Ach ... ich sehe da kein Problem ...
Ich werde mit meinem Wagen (wenn er denn je fertig wird ) beim TÜV vorfahren ohne Led-Birnen drin. Und wenn alles erledigt ist und die H1-LED dann irgendwann typgeprüft und zertifiziert sein sollten, dann setze ich diese Leuchtmittel einfach ein - legal per se ist es ja dann.
Sollte doch mal ein TÜV-Ingenieur bei den kommenden TÜV-Terminen etwas auszusetzen haben à la LED-Leuchtmittel sei nicht H-konform und so (und innerhalb der Prüfergemeinschaft ist derzeit eine erbitterte Debatte darüber im Gange zwischen Pro und Contra), dann nehme ich halt zwei normale H1-Halogen in die Hände und tausche sie schnell aus - noch vor seinen Augen. Beim E21 kommt man gottlob so gut dran, da ist das in zwei Minuten erledigt ...
Das Problem im Zusammenhang mit dem H-Kennzeichen ist nämlich, dass gemäß genau dieser Arbeitsanweisung LED-Leuchten erst dann zulässig sind, "wenn diese in der jeweiligen Fahrzeugbaureihe erhältlich waren."
Nun gut, aber darum geht es in diesem Fall genau genommen gar nicht, denn bei den H1-LED Leuchtmitteln handelt es sich nicht um Leuchten, sondern um Leuchtmittel! Geht es nach diesem Sinne, dann dürfte man auch nicht 50er/60er-Jahre Fürsten der Dunkelheit von BiLux auf Halogen umrüsten. Aber damit haben genau diese Herren auf einmal gar kein Problem mehr! Verstehe die Welt sonstwer - ich nicht ...
Aber wie immer gibt es Menschen, die nicht genau lesen können oder wollen und interpretieren statt dessen ihre eigene Überzeugung hinein.