Beiträge von okiehdo

    Hallo!
    Falls irgendwann etwas passiert, kann jederzeit festgestellt werden, dass die Federn gepresst sind. Denn im ausgebauten Zustand sind sie definitiv kürzer.
    Also meiner ist mit 40mm Federn tiefergelegt die an der Vorderachse aber etwas tiefer kommen, ich schätze zwischen 50 und 55mm. Meiner hat dabei noch genau 85mm Bodenfreiheit und erlaubt sind 80mm, die hat der Wagen von Bill_Knospi nie im Leben mehr.
    Da muss man sich schon Gedanken machen wer so was einträgt. Mir kommt da gleich so etwas wie ein Gefälligkeitsgutachten in den Kopf, sowas wird einem dort gleich unterstellt. Man braucht sich auch nicht mehr fragen warum die Überwachungsorgnisationen immer mehr Probleme mit Nachkontrollen und Gutachtenprüfungen haben so lange es solche Leute gibt die so etwas eintragen. :shock
    Also ich wäre da vorsichtig falls jemand mit dem Gedanken spielt das nachzumachen. :zwinker:

    Hallo!
    Generell wird es, ich kann nur für Baden-Württemberg sprechen in andere Bundesländern kann es auch anders sein, ein §21 ist nur erforderlich wenn keine Papiere vorhanden sind und das Fahreug über 7 Jahre stillgelegt ist. Falls das Auto länger als 7 Jahre stillgelegt ist, also die Daten beim KBA gelöscht sind die originalen Fahrzeugpapiere vorhanden sind, daber bauliche Veränderungen gemacht wurden ist auch ein Vollgutachten §21 fällig.
    Aber Oliver, kann es sein dass du aus Hessen kommst?
    Grüße Heiko

    Hallo Günter,
    schön dass es deiner Frau wieder besser geht und dass vor Allem nichts "Schlimmeres" Passiert ist. Ist doch auch mal toll zu hören, dass es einem Kind im Bauch der Mutter nach so einem Unfall gut geht. Bei dem Anblick des Fahrzeugs wurde es mir ganz anders. :shock
    Ich wünsche deiner Frau auf jeden Fall dass es körperlich schnellstmöglich aufwärts geht und hoffe, dass ihre Psyche das alles gut wegsteckt :good:


    Zu unseren älteren Herrschaften im Straßenverkehr, bin ich auch der Meinung, dass ab ca.70 ein ein oder Zweijährlicher Check nicht schlecht wäre. Vor allemm ein Sehtest ist eigentlich unumgänglich. Mein Schwiegervater sagt auch immer er sieht super, kann aber nicht einmal aus 2 Metern den Spielstand am 55 Zoll Fernseher beim Fussballspiel sehen und dann erzählt er wieder er ist wieder mit 180 auf der Autobahn gefahren :dash
    Aber egal ob jung und alt oder mittelalt :D ich finde generell mit Rücksichtnahme und Vernunft von vielen Verkehrsteilnehmern ist es nicht weit her. Jeder will der erste der schnellste usw. sein und das verunsichert eben schlechte oder nicht so gute Autofahrer auch und die machen dann eben leider oft fatale Fehler.
    Deshalb sollte sich jeder auch mal an die eigene Nase fassen und mal darüber nachdenken ob er auch immer alles richtig macht.
    Aber wer hört schon gern über sich dass er ein schlechter Autofahrer ist, aber es kann ja nicht nur gute geben.

    Trotzdem schade um das Auto, aber Blech lässt sich ersetzten und jetzt bekommt ihr auf jeden Fall ein noch sichereres Auto ;D
    Grüße Heiko


    Hallo Bernd!
    Das ist alles so richtig wie du das schilderst.
    Allerdings ist es so, dass die Bilstein B6 Dämpfer so wie sie im Moment verkauft werden nicht mit Tieferlegungsfedern passen, da sie zu lang sin. Deshalb kann man sie zu Bilstein schicken, oder muss :D, damit die Techniker den sogenannten Rebound einbauen.

    Also für alle die 30-40 mm tieferlegungsfedern haben, wer neue Dämpfer braucht, gleich welche mit 30mm Rebound bestellen :good:
    Dann klappts auch mit der Vorspannung :klap:

    Hallo!
    Welcome :D

    Mit Italienischen Kennzeichen gibt es keine grüne Plakette, also bleibt ja nur das H-Kennzeichen.
    In Berlin musst du zu Tüv oder Dekra, nur die können dir einen §21 ein sogenanntes Vollgutachten machen. Es bringt also nichts wenn du vorher mit einem netten kompetenten GTÜ`ler redest.
    Mit der Erdgasumrüstung wird es sehr schwierig werden ein H-Kennzeichen zu bekommen. LPG wäre mit Sicherheit möglich.
    Ich würde trotz allem mit dem Italienischen Kennzeichen herfahren und erst mal alles für die Zulassung erledigen. So lange du das Auto nicht auf der Straße stehen lässt wird dich wegen der fehlenden grünen Plakette niemand strafen.
    Grüße Heiko

    Hallo!
    Du könntest einfach gekürzte bestellen. Dann musst du sie nicht wegschicken.
    Du kannst natürlich auch das mit den E30 Dämpfern machen, ich finde es aber ein bischen Pfuscher mäßig :laie
    Ich wüsste dir nen Händler,der kann dir die gekürzten zuschicken.
    Grüße Heiko

    Hallo!
    Also ich finde deinen Tüv Mann hat da nicht wirklich recht!
    Hier der Auszug aus der Arbeitsanweisung für den §23.
    Da steht geschrieben:

    3.2.2.2 Fahrwerk

    Zulässig sind auch Ersatzteile aus neuer Produktion, die mit originalen/ zeitgenössischen Teilen vergleichbare Eigenschaften haben.

    Desweiteren kann man überall lesen:
    Als zeitgenössisch sind solche Umbauten zu betrachten, die damals häufig waren bzw. ein damaliges Prüfzeugnis vorweisen können. Nicht zeitgenössische Umbauten sind solche, die in Einzelfällen vorgenommen wurden. Daraus lässt sich nicht herleiten, dass ein solcher, in jüngerer Zeit durchgeführter Umbau richtlinienkonform ist.
    Dort heißt es also nicht explizit, dass das Gutachten auch aus den Jahren sein muss, denn ein §19(3) Gutachten gibt es eigentlich noch gar nicht so lange. Früher gab es oft nur Prüfberichte.
    Mein Bilsteinfahrwerk von 1983 hat nur einen Prüfbericht. Wenn du mit dem zu KÜS GTÜ oder Dekra gehst, dann sagen sie sie können es nicht eintragen, sie brauchen ein Teilegutachten. :rol:
    Deshalb würde ich noch einmal mit dem Tüv Prüfer reden, denn eine Tieferlegung von 40mm ist einfach zeitgenössisch, ein Gewindefahrwerk nicht, federn schon.
    Warum sollte man Federn von 1985 verbauen wenn man neue bekommen kann die definitiv besser sind als die alten Dinger und Verbesserungen sind definitiv erlaubt :good:
    Im Anforderungskatalog vom Tüv Süd steht:
    3.2.2.2. Fahrwerk
    Nur Originalausführung oder Originalersatzteil und zeitgenössische Umrüstung(en) mit Werksfreigabe
    und/oder Prüfzeugnis zulässig.
    Da steht nicht, dass das Gutachten 20 Jahre alt sein muss! Zeitgenössisch ist die Vorgabe.
    Also viel Glück
    Grüße Heiko