen können?

    Und ja das können sie. Selbst die DEKRA kann das. Weiss ich aus erster Quelle. :floet:

    Der Verein hätte bei seinen Dampfmaschinen bleiben sollen ! (TÜV hies früher DÜV, Dampfmaschinen Überwachungs Verein)

    Sag mal den Herren, sie sollen in ihren Räder Katalog schauen.
    Auf Grund des alters kann es aber eventuell sein, das dieser nicht mehr existiert. Versuche es trotzdem...
    Danach wird dir sicher hier im Forum geholfen :zwinker:

    Gruß

    Thorsten

  • Hallo Dan,

    die Dinger müssen eine KBA-Nummer haben. Irgendwo steht die drauf. Ohne KBA-Nummer wirst du nie eine Eintragung bekommen, da kannst du eine ABE in Goldfassung vorlegen. Der Prüfer weiß ja nicht, ob die Felgen diejenigen sind, die auf dem Papier stehen. Also...... es muss irgendwo eine KBA-Nummer stehen.
    Ansosnten ist die Eintragung kein Problem. Es hat sich auch nix dahingehend geändert. Aber wenn du eine ABE zu den passenden Felgen mit KBA-Nummer hast und an Rad-Reifen-Kombi, bzw. Fahrwerk nix geändert hast, reicht die ABE. Sind sonstige Änderungen vorhanden, brauchst eine Abnahme. Aber die kostet um die 40 - 60 Euro und keine 200.
    Aber da kann dir sicher hier im Forum jemand kompetente Auskunft geben. Zufrieden geben würde ich mich mit der Aussage des letzten Prüfers nicht.
    Ach ja....... und ohne fahren würde ich die auch nicht. Wie o.a. kann dich die Versicherung bei einem Verkehrsunfall in Regress nehmen. Und das wird teuer.

    mit besten Grüßen
    ms

  • Hi,

    Ekki hat recht, diese Felgen habe keine KBA-Nr., und das macht es wohl auch so schwierig. Den Prüfbericht, den Ekki oben angehängt hat (ja, genau den, aus dem Forum runtergeladen), hatte ich übrigens als Kopie beim TÜV dabei.

    Ich wiederhole nochmals, dass der Prüfer meinte, bis vor kurzem sei eine Eintragung einfacher und billiger gewesen - so um die 50€ - dies habe sich jedoch mit der Änderung der STVZO im Sommer geändert, sodass, wie in meinem Fall, die Eintragung so ungefähr 200€ kosten würde. So müssten die jetzt z. B. den Prüfbericht, den ich vorlegen muss, auch einscannen und nachvollziehbar speichern, für den Fall, dass es in der Zukunft mal Probleme gäbe und der Prüfer, der sie eingetragen, Rede und Antwort stehen müsste. So sei mein vorgelegter Prüfbericht auch nicht verwendbar, da er nicht leserlich genug sei (Kopie, kleine, schlecht gedruckte schwarze Schrift auf rotem Papier). Auf alte Datenbestände sei aufgrund des Alters der Felgen (aus 1989) nicht mehr zurückzugreifen.

    Zum Thema Verlust des Versicherungsschutzes denke ich, dass ich dieses Risiko wohl eingehen würde, da es ja eigentlich kein Problem der Sicherheit ist, ob ich die genannten Felgen fahren darf, sondern nur eine Formalität.

    Übrigens werden heutzutage bei neuen Fahrzeugen auch nur noch - in der Regel - die kleinsten Felgen (Winterreifen) in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen, wenn du jetzt also z. B. auf einem BMW Felgen aus dem BMW-Zubehör fährst, sind die nicht eingetragen, beim Neukauf des Wagens bekommst du aber wohl kaum eine ABE oder was anderes in die Hand gedrückt, für den Fall, dass dich die Polizei kontrolliert. In dem Fall - so kenne ich es - stellt die Polizei Nachforschungen an, ob die Rad-Reifen-Kombi zulässig ist, oder sie lässt es bleiben, je nach dem, ob ein Verdacht besteht, dass die Kombi zulässig sein könnte oder nicht.

    Ähnlicher Erfahrungen mit ner Eintragung in den letzten paar Wochen/Monaten hat aber wohl noch keiner gesammelt, oder?

    Gruß, Dan

  • Hallo Ekki,

    Offensichtlich gibt es von MIM nur ein Gutachten. Ich habe im vorigen Jahr mir ca 30 MIM Felgen für Motorsportzwecke
    zugelegt. Bei einigen, waren auch Gutachten dabei. Keine Kopien, sondern Originale, die hatten alle die gleichen
    Kringel und Häkchen wie das von dir Eingestellte. Der damalige Importeur gibt es auch nicht mehr.


    Hallo Dan,

    Deine Meinung teile ich nicht mit dir, du machst es dir mit dem Versicherungsschutz zu einfach. Wenn einmal ein
    Unfall passiert, egal wer Schuld, der Schutz ist weg und du bekoomst außerdem noch eine saftige Anzeige. Stelle dir
    nur vor mit Personenschaden. Also lasse es besser ohne Eintragung!!!

    Ich würde an deiner Stelle einfach mal zu einem anderen TÜV fahren, am besten in einem anderen Gebiet oder mal
    anrufen und deine Umbaumaßnahme erzählen. Es ist so, wenn du eine Reifengröße eingetragen hast, mit einer
    Felgengröße, dann kannst du ohne weiteres auch eine Andere montieren solange es die gleiche Größe ist UND eine ABE
    hat. Das heißt: eine 7x15 XY mit Einpresstiefe 12 mit Bereifung 195/50x15 ist eingetragen, dann kannst du bei gleicher Bereifung eine Felge XXX bei gleichen Daten mit einer ABE auch fahren ohne Eintragung.

    Bei neueren Fahrzeugen, das ist richtig ,da stehen max. 2 Größen an Bereifung im Schein eingetragen. Wenn nun bei einer Kontrolle der Blaumann der Meinung ist das etwas nicht Original ist, geht er nur zu seinem Einsatzwagen und schaut im Computer nach der ABE. Die ABE des Fahrzeuges mit allen Ausstattungen steht da drin und die ABE Nummer
    wiederum steht in der Zulassung. Ergo, auch bei den Neueren muß alles nicht serienmäßiges eingetragen sein.
    Bei meinem E32/ 735iL sind bei den neuen Zulassunen alleine 2 Zusatzblätter nur für die nachträglichen Änderungen.
    Ich habe hiermit versucht, dir das einigermaßen Verständlich rüber zu bringen. Bei Fragen einfach melden. Gruß: 3er.fredi

  • Hallo Fredi,

    interessant... aber wenn die Gutachten die gleichen Kringel und Häkchen hatten, sind es sicher keine originale, sondern nur gute Kopien gewesen.
    Das Original und auch die Kopie (die anscheinend schon gut im Netz verbreitet wurde) stammt von mir. Ich hab das Original immernoch, wenn auch mittlerweile etwas verblichener.
    Die Kringel hat damals in den 90ern der TÜV-Prüfer gemacht, der die von mir neu erworbenen Felgen an meinem damaligen E21 eingetragen hat.
    Die Felgen habe ich natürlich auch noch :zwinker: und sogar noch die Rechnung :floet:
    Ich beanspruche also die Copyright-Rechte an den bekringelten Gutachten :laie

    Gruß Ekki

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

  • Noch mal zu meinem eigentlichen Problem:

    Ich habe KEINE ABE, KEINE KBA-Nummer auf den Felgen sondern nur die oben gezeigte Kopie des Prüfberichts zu den Felgen. Bis vor Kurzem schien damit wohl auch eine Eintragung recht einfach gewesen und mit ca. 50€ erschwinglich gewesen zu sein - das ist hier wohl die herrschende Meinung, sowie die des TÜV-Prüfers, mit dem ich gesprochen habe.

    ABER aufgrund einer aktuellen Änderung der STVZO soll es wohl - wie beschrieben - mittlerweile wesentlich komplizierter sein. Offensichtlich hat damit noch keiner Probleme gehabt. Ich denke aber, dass dies in Zukunft nicht so bleiben wird, eben für Leute, die ein altes Fahrzeug haben und dieses mit ebenfalls alten Zubehörfelgen verändern möchten. Oft ist es doch so, dass eben irgendwelche Papiere im Lauf der Jahre verloren gegangen sind, wie eine ABE oder ein Originalprüfbericht. In diesem Fall hat man dann also das große Problem, wie ich jetzt. Die Zeiten sind wohl vorbei, wo man mit einem kopierten Kfz-Schein vom Kollegen mit dem gleichen Auto vorstellig geworden ist, um irgendwas eintragen zu lassen.

    Der TÜV-Pürfer hat mir im Übrigen "viel Glück" bei meinem Vorhaben, die Felgen unter meinen Vorraussetzungen eintragen lassen zu wollen, gewünscht. Dann schau mer mal, was die Zukunft bringt.

    Gruß, Dan

  • Hallo Dan,

    Von neuen Zulassungs-Bestimmungen habe ich nichts gehort. Lediglich SOLL die Bestimmungen für das H-Kennzeichen
    geändert werden. Aber egal.

    Für dich ist doch bestimmt der TÜV Pfalz zuständig, oder? Diese Typprüfstelle ( nicht Tüv ! )in Landau hat das Gutachten erstellt, was Ekki oben eingestellt hat. Rufe da mal an und sage, das du einen Satz Felgen mit dem Gutachten gekauft hast und das diese an deinem Fahrzeug eingetragen werden sollen. Was du machen mußt, die werden dir dann alles sagen. Fang nicht damit an, der Prüfer XY hat gesagt!!!! Das ist das erstes Haus am Platze, wenn die Dir dann auch erzählen, das die Bestimmungen sich geändert haben, dann issses so. Ansonsten,
    Fahrzeug starten und ab nach Landau. Ich würde es so machen. Gruß: 3er.fredi

  • So ähnlich seh ich das auch.
    Erst mal woanders Infos einholen. Ich habe auch nichts von Änderungen gehört.
    Was ich aber schon öfters erlebt habe, waren Prüfer, die nur nach Schema f vorgegangen sind. Und da passen Oldtimer nicht unbedingt rein.
    So könnte es auch bei den Felgen sein. Keine KBA-Nummer, also Einzelabnahme und teuer...

    Geh woanders hin und trage erst mal Dein Anliegen vor :zwinker:

    Gruß Ekki

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

  • Hallo Dan,

    Und wenn es dann mit Ekki´s Gutachten geklappt hat, dann denke dran ( Copireiten ) :smilie_prost:
    Ekki, Walter und ich, machen mit, also besser vorher 200 bezahlen und kein Copi,
    sonst könnte es teuerer werden. :sarcastig: Gruß: 3er.fredi

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