Mit 07er-Numer auf Strasse parken

  • Hallo zusammen

    da ich nun Urlaub habe und meinen e21 öfters fahren kann (Garage ist leider weiter weg) meine Frage:

    Gibt es irgendwelche Beschränkungen, dass man mit der 07er-Zulassung nicht im öffentlichen Parkraum parken darf? Wenn ja, gibt es generelle Beschränkungen oder ist das von Stadt zu Stadt unterschiedlich? Ich kann schliesslich einen Garagenstellplatz nachweisen, d.h. er steht nicht ganzjährig auf der Strasse. Und versichert und versteuert ist er ja.

    Was sagt ihr dazu? Hat jemand schon (schelchete) Erfahrung gemacht?

    Gruss Jochen

    323i E21 Bj.12`79 mattschwarz, Supersprint-Komplettanlage. (Elektrik, Kabelbaum, Zündgerät von 6`82)

  • Moin,

    das ist Sache des jeweiligen Landes, somit ist es in NRW anders als in Bayern. Du kannst das Thema nicht allgemein betrachten.

    Du solltest mit der Roten Nummer ein Führungsdokument bekommen haben. Da steht die Nutzung drin. In NRW z.B. darfst Du nur Probefahren, Werkstattfahren und Fahrten die zur Erhaltung des Kulturgutes dient durchführen. Ob nun Parken dem Erhalt des Kulturgutes dient ist in der Tat Auslegungssache.... Das ist Deutschland.

    Gruß
    Ralph, der seine 07er gegen H Kennzeichen getauscht hat :geil:

  • Ein Fahrzeug mit 07er Nummer ist nicht zugelassen. Und ein nicht zugelassenes Fahrzeug darf auch nicht auf öffentlichen Wegen abgestellt werden. Das ist wohl in jedem Bundesland gleich.
    Frage ist halt, interessiert es jemanden an der Stelle? :rennleitung:

    drum hab auch ich das H ;)

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

  • Also in meinem Fahrtenbuch steht auch der Passus " zum Aufruhr öffentlichen Kaufinteresses" :icon_cheesygrin:
    Also Preisschiler rein und dann parken.
    Ansonsten gibt es wohl Probleme. Du darfst das Fahrzeug nicht einmal mit 07er Kennzeichen an der öffentlichen Straße
    abstellen.
    Ich fahre nur zu Oldtimertreffen und das ca. 5mal im Jahr, da ist das mit 07er Kennzeichen OK. Wer aber so mal
    Ausfahren will, sollte, wie Ekki schon schrieb, das H-Kennzeichen oder das Saison-Kennzeichen wählen.


    Grüße aus Rotenburg/Wümme
    Andreas

    1800er Viertopfzerknalltreiber Driver

  • Wenn sich 2 BMW`s treffen, ist das dann kein BMW-Treffen ? :P:D
    Habt ihr kein Werkzeug im Kofferraum ? :P:D
    Haut einen gammeligen Zündverteiler incl Luftfilterkasten dazu ! :P:D
    He, die Karre verreckt ständug :ironie:
    Lasst euch jedoch nicht vor dem Supermarkt damit erwischen :rolleyes:

    Seid ihr aber unflexibel *Buuuuuh* :sohr:

    Wenn ich langsamen Leuten beim langsam sein zugucken muss, dann krieg ich laute Weisse-Hai-Musik im Kopf.

    Die Elli: Ein 320/4 A, Bj.76 in Jadegrün
    Der Edgar: Ein 320/6 A, Bj.82 in Polarissilber

  • Ich hätte auch immer ein schlechtes Gewissen wenn ich mit der 07er Nummer auf öffentlichen Parkraum stehe. Aber wenn ich zu einem Treffen schon einen Tag früher an- oder abreise oder einem potenziellen Käufer ( da soll es in Raum DU ja einige geben :) ) das Fahrzeug vorführe sollte es wohl gehen. Wenn du jetzt in deinem Urlaub jedoch Deinem Nachbarn die ganze Woche den Parkplatz an der Strasse blockierst und der sich bei den Grünweißen dann beschwert hast du wohl schlecht Karten. Wenn du das Auto irgendwo abstellst wo es keinen "behindert" oder "stört" sollte es wohl keine Probleme geben. Man muß halt immer das Parken an dieser "Stelle" auch plausibel machen können. :D:D:D

    Gruß,

    Volkert

    Der, der einen 02 Baur gesucht hatte.

  • Hallo,

    ich habe selber vor kurzem in Berlin -wo mein Wagen ja auch angemeldet ist- auf´m Parkplatz gestanden mit 07er Nummer. Ich wollte den Wagen erst einen Tag nach dem Besuch eines Treffens wegfahren, da es schon sehr spät war und ich mit den Öffentlichen nicht mehr von der Garage nach Hause gekommen wäre... Prompt hatte ich ein Knöllchen wegen Falschparkens unterm Wischer...

    Wenig später bekam ich eine Einladung vom Amt, doch einmal unverzüglich vorbeizuschauen... :icon_eek: ! Ich sei "aufgefallen" hieß es da -und diesmal nicht durch mein unglaublich bezauberndes Äußere...! So´n Scheiß. Habe dann aber erklärt, daß ich den wagen am betr. Abend nicht mehr habe umsetzen können, und da war´s auch mehr oder weniger ok... mit dem Einwand, ich solle das nieeee wieder machen!! Sonst werde mir u.U. das Kennzeichen wieder aberkannt, die Steuern wären dann nachzuzahlen... für welchen Zeitraum ist mir aber noch nicht so 100%ig klar. Also parkt die Kiste jetzt immer schön in der Garage oder auf Privatgelände oder in einer Tiefgarage... bis zum 30. ! Dann fahre auch ich sorgenfrei mit ´nem H durch die Umweltzone :D !

    Gruß Daniel

  • vesuche jetzt ganz cool zu bleiben. habe jetzt ca. halbe stunde damit verbracht einen kommentar zu den verschiedenen falschen antworten zu schreiben und als ich absenden wollte hat meine kiste die verbindung getrennt und alles war weg. :boese:

    habe jetzt weder die zeit, noch die lust alles nochmal zu schreiben.

    werde die nächsten tage, wenn ich zeit habe nochmal einen beitrag zum 07er schreiben.

    mbg ms

  • § 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer(1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung vonOldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen,benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungenkeine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichenführen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrtenzum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Abs. 2 derStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.(2) Für die Zuteilung und Verwendung der roten Oldtimerkennzeichen findet § 16Abs. 3 bis 5 entsprechend mit der Maßgabe Anwendung, dass das Kennzeichen nur anden Fahrzeugen verwendet werden darf, für die es ausgegeben worden ist. Das roteOldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummerjeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern undbeginnt mit "07". Es ist nach § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1 und 7auszugestalten und anzubringen. Fahrzeuge mit rotem Oldtimerkennzeichen dürfen imÜbrigen nur nach Maßgabe des § 10 Abs. 12 in Betrieb genommen werden. Der Halterdarf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn dieVoraussetzungen nach Satz 4 nicht vorliegen.(3) Unberührt bleiben Erlaubnis- und Genehmigungspflichten, soweit sie sich aus anderenVorschriften, insbesondere aus § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, ergeben.

     soweit der text des einschlägigen paragrafen. früher war die zulassung in der stvzo geregelt, seit einführung der neuen fzv nun dort. fzv = fahrzeugzulassungsverordnung. mit den roten kennzeichen, egal ob 07 oder 06, darfst du probe- prüfungs- und überführungsfahren. darunter fallen die sogenannten probefahrten, die gunna meinte. das sind fahrten, die du machen kannst, um die betriebsfähigkeit deines fahrzeugs zu überprüfen/erproben.prüfungsfahrten sind für die werkstätte und den freundlichen herrn mit der plakette in der hand, welche sich gerne auf unser kennzeichen verirren möchte. überführungsfahren dürften klar sein.zusätzlich zu den probe-, prüfungs- und überführungsfahrten darfst du mit deinen 07er fahrten zu oldtimertreffen unternehmen und fahrten, die dazu abzielen, die betriebsfähigkeit deines oldtimers zu erhalten, unternehmen. es wurde somit per gesetz ermöglicht, dein gutes stück (auto meine ich, das andere wäre das beste stück :kram: ) hin und wieder zu bewegen (=bewegungsfahrt), damit er keine bleibenden standschäden erleidet und ein erhaltenswertes automobiles kulturgut bleibt. das rote 07er ist im gegensatz zum h-kennzeichen nicht fahrzeuggebunden, d.h. damit können mehrere oldtimer bewegt werden, was für den besitzer einen enormen finanziellen vorteil bringt, da er nicht alle seine oldies anmelden muss. das wäre auch der sinn und zweck des roten 07er. für ein einzelfahrzeug ist das h gedacht.wer ein 07er hat, sollte sich den fahrzeugschein, vor allem das kleingedruckte durchlesen. dort steht geschrieben, was erlaubt und nicht erlaubt ist. grundsätzlich ist es für die polizei schwer, einen missbrauch des 07ers nachzuweisen. luftfilterkasten und werkzeugkasten im kofferraum sind nicht zu leugnen, aber.............. ein sehr aufmerksamer nachbar oder ein polizeibeamter, der es auf dich und vor allem auf das rote 07er abgesehen hat, kann dir das leben schon schwer machen. dann gibt es eine meldung an die zulassungsstelle und die lädt dich dann evtl. vor, bzw. mahnt dich ab mit dem hinweis, das rote einzuziehen, ab. :boese: ein parkverstoß ist in den §§ 12 und 13 stvo. geregelt. da gibt es keinen tatbestand, der das parken auf öffentlichen straßen mit roter 07er verbietet. das ist auch einleuchtend. stell dir mal vor: du fährst mit deinem oldie zum ersatzteilhändler um ein passendes teil zu kaufen und darst dort nicht parken. soll dann der beifahrer andauernd um den block fahren, bis du das passende teil hast, oder wie stellst du dir das vor? ne ne, parken ist erlaubt, wäre ja noch schöner. wie ekki schon schrieb, es kommt auf die dauer an, mit der du den wagen bewegst und abstellst. und natürlich auf einen beobachter, der dir nicht wohl gesonnen ist. die fzv und auch die stvo sind in der ganzen bundesrepublik gleich, die gilt von flensburg bis bad reichenhall. Daniel: mich würde interessieren, wer dir die verwarnung aufgebrummt hat, städtische oder polizei? und welchen tatbestand sie draufgeschrieben haben.stellst du deinen fast-schrott auf der straße ab ist das eine owi nach dem straßen- und wegegesetz. stellst du deinen ganz-schrott auf der straße ab ist das eine owi nach dem abfallbeseitigungsgesetz.beides trifft für den e21 nicht zu. zum glück. :geil: aber.............stellst du ein nicht zugelassenes fahrzeug - gar keine zulassung - saisonkennzeichen außerhalb des zulassungszeitraums - rotes 07er dauernd am e21 angebrachtauf öffentlichen verkehrsgrund ab, gibt es 40 euro + 28,50 für die gebühren und 1 punkt. der punkt tut weh, denn wir sind keine jäger und sammler. hoffe jetzt, dass es einigermaßen klar ist. sollten fragen auftauchen, werde ich versuchen sie zu beantworten. ich glaube auch, dass es nicht wert ist ein 07er für ein auto zu missbrauchen. saison ist auch nicht teuerer und zudem legal. mbg ms :rennleitung:

  • Das 07er ist jetzt für Besitzer von einem Fahrzeug nicht mehr interessant. Preislich gegen Saisonkennzeichen ist doch schon ein Unterschied. Ich zahle für 07er 192,- Euro und für Saison etwa 450,- Euro (6Monate).
    Die Differenz verfahre ich in 2 Jahren nicht an Benzin. :D

    1800er Viertopfzerknalltreiber Driver

  • Das grösste Problem sind die schwarzen Schafe, die reissen das in den Tod !
    Aber was zum Teufel ist nun schwarz, grau, oder weiss ???

    Wer die Elli kennt, der weiss, das ist 100% nicht schwarz :2:
    Und wer den Edgar kennt, weiss das mit dem Wagen garantiert nix falsches getrieben wird !
    Aber eine Owi wude mir auch schon angedroht, von nem Schnösel mit höchsten 25..., dabei hab ich nur jemanden abgeholt, der auf ein Treffen mit wollte.
    He, liebe Polizei, das muss aber nun wirklich drin sein :boese:
    Auch das ich, gerade wenn mehrere 100 Kilometer zu einem Treff zu fahren sind, auch ma links abbiege um mir was anzusehen, bzw jemand besuche, den ich sonst nicht zu sehen bekomme. :icon_exclaim:
    Unglaublich...

    Deswegen niemals ohne Werkzeug und ner dummen Gosche auf ne Reise aufbrechen ! :D

    Mer sollts net glauben, studierte, wissende und gleichgesinnte, gönnen einem nicht mal die Butter auf dem Brot.
    Die Frage ist, auf was sind die denn eigentlich neidisch ?
    Haben die lediglich nur nenn kurzen in der Hose? :boese: :thumbup:

    ......und wollen ihn dadurch verlängern?
    Leutz, das geht nicht :D

    Wenn ich langsamen Leuten beim langsam sein zugucken muss, dann krieg ich laute Weisse-Hai-Musik im Kopf.

    Die Elli: Ein 320/4 A, Bj.76 in Jadegrün
    Der Edgar: Ein 320/6 A, Bj.82 in Polarissilber

    Einmal editiert, zuletzt von Gunna (21. Juli 2008 um 02:59)

  • > Das grösste Problem sind die schwarzen Schafe, die reissen das in den Tod !
    Aber was zum Teufel ist nun schwarz, grau, oder weiss ???<

    ....das ist das problem dabei. mein motto ist immer: man sollte schon die kirche im dorf lassen. es gibt viele viele, die verarztet gehören, da muss doch nicht irgendetwas an den haaren herbeigezogen werden.


    mbg ms

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