Betrifft nochmal die Duisburger unter uns...Brauche Hilfe

  • So,
    Mit Herrn Roßmöller ist alles geklärt.Brauche jetzt nur noch ein Gutachten nach §23,ist laut Herrn Roßmöller das gleiche Gutachten das man auch fürs H braucht.Dann steht der Wiederzulassung auf 07 nichts mehr im Weg.
    Kann mir einer von euch einen günstigen Gutachter sagen der mir das abnimmt?Müsste natürlich zu mir nach Bucholz kommen,da Fahrzeug abgemeldet in Garage steht!!!Wie teuer ist das heute?Letztes Gutachten das ich machen liess war 2001 und die Preise kann man bestimmt nicht mehr vergleichen. :dance:

  • Wirst nicht um ein Überführungskennzeichen drumrum kommen, such dir also 5 schöne Tage aus und los.
    Kosten für dieses Gutachten belaufen sich auf ca 100eus :shock

    Viel Erfolg :dance:

    Wenn ich langsamen Leuten beim langsam sein zugucken muss, dann krieg ich laute Weisse-Hai-Musik im Kopf.

    Die Elli: Ein 320/4 A, Bj.76 in Jadegrün
    Der Edgar: Ein 320/6 A, Bj.82 in Polarissilber

  • warum kommt er nicht drum rum?Bei mir war der Gutacher auch in meiner Werkstatt,und ich mußte nicht hinfahren...und das sogar noch im Sommer..... :teta: Aber 100 Euro hat's bei mir auch gekostet. :smoke:

    Wer später bremst ist länger schnell...
    Weiss-Blaue-Grüße  :Bier:

    Struppi

  • Habe grade mit einem Gutachter telefoniert und der sagte mir das die Untersuchung nach §23 eine HU ist,ganz gewöhnlich und die habe ich im September ohne Mängel machen lassen.Werde bei Onkel Roßmöller vom SVA am Montag nochmal nachhaken.


    Hat sich erledigt---alles Quatsch wat der mir da grad am Telefon erzählt hat!!!

    B. Fahrzeuge

    II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung

    §23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer

    Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.


    Kommt ihr Duisburger 07er ;)
    Wer hat euch das gemacht oder muss ich dafür zum Tüv oder Dekra selber?


    S0,jetzt is aber Schluss hier,Schei... Behörden!!!
    Habe grade Rückruf vom Gutachter der Dekra erhalten der mir versicherte nach Einsicht in die neue Gesetzeslage das in meinem Fall die normale HU reicht wegen des Bestandschutzes.Anders wäre es bei ERSTANTRAG der roten 07!!!Jetz werde ich dem Roßmöller was husten am Montag!

    Habe durch einen Bekannten noch einen Gutachter kontaktiert der mir das gleiche gesagt hat.Problematik nach der neuen Gesetzeslage ist das ich NORMALERWEISE bei ERSTANTRAG auf rote 07 dieses §23 Dings brauche.Dies ist aber erst mit 30 Jahren möglich,NICHT vorher.
    Da ich aber diese Nummer mit dem Auto von 2001-2005 bereits hatte und das SVA mir Bestandsschutz zugesagt hat,reicht eine normale HU...muss ich mit Herrn Roßmöller Montag klären

  • Hier in Duisburg hat keiner ein 07er.
    Da musst Du Dich leider selbst mit rumärgern. Die Sache mit dem Bestandsschutz ist ja auch wieder was spezielles :shock

    Bei H-Kennzeichen könnte ich Dir Infos geben, aber das hilft Dir in dem Fall leider nicht.

    Viel Erfolg und lass Dich nicht unterkriegen :lovebmw:

    Gruß Ekki

    PS: Vielleicht sollten sich Gutachter und H. Roßmöller mal unterhalten :zwinker:

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

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