• Hallo Freunde,
    es wird langsam Zeit mei Baby Tüvfertig zu machen. Hab deswegen paar Fragen an Euch. Habe Saison Kennzeichen (H-
    Zulassung nächstes Jahr) Von Mai bis Oktober. Jeza is Tüv fällig am März und ich frage mich muss ich nun am März
    mit Roten Nummern zum Tüv vorfahren oder reichts im Mai wenn er automatisch angemeldet ist. Hätte dann ja 2
    Monate überzogen,bissl viel oder? Was meint Ihr dazu?
    Also eigentlich is mei Baby ganz fit,dennoch gibts da ein kleines mini Löchle am Rahmen vorne Links an so nem Falz. Frage mich ob ich das ganz normal schweissen kann oder ob man da anders ranngeht. Hab da mal was gehöhrt von
    durchgezogener Naht, dickerem Blech und so. Na ja, bin mir nicht sicher deswegen frag ich. Dann hab ich beim Freundlichen Bremsbacken für hinten bestellen wollen (komplett am liebsten) die haben aber nur die Beläge die dann
    aufgenietet werden müssen. Frag mich da auch wieder, was für Nieten usw. Am liebsten wär mir so ein kompletter Satz
    mit Federn und den ganzen Kram halt. Auch die Sache mit der AU is mir nicht klar. Macht der Tüv-Mensch die jetzt
    vor Ort oder soll ich die vorher machen. Dann no ne blöde Frage, brauch ich so ne Pluspol Plastikabdeckung für mei
    alte Dame. Beim Kumpel haben die das bemängelt (allerdings neueres Baujahr)
    Also ich hoff meine Fragen nerven nicht aber in unsrem Forum krieg ich halt immer die besten Antworten. :klap:

    Gruss Kriss

  • Hey Du,
    also nach meinen erfahrungen nach ist das mit dem Tüv kein Thema das wird eben zurückdatiert,also auf März. Fertig.

    Pluspol andeckung ist vorschrift die bekommst beim Freundlichen.

    Wenn nicht dann eben von mir!!

    Gruss

  • Servus,

    soweit ich weiß wird der 'TÜV' in dem Fall - da außerhalb der Saison fällig - ausmahmsweise 'in die Saison' gelegt, damit man zukünftig nicht mit abgelaufenem Tüv in die Saison startet. Kannst da, wenn er zugelassen ist, ohne rote Nr zum Tüv ... nur zügig, da ab dem 3. Monat TÜV überziehen dir 'grüne Zunft' mehr kassiert :floet:
    Bestandene AU ist Pflicht um die HU zu bestehen und muß mittleweile im selben Monat gemacht werden, kann aber auch vor dem Tüv-besuch woanders gemacht werden.....
    Beläge (Bremsbacken) und die Federn sollte es im Zubehör oder bei WN geben - Jurid, ATE oder Textar sind ok, BMW nimmt/nahm J. und T. Beläge auch als org Teile (ob's da Chargenunterschiede gibt woiß I net)....
    Schweißen wird vorher besser sein, mit machen Prüfern kann man reden, manche suchen dann noch gründlicher nach Mängeln bei den alten Schätzchen ....
    Blechdicke ist nicht so maßgeblich, soweit ich weiß, mus nur ordentlich gemacht sein :smoke:
    Pluspolabdekung besser dran machen, ist aber nur ein geringer Mangel.

    Also ... veile Erfolg!

  • Hallo Siversurver,

    guckst du hier:

    Anlage VIII (§ 29 Abs. 1 bis 4, Abs. 7, 9, 11 und 13 StVZO) Untersuchung der Fahrzeuge:
    2.6 Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Zulassungszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt, abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung.=
    2.3 Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen.D.h.
    1. du kannst mit deinem e21 auch im ersten monat der saisonzulassung zur hu fahren, ohne beanstandet zu werden. dann wird dir als neuer termin dieser monat, also der erste deiner saison, als nächster hu-termin (2 jahre) gesetzt.
    2. bei dir wäre es sowieso kein prob, da die ersten zwei monate, sprich bei dir april und mai, nicht kosten würden. du kannst bis zu zwei monate überziehen, ohne ein verwarnungsgeld zu riskieren. erst bei einer überziehung von mehr als 2 monaten kostet es 15 euronen. dass du bei einem unfall und nachweis eines eklatanten mangel natürlich mit deiner versicherung probleme bekommst, ist was anderes.

    bezüglich au ist auch nix neu. du kannst die au machen lassen, wo du willst. du bekommst eine bescheinigung eines autorisierten betriebes mit stempel und unterschrift, wie bisher auch, nur dass halt jetzt die plakette wegfällt. war aber auch bisher so, dass du ohne au keine hu bekommen hast. kannst die au auch beim tüv, dekra, küs o.a. machen lassen. war bisher aber auch schon so. hat sich, außer dem wegfall der überflüssigen vorderen plakette, nix geändert.

    bremsbacken bekommst du in jedem zubehörladen komplett. wenn du noch nie genietet hast, würde ich das auch nicht machen. sollen doch auch eine vollbremsung überstehen, ohne dass die beläde lose in den trommeln rasseln. komplett kostet auch nicht die welt.

    hoffe geholfen zu haben.

    mit besten grüßen aus bayern

    stefan

    :rennleitung:

  • Danke Stefan,
    hast sehr geholfen.Nun bin ich beruhigt und kann die kleinen Mängelchen an der alten Dame beseitigen
    und dann vorfahren. Kanns nicht mehr abwarten bis endlich Frühling is.


    Grüsse zruck aus Bayern :thenkju:

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