Heute war ich beim TÜV

  • Servus e21 Gemeinde, seit ein paar tagen schraube ich an meinem Schätzchen, kleinigkeiten wie Öl wechsel und Zahnriemen müssen gemacht werden ist ja alles kein ding, bis auf den kurzen besuch heute bei meinem TÜV Ing. das der wagen 30 sein muss war mir klar und das die anbauten zeitgenössisch seien müssen auch, jetzt kommt das aber ;) das die anbauteile wie Weber vergasser oder Felgen vor 20 jahren eingetragen seien müssen :shock hat mich warsten sinne des wortes umgehauen!!!

    Gruß Umut

  • Moin Unmut

    Verstehe ich dich richtig, dass die Anbauteile schon vor 20 Jahren im Brief hätten eingetragen sein müssen?
    Das wäre ja unglaublich!! :shock
    Und das kann ich mir auch nicht vorstellen.

    Gruß
    Harry

    Gruß
    Harry

    "Damit das mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.

  • Hallo Unmut,
    Gehe nochmal zum Tüv-Beamten und konfrontiere ihn mit :

    Der Weber-Vergaser und die Felgen hätten vor 20 Jahren eingetragen sein können.

    d.h. Du solltest irgendwelche damaligen Unterlagen mitnehmen , aus denen der damalige Umbau an einem anderen Auto ersichtlich ist.
    Dann kann ernicht mehr anders oder Du gehst zu einem anderen TÜV.
    TIP: Vor TÜV - Abnahme mit dem Prüfer die Sachlage anhand von Unterlagen ohne Auto im Vorfeld absprechen.
    Das wirkt Wunder.
    mfg
    Türi

  • Hallo Gemeinde,

    habe das gleiche Problem!

    Der TÜV trägt mir meine 40er Weber schon ein, nimmt mir aber das H ab!!!

    Fahrzeugbriefe-/kopien sind für den TÜV-SÜD keine Arbeitsgrundlage,die Vergaser könnten damals ja per

    Einzelabnahme (Die Bedingungen/Voraussetzungen kennt er nicht) eingetragen worden sei !!!

    Es hilft auch kein ALPINA etc. nur eine Freigabe von BMW!!

    Gruss

    Stefan

  • Hallo

    kann nur euch Schreiben das ich im Jahr 2011 das H bekommen habe mit Zeitgleicher Eintragung der Reifen 205/50 King felgen.

    das kommt auf den Prüfer an, den richtigen suchen ! :good:

    TüV Süd Garching/Hochbrück bei München

    Hans

  • Hallo Umut,

    nach dem alten H-Katalog hat der Prüfer recht. Dieser wurde in den 90er eingeführt und Anfangs wurde es auch so umgesetzt. Relativ schnell wurde es aber schwammig gehandhabt.
    Einige Prüfer legten wert auf den oder die ehemaligen Eintragungen (bezogen auf das zu prüfende Fahrzeug) anderen war es nur wichtig das die Änderungen zeitgenössisch, üblich, technisch einwandfrei und in den ersten 10 Lebensjahren des Wagens erhältlich waren.
    Der neue Katalog (ab 01.11.2011) bezieht sich nun ausdrücklich auf dieses Problem und erlaubt ausdrücklich nachträgliche Änderungen am Fahrzeug im Sinne des H-Kennzeichens die eben nicht in den ersten 10 Jahren an diesem Fahrzeug verbaut oder eingetragen sein müssen.
    D.h. das z.B. ein Alpina Gruppe 2 2002 Nachbau ausdrücklich möglich und erlaubt ist. Aber eben immer im Sinne des erlaubten was Gutachten, ABE´s und EWG Betriebserlaubnisse so hergeben.
    Das Gutachterwesen ändert sich aber im allgemeinen sehr stark. Ich bin der Meinung das unser Gesetzgeber und höherrangig die EG keine Änderungen mehr möchte.
    Am besten alle Kraftfahrzeuge bleiben bis zur entgültigen Verwertung so wie sie ehemals vom Band gekommen sind.
    Gerade abgasrelevante Änderungen (Deine Vergaser) sind schon länger ein extrem sensibles Thema. Die Pürfer bekommen inzwischen richtig Druck von höherrangiger Stelle.
    Einfach mal eine Änderung abnehmen weil der Sachverstand einem sagt das das geht und gut wäre zieht schon lange nicht mehr.
    Ohne Gutachten als Arberitsgrundlage (sind ohnehin alle ungültig) geht inzwischen bundesweit fast nichts mehr.

    Mal am Rande um es etwas zu verdeutlichen:
    Behindertenumbauten müssen auch eingetragen und abgenommen werden. Dazu zählen z.B. Renault Kangoos oder alte Astras die hinten aufgeschnitten um werden Platz für eine hydraulische Rampe und dem Rollstuhl Verwendung zu schaffen.
    Diese Umbauten galten immer als unantastbar. Ist dem Sachverständigen kein grober handwerklicher Fehler aufgefallen wurde es abgenommen und gut.
    Solche Abnahmen finde ich gesellschaftspolitisch sehr wichtig, denn behinderte Menschen müssen und sollen am allgemeinen Leben eben auch teilnehmen können.
    Mir ist jetzt ein Fall bekannt wo ein Prüfer wegen solch einer Abnahme extreme Schwierigkeiten bekommen hat.
    Ohne da jetzt weiter ins Detail zu gehen: Ich erahne was da in Zukunft noch so alles auf uns zu kommt.
    Wenn es ohne lauter, breiter, tiefer, mehr Leistung oder H-Abnahme schon Stress für die Sachverständigen gibt............

    Weise ihn mal auf den neuen K-Katalog hin und hoffentlich hast Du ein Gutachten für die Verwendung der Vergaser auf diesen Motor..........
    Briefeinträge anderer Wagen sind in diesem Punkt "eigentlich" gar nichts wert. Es sei denn diese sind richtig alt und weisen wenigstens das im Sinne des "H" aus.

    Beste Grüße André

  • Hallo
    Wollte mich mal zum Thema Felgen melden.
    Habe bei meinem 323i, vor über 20 Jahren die BBS 7Jx15 mit 195 50 15 eintragen lassen!
    Im Jahre 2009 habe ich dan mein H bekommen. dazu gab es einen neuen Brief.
    Nun ist es so, das da nur die kleinste Größe eingetragen ist! (185 70 13 )
    Heißt das nun, ich kann alles an Felgen draufmachen, was für den e21 eintragungsfähig wäre, ohne nochmal eintragen zu lassen?
    (Fahre weiter die 7Jx15 ohne Propleme bei einer Kontrolle)
    Ist, glaube ich, bei allen Neuanmeldungen so.
    gruß
    Harry

  • Hallo Harry,

    das ist ganz sicher so nicht richtig. Der Prüfer hätte 2009 Deine vorhandenen Einträgen übernehmen müssen bzw. sollen.
    Dann hast Du bisher bei der HU oder sonstigen Prüfungen einfach Glück gehabt.

    In der "neuen" Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird immer nur die kleinste zulässige Größe ab Werk genannt.
    Der Datenstamm dazu wird vom KBA aus Flensburg auf Basis der ehemaligen ABE Nummer mit der das betreffende Fahrzeug damals die Grundabnahme gemacht hat und in den Verkehr gebracht wurde übernommen.
    Mit Deiner Zulassungsbescheinigung sind alle Reifengrößen abgedeckt die BMW damals vorgesehen hat.
    Nicht aber Reifen und Felgen die nachgerüstet wurden und unter Umständen eine technische Abnahme benötigen.
    Das scheint der Prüfer damals vergessen zu haben.
    Obwohl, eigentlich ist es ein Thema der Zulassungsstelle, die hätten den Datenstamm aus Flensburg aufrufen und nachträgliche Änderungen die im alten Brief schon standen übernehmen müssen.
    Das ist mir auch schon mal passiert, am Schalter beim schreiben der neuen Papiere habe ich noch extra nach der Standheizung gefragt, ja ja war der Kommentar.
    Zuhause hatte ich dann später gesehen das diese natürlich fehlte und noch gut 4 Rechtschreibfehler mit an Bord waren., incl. einer leicht falschen Reifengröße.
    Da es keinen Datenstamm gab musste kompl. alles mit der Hand abgeschrieben werden, das zur Entschuldigung, aber es kostet auch extra und wird einem nicht geschenkt.
    Wer bitte schreibt auch Buchlohe so? Wo es doch Buchloe heißen muss.
    Es gab dann aber kostenlos einen neuen Fahrzeugschein in dem alles richtig war.

    Beste Grüße André

  • Hallo Harry,

    wenn Du den alten Brief noch hast sollte es keine Probleme geben.
    Dann würde ich mal das zuständige Strassenverkehrsamt ansteuern und den Vorgang dort schildern.
    Am besten das es bei einer Kontrolle aufgefallen ist, Dir dieser Sachverhalt völlig neu ist und "Sie" das anscheinend vergessen haben...........
    Vergiss den aktuellsten HU-Bericht nicht, der Stempel der letzten HU im Schein (einmal muss dieser ja schon drin sein) wird normal alleine nicht mehr aktzeptiert.

    Umut: Dann ist soweit fast alles gut.
    Denn der Prüfer muss die Umbauten/Änderungen gar nicht abnehmen, das ist ja schon geschehen.
    Er muss nur schauen das soweit alles dem H-Katalog entspricht.
    Also nicht wann das eingetragen wurde sondern ob das schon in den ersten 10 Jahren des Wagens hätte eingetragen werden können, weil zum einen verfügbar und zum anderen auch üblich.
    Übrigens: Die Beweislast das es das damals schon gab liegt bei Dir, nicht bei ihm.
    Den aktuellen H-Katalog findest Du vorne auf der Startseite, bei Gutachten/Prospekte usw.......

    Beste Grüße André

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