Kurzzeitkennzeichen

  • Hallo Jungs!
    Ich bin aus Österreich und möchte ein deutsches Kurzzeitkennzeichen haben, weil ich mir ein Auto aus der EU kaufe und damit nachhause fahren möchte.

    Meine Frage ist nun, ob ich dieses Kennzeichen als Österreicher bei einer Zulassungsstelle in Deuschland bekomme? Oder muß ich da einen deutschen Freund hinschicken? Und welche Unterlagen brauchen die dort?

  • Ob du als Österreicher überhaupt eins bekommst weiß ich nicht, in jedem Fall brauchst du eine Doppelkarte (alternativ einen Code) und einen gültigen Personalausweiß.

    Meine Versicherung hat mir eine spezielle Doppelkarte für ein Kurzzeitkennzeichen gemailt. Wenn du das Fahrzeug später auch bei der Versicherung versicherst machen sie das meist sogar kostenlos.

    Dazu musst du dich vorher informieren ob deine Zulassungsstelle am digitalen Verfahren teilnimmt (Code) oder nur die Doppelkarte annimmt. Die meisten machen beides.

    Zur Sicherheit würde ich einfach mal anrufen, dann kannst du alles Zweifelsfrei klären.

  • Hallo Günther,

    ein Kurzzeitkennzeichen gilt jedoch nur für Deutschland. Welche Möglichkeiten es gibt damit du bis nach Österreich fahren kannst kann ich dir auch nicht genau sagen. Eventuell brauchst du ein Exportkennzeichen, welches jedoch noch einmal deutlich teurer als ein normales Kurzzeitkennzeichen ist.

    Gruss Steffen

    E21, 318i, 11/81, Opalgrünmetallic (KEIN Edition) - Yoda
    E23, 728iA, 09/79, Resedagrünmetallic (EZ erst 06/80) - Dobby - Rest in Peace
    E23, 728, 04/79, Topasbraunmetallic - Dobby II.
    E24, 635 CSi, 03/80, Polarissilbermetallic - Granny
    ... to be continued .... !? ;)
    :lovebmw:

  • Hmm, das kann ich mir nicht vorstellen.
    Ich habe mir letztes Jahr in Deutschland ein Auto gekauft, 320d Touring. Der Verkäufer hat mir dann ein Kurzeitkennzeichen besorgt. Soweit ich mich erinnern kann, war dies 10 Tage gültig. Mit dem Kennzeichen konnte ich in der ganzen EU herumkurven, wenn ich wollte.

  • Hallo Günther

    hab folgendes herausgekrammt :)


    Kurzzeitkennzeichen
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    [size=1][Blockierte Grafik: http://www.stuttgart.de/sde/global/images/grau_c8.gif][/size]
    [size=1][Blockierte Grafik: http://www.stuttgart.de/sde/global/images/kontextmenue.gif][/size]Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeit-Kennzeichen zur einmaligen Verwendung

    Die Kennzeichen sind zweckgebunden für Probe- und Überführungsfahrten, sie sind kein Ersatz für Ausfuhrkennzeichen!

    Diesen Vorgang können Sie nur auf der Kfz-Zulassungsstelle erledigen; nicht bei den Bürgerbüros.
    [size=1][Blockierte Grafik: http://www.stuttgart.de/sde/l.gif][/size]
    [size=1][Blockierte Grafik: http://www.stuttgart.de/sde/l.gif][/size]
    [size=1][Blockierte Grafik: http://www.stuttgart.de/sde/l.gif][/size]
    Voraussetzungen:
    [list]
    [*]Personalausweis oder Reisepass und Meldebestätigung bei auswärtigem Wohnsitz
    [*]Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
    [*]Beauftragte benötigen eine Vollmacht, den eigenen Ausweis sowie den des Vollmachtgebers
    [size=1][Blockierte Grafik: http://www.stuttgart.de/sde/l.gif][/size]
    [size=1][Blockierte Grafik: http://www.stuttgart.de/sde/l.gif][/size]
    [size=1][Blockierte Grafik: http://www.stuttgart.de/sde/l.gif][/size]

    Fristen und Termine:
    Die Kennzeichen sind einschließlich des Tages der Zuteilung 5 Tage gültig.

    [Blockierte Grafik: http://www.stuttgart.de/sde/l.gif]

    :zwinker:

    Hartge RS ascotgrau 04/ 1981

    A1/3 Clone golfgelb 12/ 1976

    M340i Mineralweiss 06/ 2022

  • Hallo,

    ein Ausfuhrkennzeichen sollte das richtige sein. Bei mir in Oberhavel (OHV) ist es so geregelt:

    - Ausfuhrkennzeichen -
    Erforderliche Unterlagen:
    gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des
    Hauptwohnsitzes (bei ausländischen Antragstellern nur Reisepass ggf. mit Visum)
    - bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original
    od. beglaubigter Kopie
    - bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister (im Original oder beglaubigter
    Kopie)
    - bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht mit Einverständniserklärung über die ggf.
    Bekanntgabe kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Personalausweis des
    Vollmachtgebers und Personalausweis der bevollmächtigten Person
    gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
    Vorführung des Fahrzeuges zwecks Prüfung der Fahrzeug-Identitätsnummer
    Fahrzeug muss eine gültige Betriebserlaubnis und eine gültige Haupt- sowie
    Abgasuntersuchung (§ 29 StVZO) haben
    Fahrzeug ist noch zugelassen:
    - die amtlichen Kennzeichen
    - die Zulassungsbescheinigung Teil II oder gültiger Fahrzeugbrief
    - die Zulassungsbescheinigung Teil I oder gültiger Fahrzeugschein
    Fahrzeug ist außer Betrieb:
    - die Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I
    oder
    - gültiger Fahrzeugbrief und Stilllegungsbescheinigung bzw. entwerteter
    Fahrzeugschein (Fahrzeug darf nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb sein!)
    bei Fahrzeugen die länger als 7 Jahre außer Betrieb sind, ist ein Gutachten
    gemäß § 21 StVZO erforderlich
    Gebührenübersicht:
    (Angaben ohne Vorlage des Zulassungsantrages)
    Geschäftsmerkmale Gebühren € Tarifstelle GebOSt
    Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens unter
    Vorlage einer Zulassungsbescheinigung Teil II und
    Teil I *)
    30,70 221.3
    Internationaler Fahrzeugschein (auf Wunsch) 10,20 225
    KBA 2,60 124
    Identitätskontrolle am Fahrzeug 10,20 399
    ggf. bei nicht getypten Fahrzeugen zusätzlich 15,30 221 Satz 3
    ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II 3,60 123
    ggf. Umtausch Fahrzeugbrief in
    Zulassungsbescheinigung Teil II
    5,10 221 Satz 4

  • ein Kurzzeitkennzeichen gilt jedoch nur für Deutschland.

    Ach ne :veres:
    Man beachte immer das 11te Gebot :sohr:
    Lass dich net erwischen :mooning: , fahr einfach unauffällig ;)
    Aus der Schweiz raus, die ja nich zur Eu gehört, klappt das bestens :rolleyes:

    Wobei man aber erwähnen sollte, das gerade die Austria-Police seeeehr gerne Deutsche im Visier hat und diese auch bei kleinster unwissender Gelegenheit gnadenlos abkocht :censored:
    Fährst du also mit einem deutschen Kennzeichen rum, eben als Österreicher, werden sie dich warscheins im Reflex abkochen.
    Ich habe dich darauf hingewiesen ;) , fass es jetzt aber bitte nicht als Lästern auf, das beruht leider auf sehr vielen Tatsachen. ;(

    Wenn ich langsamen Leuten beim langsam sein zugucken muss, dann krieg ich laute Weisse-Hai-Musik im Kopf.

    Die Elli: Ein 320/4 A, Bj.76 in Jadegrün
    Der Edgar: Ein 320/6 A, Bj.82 in Polarissilber

  • hallo günther,

    schließe mich da gunna an. du solltest auf jeden fall nichts illegales versuchen, ist die ganze sache nicht wert, sowohl in d, als auch in a.

    kennzeichenmissbrauch, vergehen nach der abgabenordnung i.v.m. kraftstg, pflichtversg sind die straftaten

    fahren ohne zulassung mit ca. 100 euro als halter, das mindeste als owi. :rennleitung:

    es geht eigentlich nur ausfuhrkennzeichen. die sind auf deutschem gebiet o.k. und auf a-gebiet dürfte es da auch keine prob. geben. kurzzeitkennzeichen sind bei uns, auch als "ausländer", o.k., wie´s in a aussieht, weiß ich nicht. nehme aber an, dass sie analog zu uns dies auch beanstanden werden. bin mir da nicht sicher. wenn du als deutscher mit festem wohnsitz in deutschland in diesem unserem lande mit einer ausländischen zulassung fährst, gilt satz 1(straftaten und owi) wieder.

    fernzulassungen sind solche, in denen "ausländer" mit ihren zulassungen, sprich ausländische händlerkennzeichen und ausländische kurzzeitkennzeichen, zu uns kommen und diese dann an ihre fahrzeuge anbringen um sie auszuführen. auch das ist strafbar, siehe link: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EURotKZ02.htm

    um auf der sicheren seite zu sein: ausfuhrkennzeichen und gut is.

    mit besten grüßen

    ms :captain:

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