óla,
jetzt kommt doch scheinbar Bewegung in die Sache. Ich fasse einen Artikel (Roland: nennbar müsste die Quelle doch sein?) aus einer Zeitschrift zusammen (wobei man sich viel zusammenreimen muss, gesundes Halbwissen halt)
1.Ab Sommer (schonmal reichlich undefiniert ) kann man sich das Kennzeichen zulegen. Sieht ein wenig komisch, HU Plakette jetzt seitlich abgesetzt und darunter die Zahl des Fahrzeuges ( 1 oder 2). Daher braucht nur ein Kennzeichen umgesteckt werden (ansonsten kein Sinn). "Wo das H lassen?" ist noch ne andere Frage
2. Von Auto auf Motorrad geht nicht. nur "gleichartige" Fahrzeuge. (was ist mit 2,8 und 7,5 Tonner, weiß die genaue Bezeichnung nicht ).
3. Knackpunkt. Versicherungsschutz muss für beide Fahrzeuge gelten, da von dem nicht gefahrenen immer noch die allgemeine Betriebsgefahr ausgeht.
Meine Kritk: Was aber wenn der 2. Wagen in einer Garage abgestellt wird? Hier kann man doch auch nicht zugelassen KFZ nach Lust und Laune abstellen (okay die allgemeine "Betriebsgefahr" besteht ja immer noch, eigentlich von allem würde hier aber zu weit führen)
Fazit: Für Laternenparker ist das Konzept völlig uninteressant, weil eh beide KFZ dann Steuern und Versicherung kosten . Vielleicht kann man als Parker auf befriedetem Grund noch was bei der Versicherung rausholen. (glaube ich aber nicht) . Also, schön die wissenschaftlichen Mitarbeiter beschäftigt, nix draus gemacht...same as ever
Quelle: Zeitung gefüllt mit Halbwissen, daher kann ich mir nicht vorstellen dass es so ohne irgendeinen Vorteil laufen soll?
Grüße
El