wann kann man ein auto als oldtimer bezeichnen?

  • ich meine die 30 jahres grenze kenn ich. aber nehmen wir mal an ich hab einen wagen mit 76er baujahr aber das gleiche model z.b. -8 (strich 8) gab es schon 1974. ist dann dieser 76er auch als oldtimer zulässig oder muss es die wirklichen 30 jahre hinter sich haben.
    also model bezogen oder baujahr bezogen?

  • Nicht nur Baujahr bezogen, sondern sogar Erstzulassungs bezogen.
    Ausserdem darf es keine Schrottkarre sein, sondern in einem erhaltungswürdigen Zustand.
    So ist es nun mal... und das ist auch gut so.
    Gruß Ekki

    >ich meine die 30 jahres grenze kenn ich. aber nehmen wir mal an ich hab einen wagen mit 76er baujahr aber das gleiche model z.b. -8 (strich 8) gab es schon 1974. ist dann dieser 76er auch als oldtimer zulässig oder muss es die wirklichen 30 jahre hinter sich haben.
    >also model bezogen oder baujahr bezogen?

    Ich fahre nur noch E-Autos:oh_ja:


    E9, E10, E21, E24, E30, E39 :rock:

    und natürlich Wasserstoffbetrieben... dafür steht doch das H, oder?

  • Ich habe schon desöfteren festgestellt, daß die Leute da einiges falsch verstehen. Aus steuerrechtlicher Sicht (H-Kennzeichen) muß das Fahrzeug 30 Jahre alt sein und in einem erhaltungswürdigen Zustand, wie es mein Vorgänger schon richtig beschrieben hat. Aus versichungsrechtlicher Sicht muß das Auto mindestens 20 Jahre alt sein, um als Oldtimer versichert zu werden. Das kann aber von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein, selbst bei verschiedenen Versicherungsagenturen der gleichen Versicherungsgesellschaft sollte man dann nachfragen, um eine Oldtimerversicherung zu bekommen (hat aber nichts mit dem H-Kennzeichen zu tun!). Eine sog. Oldtimer-Rote-Nummer kann man momentan noch für Fahrzeuge ab 20 Jahren erhalten, aber da sollte man sich auch bei verschiedenen Versicherungen erkundigen und natürlich auch bei der Zulassungsstelle, da für die rote Nummer ein Führungszeugnis nötig ist.

  • >Nicht nur Baujahr bezogen, sondern sogar Erstzulassungs bezogen.
    >Ausserdem darf es keine Schrottkarre sein, sondern in einem erhaltungswürdigen Zustand.

    Genau ! Die 30 Jahre beziehen sich nur auf die Erstzulassung und nicht auf das Herstellungsdatum. Weiterhin habe ich in einem Fachblatt (weiß nicht mehr, ob es Motor Klassik, Oltimer Markt/Praxis oder irgendein DEUVET Heft war) gelesen, daß sogar nicht der Tag der Zulassung, sondern nur das Jahr der Zulassung zählt. Bin mir da ziemlich sicher ! Aber so, wie ich die Zulassungsstellen kenne, könnten die das durchaus nicht alle wissen !

    Gruß
    Düsen


    >So ist es nun mal... und das ist auch gut so.
    >Gruß Ekki
    >>ich meine die 30 jahres grenze kenn ich. aber nehmen wir mal an ich hab einen wagen mit 76er baujahr aber das gleiche model z.b. -8 (strich 8) gab es schon 1974. ist dann dieser 76er auch als oldtimer zulässig oder muss es die wirklichen 30 jahre hinter sich haben.
    >>also model bezogen oder baujahr bezogen?

  • > daß sogar nicht der Tag der Zulassung, sondern nur das Jahr der Zulassung
    > zählt. Bin mir da ziemlich sicher ! Aber so, wie ich die Zulassungsstellen
    > kenne, könnten die das durchaus nicht alle wissen !

    Es ist noch viel schlimmer: Es gibt keine wirklich eindeutige Regelung, der Gesetzestext ist natürlich nach Wunsch auslegbar. Und so hängt es vom Zulassungsbezirk ab, ob man den Wagen ab Beginn des Jahres, in dem er 30 wird, mit H-Kennzeichen zugelassen bekommt oder erst an dem Tag, an dem sich die Erstzulassung zum 30. Mal jährt ...

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