• Hallo , ihr Lieben

    heute mal was spannendes!

    habe heute leider KEINE TüV Plakette bekommen, weil das Zündschloss bei eingestecktem Schlüssel in Stellung 1 ( Zündung aus ) die Lenkung blockiet.

    In Stellung 2 ( Zündung ein ) blockiert nix .

    Jetzt die Frage: das Zündschloss hat so 45 Jahre funktioniert. Ist da was falsch ?
    oder haben sich die Zündschlösser geändert ?
    Ist meines kaputt?

    Oder ist der TÜV Prüfer einfach zu jung?
    Er behauptet, das Lenkradschoss muss durch das Einstecken des Zünschlüssels deaktiviert werden !

    Ich bitte euch doch mal kurz zu schauen, ob man bei eurem e21 bei eingestecktem Zündschlüssel das Lenkradschloss einrasten kann.

    Danke für jede Antwort !

  • Hallo Michaele

    Ich hab mich ausführlich mit diesem Thema beim E9 und E3 beschäftigt, denke das ist analog auch bei den E21 so. Dann wäre deine Wippe entweder gebrochen oder abgenutzt.

    In deiner Fragestellung ist vermutlich ein Fehler, und dein Lenkradschloss blockiert wenn du es von der Zündungsstellung in Stellung NULL geht. Dann darf es nicht einrasten. Und ein zweiter Fehler ist wohl, dass der Prüfer nicht weiß, dass lediglich beim Einstecken des Schlüssels das Lenkradschloss niemals deaktiviert werden kann. Das kann nur erfolgen, wenn man das Lenkrad leicht dreht und den Schlüssel dabei von Null auf Stellung 1 dreht (Stellung 2 ist dann bereits Zündung und Stellung 3 ist die Stellung für Starten)

    Hier findest du einen sehr detailierten Thread im E9 Forum.

    Suche Schließzylinder - Lenkschloss rastet mit Zündschlüssel - E9-Forum | BMW CS Coupé

    Gruß Siggi

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