Habe mir dieses Auto gekauft, und würde gerne mehr darüber erfahren. Ich habe gehort der Ostermeier Breitbau von 1991 soll sehr Selten sein. Kennt oder hat ihn jemand? Vielleicht hat das Auto dann noch Potenzieal zum Oldtimer
Kennt Jemand diesen Breitbau? Ostermeier e21
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Die Anzeige ist schon länger drin.
Ich finde das einen sehr gelungenen Breitbau, aber man muß sowas mögen. Störend ist nur das Sonnendach...
Wenn ich nicht schon genug Zeug hätte, fände ich den durchaus interessant.
H-Konform sollte das zumindest sein...Gruß Ekki
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Die Anzeige ist schon länger drin.
Ich finde das einen sehr gelungenen Breitbau, aber man muß sowas mögen. Störend ist nur das Sonnendach...
Wenn ich nicht schon genug Zeug hätte, fände ich den durchaus interessant.
H-Konform sollte das zumindest sein...Gruß Ekki
War auch mein erster Gedanke, dass ich den schon einmal als Anzeige gesehen hätte. Danke für die Bestätigung. Und ja, interessantes Projekt.
Schön, dass der TE zu uns gefunden hat. Ich wünsche viel Spaß und Erfolg damit.
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Sein Problem ist das der Umbau über 10 Jahre nach der Erstzulassung erfolgt ist,er ist auf der Suche nach einem anderen Fahrzeug mit diesem Umbau innerhalb dieser 10 Jahre.
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es ist einfacher einen Prüfer zu finden, der das als Zeitgenössisch akzeptiert.
Der Umbau erfolgte vor 33 Jahren... -
..und er war, so wie es sich darstellt, im 10 Jahres Zeitraum nach EZ möglich. Das sollte keine Probleme geben
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Nicht ganz,das ist ja der Knackpunkt.
Erstzulassung 11/80,Umbau 1991,kommt von Motortalk.
Das liegt außerhalb der 10 Jahre,einen Prüfer zu finden der das als zeitgenössisch abnimmt fürs H-Kennzeichen ist wahrscheinlich nicht einfach.
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Hallo,
schön hoffentlich weiter zu verfolgen was aus dem Auto wird...ich hatte auch schon damit geliebäugelt
Viele Grüße
Chris
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...entscheidend ist, ob der Umbau in den ersten 10 Jahren nach EZ möglich gewesen wäre, nicht ob er tatsächlich erfolgt ist. Also ist die Frage, ab wann es den Bausatz gab. Einzige Ausnahme dieser Regel betrifft Motoren. Heißt, wenn sich jemand in diesem 10 Jahres Zeitraum beispielsweise einen Mitsubishi Motor hat einbauen und abnehmen lassen, ist das H fähig. Heute geht das nicht mehr. Also einen Mitsubishi Motor einbauen und sich darauf berufen, dass das damals möglich gewesen wäre. Nach meiner Kenntnis ist es auch so, dass der Motor aus der Baureihe stammen muss. Ausgenommen freilich zeitgenössisches Tuning. Also ist ein M 30 Motor möglich da es das so gegeben hat.
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Danke erstmal für die zahlreichen Antworten. Ich halte euch auf dem laufendem was passiert. Möglicher weise werde ich den Motor erst überholen lassen, bevor ich ihn starte. Steht immerhin fast seit 30 jahren.
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...entscheidend ist, ob der Umbau in den ersten 10 Jahren nach EZ möglich gewesen wäre, nicht ob er tatsächlich erfolgt ist. Also ist die Frage, ab wann es den Bausatz gab. Einzige Ausnahme dieser Regel betrifft Motoren. Heißt, wenn sich jemand in diesem 10 Jahres Zeitraum beispielsweise einen Mitsubishi Motor hat einbauen und abnehmen lassen, ist das H fähig. Heute geht das nicht mehr. Also einen Mitsubishi Motor einbauen und sich darauf berufen, dass das damals möglich gewesen wäre. Nach meiner Kenntnis ist es auch so, dass der Motor aus der Baureihe stammen muss. Ausgenommen freilich zeitgenössisches Tuning. Also ist ein M 30 Motor möglich da es das so gegeben hat.
leider auch nicht mehr so ganz, wenn man es genau nimmt... demnach darf ein Motor nicht mehr Hubraum haben als es in der Serie gab. Ob der Prüfer dann die Alpinas/Hartge mit rein nimmt, ist die Frage. Motronic statt K-Jet ist auch mittlerweile grenzwertig.
Wie gesagt: einen Prüfer finden, der das alles durchwinkt, dürfte einfacher sein, als ein weiteres Exemplar zu finden. Einfach mal bei Tuningfirmen in der Nähe fragen (wo überhaupt?). Die haben die nötigen Leute an der HandGruß Ekki
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Moin zusammen,
ja, leider ist es mit "Eintragungen" mittlerweile zumindest bei uns im Norden, recht schwierig geworden. Meine 40ziger Weber mit dem überholten 2.0 Ltr. M10 an meinem 02 sind für meinen, sonst recht offenen Prüfer ein Problem. Obwohl ich diverse "Beweise" vorgelegt habe, dass dies schon oft eingetragen wurde. Aber leider finde ich kein Gutachten für die Weber, da halt damals überwiegend Solex verwendet wurden. Alpina hat zwar in den ersten Jahren Weber verbaut, geben aber, wie einige andere Firmen die Gutachten nicht raus
Wünsche allen eine besinnliche Adventszeit!
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Gleichartige Vergaser eines anderen Herstellers sind zulässig
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Gleichartige Vergaser eines anderen Herstellers sind zulässig
Joh, so kenne ich das auch. Solexvergaser mit eingelaufenen Drosselklappenbuchsen können auch gegen Webervergaser mit den "besser" gelagerten Drosselklappen ausgetauscht werden.
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